Beschlussvorlage - 0121/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der ersten, zweiten und dritten stellvertretenden Schriftführung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.03.2024
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit
§ 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:
1. zum ersten stellvertretenden Schriftführer: Herrn Daniel Matlok
2. zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin: Frau Edith Holz
3. zur dritten stellvertretenden Schriftführerin: Frau Annika Schewe
Die Umsetzung erfolgt sofort.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach § 52 i.V.m. § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 25 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind die Schriftführungen sowie deren Stellvertretungen vom jeweiligen Ausschuss selbst zu bestellen.
Aufgrund von Neubesetzungen von Stellen im Fachbereich Jugend und Soziales und
neuer Aufgabenzuschnitte soll die Reihenfolge der stellvertretenden Schriftführungen für den Jugendhilfeausschuss neu geregelt werden.
Es wird vorgeschlagen, die aufgeführten Personen für die Wahlzeit des Rates als 1., 2. und 3. Stellvertretung zu bestellen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
