Beschlussvorlage - 0010/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Vorsitzenden und Neubestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Anja Bohle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.02.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Rechtsanwalt Martin Grotthaus als Vorsitzenden und Herrn Rechtsanwalt Axel Pottschmidt als stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hagen zu bestellen.
Die Amtszeiten betragen jeweils fünf Jahre.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt, tritt aber erst am 23.02.2024 in Kraft.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die fünfjährige Amtszeit des Vorsitzenden im Umlegungsausschuss der Stadt Hagen, Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Theodor L. Tutmann endet am 22.02.2024. Da Herr Dr. Tutmann für eine Wiederbestellung nicht zur Verfügung steht, ist für ihn ein Nachfolger zu wählen.
Herr Rechtsanwalt Martin Grotthaus, der durch Beschluss des Rates vom 13.12.2018 zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden ist, hat sich bereit erklärt, sich nun zum Vorsitzenden des Ausschusses bestellen zu lassen. Seine Amtszeit als Stellvertreter endet ebenfalls am 22.02.2024.
Es wird Herr Rechtsanwalt Axel Pottschmidt als neuer stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen. Herr Pottschmidt stimmt der Bestellung zu. Er erfüllt nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches die vorgeschriebenen Befähigungserfordernisse.
Bei dem Umlegungsausschuss handelt es sich um einen sondergesetzlichen Ausschuss, der nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches durch den Rat zu bestellen ist.
Die Amtszeiten betragen jeweils fünf Jahre.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt, tritt aber erst am 23.02.2024 in Kraft.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
