Beschlussvorlage - 0036/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herr Arthur Widawka als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH (HUI) abzuberufen.
  2. Der Rat der Stadt Hagen bestellt Herrn Achim Schnell als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der HUI.
  3. Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. und 2. ermächtigt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der HUI (GV-HUI) i. V. m. § 108a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden vier Arbeitnehmervertreter durch den Rat der Gemeinde in den Aufsichtsrat der HUI bestellt bzw. abberufen.

 

Der mit Ratsbeschluss vom 24.06.2021 (Drucksachen-Nr. 0407/2021) bestellte Arbeitnehmervertreter, Herr Arthur Widawka, ist zum 31.12.2023 als Mitarbeiter bei der HUI ausgeschieden. Damit ist Herr Widawka gem. § 9 Abs. 10 Satz 2 GV-HUI von seinem Amt als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat abzuberufen.

 

Gem. § 108 a Abs. 8 GO NRW bestellt der Rat mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder für den abberufenen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmervertreter aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der als Anlage beigefügte Vorschlagsliste vom 19.04.2021 einen Nachfolger.

 

Der potentielle Nachrücker von der Vorschlagsliste des Betriebsrates vom 19.04.2023, Herr Michael Elbe wird die HUI ebenfalls im Februar 2024 verlassen, sodass der unter Ziffer 6.) der Vorschlagsliste gelistete, Herr Achim Schnell, als Arbeitnehmervertreter der HUI zu entsenden ist.

 

Neben der Stadt Hagen (51%) und der Stadt Dortmund (20%) sind auch die ENERVIE Kommunen mittelbar an der Gesellschaft beteiligt. Gemäß § 108a Abs. 9 Ziffer 1 bedarf die Bestellung der in den Aufsichtsrat zu entsendendem Arbeitnehmervertreter übereinstimmende Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Da die Stadt Hagen mittelbar mit 51% an beiden Gesellschaften beteiligt ist, genügt für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

X

Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.02.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.02.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen