Beschlussvorlage - 0121/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit

§ 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

1. zum ersten stellvertretenden Schriftführer:     Herrn Daniel Matlok

 

2. zur zweiten stellvertretenden Schriftführerin:  Frau Edith Holz

 

3. zur dritten stellvertretenden Schriftführerin:     Frau Annika Schewe

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach § 52 i.V.m. § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 25 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind die Schriftführungen sowie deren Stellvertretungen vom jeweiligen Ausschuss selbst zu bestellen.

 

Aufgrund von Neubesetzungen von Stellen im Fachbereich Jugend und Soziales und 

neuer Aufgabenzuschnitte soll die Reihenfolge der stellvertretenden Schriftführungen  r den Jugendhilfeausschuss neu geregelt werden. 

 

Es wird vorgeschlagen, die aufgeführten Personen für die Wahlzeit des Rates als 1., 2. und  3. Stellvertretung zu bestellen.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

gez. Martina Soddemann

 

Beigeordnete

 

 

 

 

 

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06.03.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen