Berichtsvorlage - 0123/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

 

1.1. Auswirkungen von Sondereffekten auf das Jahresergebnis 2023

Wie bereits im Jahr 2022 wirken auch im abgelaufenen Jahr die Sondereffekte Corona-Pandemie, Ukrainekriegsfolgen und die Beseitigung von Hochwasserschäden, wobei sich die Gewichtung eindeutig zu Lasten der Ukrainekriegsfolgen verschoben hat.

Sowohl für die Effekte aus der Corona-Pandemie als auch aus den Ukrainekriegsfolgenuft die Bilanzierungshilfe gemäß NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz NKF-CUIG in 2023 aus und ist letztmalig für das abgelaufene Jahr ansetzbar. Der finale Betrag wird im derzeitigen Jahresabschlussprozess ermittelt.

Die Beseitigung der Schäden aus der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe des Jahres 2021 sind auch im abgelaufenen Jahr noch nicht abgeschlossen. Der bedarfsgerechte Abruf der bewilligten Mittel aus dem Wiederaufbauplan erfolgt auf Basis der definierten Einzelprojekte. Zum jetzigen Stand zeichnet sich trotz dieser Vorgehensweise ein negativer Ergebniseffekt für 2023 ab, da einige Abrechnungen erst in 2024 abgeschlossen werden können. Der finale Ergebniseinfluss für 2023 ist mit dem endgültigen Buchungsschluss zum 16.02.2024 ermittelbar.

 

1.2. Vorläufiges Ergebnis 2023

Der Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis wird zurzeit bearbeitet und muss gemäß der Genehmigungsverfügung vom 13.06.2022 bis zum 30.04.2024 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Eine Aussage zum vorläufigen Ergebnis 2023 kann derzeit nicht getroffen werden, da die Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

 

1.3. Haushaltssicherungskonzept 2023

Die Geltung des Stärkungspaktgesetzes endete bereits am 31.12.2021. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß §76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2023 beträgt 7,07 Mio. . Die Ermittlung des IST-Wertes für das abgelaufene Jahr ist im Rahmen des Jahresabschlusses derzeit in Bearbeitung.

 

1.4. Gewerbesteuer 2023

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2023 beträgt 109,0 Mio. €. Das vorläufige Ergebnis beinhaltet deutlich darüber liegende Gewerbesteuereinnahmen von voraussichtlich 154,8 Mio. € (2022: 143,2 Mio). Ein Teil dieses Anstieges kann mit Gewerbesteuernachzahlungen begründet werden.

 

 

 

1.5. Gewerbesteuerentwicklung 2024

Der Planansatz im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 beträgt 141 Mio. €. Nach der Jahressollstellung und dem ersten Veränderungslauf liegt das Steuersoll bei knapp 106 Mio. €. Es ist davon auszugehen, dass durch die weiteren Veränderungsläufe der Haushaltsansatz 2024 erreicht wird.

 

2. Schuldenstand

 

 

         18.01.2024

         Vorjahr

Liquiditätskredite

855.650.000 €

902.600.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

4.682.576 €

5.002.235 €

Liquiditätskredite gesamt

860.332.576 €

907.602.235 €

Investitionskredite

34.727.112 €

40.519.466 €

rderkredite

4.053.190 €

4.365.110 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

17.535.126 €

18.674.627 €

Investitionskredite gesamt

56.315.428 €

63.559.203 €

 

2.1. Marktumfeld Zinsen

Ende 2023 ließen die von positiven Inflationsentwicklungen getriebenen Zinssenkungserwartungen das Zinsniveau zwischenzeitlich erheblich sinken. Während die Zinsen für kürzere Laufzeiten noch stabil blieben, ging der 12-Mo natseuribor von rd. 4,03 % (Stand: 15.11.2023) auf rd. 3,66 % merklich zurück. Stärker waren die Bewegungen am Kapitalmarkt. Der 10-Jahres-Swap sank von rd. 3,08 % (15.11.2023) auf zwischenzeitlich 2,41 % am 28.12.2023 um sich bei rd. 2,69 % wieder zu stabilisieren.

Seitens der EZB wurde zuletzt erklärt, dass die Leitzinsen noch restriktiv bleiben werden, bis die Inflation sich auf dem 2%-Ziel stabilisiert hat. Bankvolkswirte erwarten eine Leitzinssenkung ab Mitte 2024. Geopolitische Krisen werden weiterhin ein hohes Unsicherheitspotential.

 

2.2. Zinssätze

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)

 

 

27.09.2023

15.11.2023

18.01.2024

 STR (Tagesgeld)

3,904 (0,747)

3,890 (1,400)

3,907 (1,902)

  3 Monats-Euribor

       3,972 (1,228)

       3,994 (1,795)

       3,970 (2,342)

12 Monats-Euribor

4,200 (2,625)

4,028 (2,852)

3,660 (3,311)

  3 Jahre Swapsatz

3,575 (3,040)

3,252 (2,832)

2,773 (2,900)

  5 Jahre Swapsatz

3,375 (3,020)

3,076 (2,772)

2,654 (2,703)

10 Jahre Swapsatz

       3,328 (2,992)

       3,077 (2,826)

       2,692 (2,637)

 

 

 

3. Haushaltsplanung 2024/2025

Mit der Vorlage 1048/2023 ist die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat erfolgt. Letzterer hat den vorliegenden Entwurf zur weiteren Abstimmung in die Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen verwiesen. Die voraussichtlichen Änderungen und Anpassungen werden in der Veränderungsliste festgehalten und am 21.03.2024 in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht. Der Beschluss des Rates über den endgültigen Doppelhaushalt 2024/2025 ist für den 11.04.2024 vorgesehen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O.Schulz

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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01.02.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen