Beschlussvorlage - 0940/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße-Feithstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 20.11.2023 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße-Feithstre liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 215, 408, 409, 410, 451, 453 (tlw.), 471, 476, 489, 490, 491, 542.

Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße sowie im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt. Im weiteren Verlauf nach Süden erstreckt sich das Wohngebiet Hochschul- bzw. Fleyer Viertel.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Damit die geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes an der Fleyer Straße realisiert werden kann, ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich. In dieser Vorlage werden die abwägungsrelevanten Anregungen, die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangen sind, mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung aufgeführt.

Mit Beschluss dieser Vorlage und der Veröffentlichung des vom Rat der Stadt Hagen gefassten Satzungsbeschlusses wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Parallel wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 110 Einzelhandel Fleyer Straße durchgeführt.

 

Begründung

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Da der Tankstellenbetrieb an der Fleyer Straße aufgegeben wurde, ergibt sich die Möglichkeit, den benachbarten Einzelhandelsbetrieb bestandssichernd weiterzuentwickeln. Durch die Hinzunahme des Tankstellengrundstücks soll  die derzeitige Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes von 770 qm auf 1350 qm  erweitert werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/20 und die  10. Teiländerung zum Flächennutzungsplan werden die hierfür erforderlichen  planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.     

 

Verfahrensablauf

 

Der Rat der Stadt hat am 13.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/20 (Drucksachennr. 1233/2019) beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (TöB) wurde in dem Zeitraum vom 08.02. bis zum 05.03.2021 durchgeführt. Von den Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden wurden für die weitere Planung ausgewertet und eingearbeitet.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 13.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. 

Planungsrechtliche Vorgaben

Regionalplan

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 10.11.2023 die Feststellung des Regionalplans Ruhr beschlossen und anschließend bei der Landesplanungsbehörde angezeigt. Nach der rechtlichen Prüfung durch die Landesplanungsbehörde (ca. drei Monate) wird der Regionalplan Ruhr im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Im beschlossenen Regionalplan Ruhr ist der Planbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.

 

Flächennutzungsplan

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen ist das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes als gemischte Baufläche dargestellt.

Weil der großflächige Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 799 qm im FNP die Darstellung Sonderbaufläche erfordert, wird zusätzlich das Verfahren Nr. 110 „Einzelhandel Fleyer Straße“ zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Aufstellung der beiden Bauleitpläne (FNP-Änderung u. B-Plan) erfolgt zeitgleich.

 

Bebauungsplan

Das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/20 liegt bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/92 (461) Fleyer Straße / Feithstraße“, der am 11.09.1999 in Kraft getreten ist. Hier sind die Baugrundstücke als Mischgebiete festgesetzt, in denen lediglich Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche bis zur Grenze der Großflächigkeit von 799 qm zulässig sind.

Der geplante Lebensmittelmarkt mit einer vergrößerten Verkaufsfläche von 1.350 qm ist hingegen nur in Kerngebieten (MK) und in sonstigen Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe (§§ 7 u. 11 BauNVO) zulässig. Von daher wird der Bebauungsplan Nr. 1/20 zur Festsetzung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel-Lebensmittel, Büros und Wohnungen aufgestellt. Zusätzlich sind weitere Festsetzungen wie zum Beispiel die überbaubaren Grundstücksflächen und das Maß der baulichen Nutzung zu überarbeiten.

Aufgrund der erforderlichen Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb und für weitere Änderungen der bisherigen Festsetzungen wird der neue Bebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt.

 

Landschaftsplan

Das Bebauungsplangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1994 gültigen Landschaftsplans der Stadt Hagen. Mit der Rechtsverbindlichkeit des B-Plans Nr. 1/92 am 11.09.1999 wurde der Landschaftsplan für den B-Planbereich außer Kraft gesetzt. Dies gilt auch für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 1/20. dlich der Grenze des B-Plans Nr. 1/20 befindet sich der geschützte Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum (Nr. 1.4.2.24).

 

Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung

 

Der Klimanotstandsbeschluss der Stadt Hagen und die Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung werden berücksichtigt. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes und des städtebaulichen Vertrages sind im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Errichtung von Solaranlagen oder Solarthermie-Anlagen
  • rderung der Elektromobilität durch Schaffung von Stellplätzen für E-Fahrzeugen mit Ladesäulen
  • Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern
  • Erhalt von Bäumen
  • Pflanzung von Bäumen im Bereich der Stellplatzanlage sowie Begrünung der Stellplatzanlage parallel zur Fleyer Straße
  • Wetterfeste Radabstellanlagen

Pflanzung und Fällung von Bäumen

 

  • Je sieben Stellplätze ist ein lebensraumtypischer mittelkroniger Baum zu pflanzen
  • Im südlichen Plangebiet sind entlang der Plangebietsgrenze vier lebensraumtypische Laubbäume zu pflanzen

 

Bei den aufgrund der Baumaßnahme voraussichtlich zu fällenden siebenumen handelt es sich um Ziergehölze im Bereich der Stellplatzfläche. Im noch bestehenden Bebauungsplan sind diese nicht als zu erhalten festgesetzt, darüber hinaus fallen sie aufgrund ihrer geringen Größe nicht unter die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen. Der Bebauungsplan setzt im Bereich der neu geplanten Stellplatzanlage die Anpflanzung von insgesamt elfumen fest.

 

zu a)

 

Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie städtischen Dienststellen nach § 4 Abs. 1 BauGB 

 

I. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung

Es sind keine Stellungnahmen von rger*innen eingegangen.

