Beschlussvorlage - 0115/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, 6 Fahrzeuge mit einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von insgesamt ca. 195.000 € zu beschaffen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Der städtische Fuhrpark ist sehr veraltet, da auf Grund der städtischen Haushaltslage Fahrzeuge in der Vergangenheit nicht neu angeschafft, sondern immer wieder repariert und instandgesetzt wurden. Dies ist nun nicht mehr wirtschaftlich und auch nicht mehr möglich, u.a. da zum Teil Ersatzteile nicht mehr beschafft werden konnten. Eine Verlängerung der HU ist nach Auskunft der städtischen Werkstatt nicht zu erwarten. Bisherige Ausfälle konnten nur mit Mühe durch andere veraltete städtische Fahrzeuge aufgefangen werden. Zur Weiterführung der notwendigen Aufgaben sind die Ersatzbeschaffungen unumgänglich.

 

Aktuell müssen 6 PKWs auf Grund ihres Zustandes sehr dringend ersetzt werden. Es handelt sich um alte Fahrzeuge aus den Baujahren 2002 bis 2007, die aktuell in verschiedenen Fachbereichen (s. Tabelle) eingesetzt werden. Die Beschaffung soll durch identische Fahrzeugtypen als PKWs erfolgen.

 

Pos

Fahrzeug

Fzg.typ

Baujahr

Fachbereich

Kaufpreis ca.

1

HA-2071

VW Passat Variant

2002

62/Vermessung

32.500,00 €

2

HA-2344

VW Golf

2003

53/Soz.psych.dienst

32.500,00 €

3

HA-V 504

Opel Combo

2007

53

32.500,00 €

4

HA-V 505

Opel Combo

2007

55/ASD

32.500,00 €

5

HA-V 516

Opel Combo

2007

32/SOD

32.500,00 €

6

HA-GS 956

Skoda Roomster

2007

55/ASD

32.500,00 €

 

Summe:

 

 

 

Ca. 195.000 €

 

 

Gemäß der Maßnahme 3.3 des Masterplans „Nachhaltige Mobilität“ wird bei Ersatz-/Neuanschaffungen der Einsatz von E-Fahrzeugen vorrangig geprüft.

 

Bei dem Fahrzeug für 32/ SOD wird bewusst ein Verbrennermodell gewählt, da hier als Ergänzung zu den bereits vorhandenen E-Fahrzeugen eine Alternative benötigt wird, sofern eine Energiemangellage in jedweder Form eintreten sollte, bei der insbesondere der SOD einsatzbereit sein müsste. Auch weitere Fahrtstrecken werden so abgedeckt.

Für die Fahrzeuge, die im Bereich Rathaus II eingesetzt werden sollen (FB 53, 55, 62) ist aktuell keine ausreichende Ladeinfrastruktur vorhanden, so dass auch hier Verbrennermodelle beschafft werden.

 

Sofern an den einzelnen Einsatzstandorten ausreichende Stromkapazitäten geschaffen werden können und auch der Einsatz eines Elektrofahrzeuges für die Aufgabenerfüllung sinnvoll ist, kann bei einer zukünftigen Beschaffung von Elektrofahrzeugen ein Standorttausch vorgenommen werden.

Ob und in welcher Höhe noch Einnahmen durch einen eventuellen Verkauf erzielt werden können, ist fraglich.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

 

Fahrzeuge mit modernen Verbrennungsmotoren erfüllen deutlich strengere Abgasnormen, als die zu ersetzenden städtischen Fahrzeuge. Die CO2- Bilanz der Stadt Hagen wird sich dadurch verbessern.

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

0114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Finanzstelle:

5.800.333.7

Bezeichnung:

Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Ausz. F. Erw. Vermögensgegenst. >800 EUR

 

 

 

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Auszahlung (+)

783100

195.000

0

0

0

0

195.000

Eigenanteil

195.000

0

0

0

0

195.000

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

X

Die Finanzierung wurde bei den laufenden Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben für die sechs Fahrzeuge in Höhe von 195.000 € stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 11 Jahren lt. Abschreibungstabelle entsteht ein jährlicher Aufwand von 17.727,27  €.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

5.850,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

17.272,27 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

23.122,70 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

23.122,27 €

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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01.02.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen