Beschlussvorlage - 0086/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer zweizügigen Grundschule einschließlich Turnhalle auf dem Areal Södingstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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25.01.2024
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.02.2024
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Geplant
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Schulausschuss
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Vorberatung
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07.02.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.02.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage 0747/2023 hat der Schulausschuss am 14.09.2023 die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der HEG die Voraussetzungen für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule einschließlich einer Turnhalle auf dem Areal in der Södingstraße zu prüfen.
Die HEG hat zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro dazu eine Modellstudie erstellt. Das Areal umfasst die Grundstücke Södingstraße 16 bis 24. Das Solitärgebäude Södingstr. 24, die Doppelgarage auf der Grenze Södingstraße 22/24 sowie die eingeschossigen Hinterhofbauten Södingstraße 16. Diese sind abgängig und bereits freigezogen. Nach Abbruch der Gebäude steht ein Baufeld von 2.631 qm zur Verfügung.
Die Villa auf dem Grundstück "Södingstraße 20" bleibt erhalten. Hier soll die Verwaltung der zukünftigen Grundschule untergebracht werden.
Als Hauptgebäude ist ein langer Riegel straßenseitig als Blockrandbebauung vorgesehen, der vier Etagen umfasst. Im EG ist die Turnhalle vorgesehen, im 1.OG der OGS-Bereich einschließlich Mensa. Die Unterrichtsräume sind für das 2. OG und 3.OG geplant.
Weitere Einzelheiten können der beigefügten Anlage entnommen werden
Die Modellstudie berücksichtigt grundlegend alle Räume in vorgesehener Größe gemäß Raumprogramm, ebenso die Schulhoffläche und notwendige Parkplätze. Die konkrete Raumanordnung/Flächenaufteilung ist Bestand der weiteren Planung. Hierzu erfolgt im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der HEG, des Fachbereichs Schule sowie drei Grundschulleitungen eine gemeinsame Abstimmung.
Nach erster Einschätzung der HEG kann die Fertigstellung und Übergabe der Grundschule spätestens zum Schuljahr 2027/2028 erfolgen.
Nach überschlägiger Berechnung wird von einer Investition in Gesamthöhe von 16,5 Mio. € ausgegangen. Vorgesehen ist ein Kauf von der HEG nach Fertigstellung der Schule. Dies wird in einer gesonderten nichtöffentlichen Vorlage dargestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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