 

II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • BUND Kreisgruppe Hagen 03.03.2021
  • ENERVIE vom 05.02.2021
  • SIHK vom 04.03.2021
  • WBH vom 04.03.2021
  • Bezirksregierung Arnsberg vom 03.03.2021
  • FB 69 Umweltamt vom 05.03.2021
  • Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen - Sachgruppenleiter Ordnungsbehördliche Aufgaben 32/03 vom 17.02.2021
  • Fachbereich Stadtentwicklung,- planung und Bauordnung, Abteilung Freiraum- und Grünordnungsplanung (61/3) vom 01.03.2021

 

zu b)

Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB 

 

I. Beteiligung der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende Stellungnahmen eingegangen.

1.Stellungnahme eines Anwohners vom 14.10.2021, eingegangen am 16.10.2021

 

II. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Fachämter/ internen Dienststellen vom 13.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen

 

1. Stellungnahme SIHK  vom 21.01.2022 - keine Bedenken/Anregungen

2. Stellungnahme Amprion vom 13.12.2021 keine Bedenken/ Anregungen

3. Stellungnahme Enervie vom 19.01.2022 - keine Bedenken

4. Stellungnahme Westnetz vom 14.12.2021 - keine Anregung

5. Stellungnahme LWL, 08.12.2021 - keine Bedenken

6. Stellungnahme Umweltamt vom 24.01.2022

7. Stellungnahme Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster vom 21.01.2021 - keine Anregungen/ Bedenken

8. Stellungnahme Fachbereich Stadtentwicklung,- planung und Bauordnung, Abteilung Freiraum- und Grünordnungsplanung (61/3) vom 18.01.2022

9. Stellungnahme Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen Straßenrecht Abteilung Verkehrsplanung (60/1) vom 16.12.2021 - keine Anregungen/Bedenken

10. Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung - keine Anregungen- Verweis

11. Stellungnahme Polizeipräsidium Hagen vom 18.01.2022

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden in der Abwägungstabelle aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Anpassungen im Bebauungsplan, in der Begründung und im Umweltbericht

 

Begründung:

  • Aktualisierung der Begründung aufgrund des zwischenzeitlich erfolgten Abrisses der Tankstelle, sowie des Abschlusses des Regionalplanverfahrens.
  • Ergänzung der Begründung aufgrund der Stellungnahme der Unteren Bodenbehörde (S. 15).
  • Aktualisierung (Klarstellung) Entfall der Festsetzung zum Umgang mit Fledermäusen während des Abrisses der Tankstelle (S. 16).

 

Bebauungsplanentwurf

  • Korrektur Festsetzung Nr. 1 Anpassung der Hagener Liste nahversorgungsrelevanter Sortimente.
  • Entfall der Festsetzung Nr. 5 (Schutz von Fledermäusen während des Abrisses der Tankstelle). Die Festsetzung entfällt aufgrund fehlender Erforderlichkeit. Eine erneute Offenlage ist nicht notwendig, da es sich lediglich um eine Klarstellung handelt. Es entstehen weder Betroffenheiten noch werden Belange berührt.
  • Redaktionelle Korrektur in der Pflanzenliste (Festsetzung Nr. 10 b). Der Name „Frans Fontaine“ wurde korrigiert.
  • Redaktionelle Korrektur der Festsetzung 12.
  • Redaktionelle Korrektur der Festsetzung 13 c (Ergänzung „ltigen Stellplatzverordnung“).
  • Aktualisierung der Hinweise zum Bebauungsplan

Die aufgeführten Korrekturen/ Anpassungen führen nicht zum Erfordernis einer erneuten Offenlage.

 

Umweltbericht

  • Klarstellende Ergänzung zur durchgeführten Sanierung (S. 15-16) aufgrund der Stellungnahme des Umweltamtes.
  • Anpassung der Vorgaben zur Anpflanzung vonumen auf S. 33 entsprechend der Festsetzung im Bebauungsplan
  • Redaktionelle Änderung auf S. 40

Der Umweltbericht vom August 2022 ersetzt die Fassung vom September 2021.

 

Zu c)

Folgt der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft und das Bebauungsplanverfahren ist abgeschlossen.

 

Bestandteile der Vorlagendrucksache

  • Übersichtsplan des Geltungsbereiches
  • Begründung Teil A, Teil A Städtebau vom 20.11.2023
  • Begründung Teil B zum B-Plan mit Behandlung der Eingriffsfolgen und Ausgleichsmaßnahmen von dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Leser- Albert-Bielefeld GbR von August 2022
  • Abwägungstabelle zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
  • Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
  • Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Fachämter/ städtischen Dienststellen

 

Anlagen der Beschlussvorlage

 

Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:

  • Bebauungsplan Nr. 1/20
  • Originale der Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken
  • Einzelhandelsgutachten Auswirkungsanalyse, BBE Handelsberatung aus September 2021 
  • Verkehrsgutachten vom 23.08.2021 und zusätzliche Ausführungen zum Andienungs- und Entsorgungsverkehr, Planungsbüro ETAT /  MWM vom 05.11.2020  
  • Schallgutachten  zum Gewerbelärm (DIN 18005 und TA-Lärm), Ingenieurbüro ITAB vom 23.07.2021
  • Schallgutachten zum Verkehrslärm, Ingenieurbüro ITAB vom 08.07.2021  
  • Baugrundgutachten und Umwelttechnisches Gutachten von Dr. Spang / Ingenieurgesellschaft vom 20.04.2020     
  • Artenschutzrechtliche  Vorprüfung (ASP I) von Ecology Surveys aus Oktober 2021 
  • Altlastengutachten zum Tankstellengrundstück (Orientierende Erkundung des Untergrundes auf nutzungstypische Schadstoffe vom 05.03.2021, HPC AG)
  • abgestimmtes Sanierungskonzept

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:


Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Dr. André Erpenbach

 

Beigeordneter

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.01.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.02.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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07.02.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.02.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen