Berichtsvorlage - 1009/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beauftragt die Verwaltung exemplarisch für den Standort Vorhalle Bahnhof einen Planungsauftrag an drei Ingenieurbüros bis Leistungsphase 2 HOAI zu vergeben. Im Anschluss erfolgt die Auswahl einer Vorzugsvariante durch den UKM. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Standorte verwendet werden.

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Sachverhalt

Begründung

 

Bezugnehmend auf die Sachanfrage gem. § 16 (1) GeschO „Umsetzungsstrategie zur Gestaltung von Mobilstationen (Ds.-Nr.: 0516/2023)“ zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität am 25.10.2023 erfolgt die untenstehende Stellungnahme der Verwaltung.

 

Es wird zunächst die Standortwahl für den Planungsauftrag thematisiert, wozu die Verwaltung eine fachliche Einschätzung abgibt. Die zwei Möglichkeiten zur Realisierung des Vorhabens werden in dem darauffolgenden Absatz aufgezeigt. Dabei wird auch der Umfang eines möglichen Planungsauftrags skizziert. Abschließend wird der aktuelle Stand der Umsetzung des Konzeptes zur Errichtung von Mobilstationen dargestellt. 

 

 

Standortwahl
 

Im Anhang zu dieser Vorlage befindet sich eine Tabelle mit allen im Konzept zur Errichtung von Mobilstationen in Hagen (Ds.-Nr.: 0496/2022) beschlossenen Standorten (zuzüglich des Standortes Elsey Kirche; dieser Standort wurde im Nachgang in das Konzept aufgenommen, die Aufnahme erfolgte auf der Grundlage eines Vorschlags der Fraktion BfHo (DS.-Nr.: 0740/2022)). Die Tabelle hebt hervor, ob die Haltestellen bereits barrierefrei ausgebaut wurden und wenn ja, in welchem Jahr der Ausbau realisiert wurde. Daraus wird anschließend abgeleitet, bis zu welchem Jahr eine Zweckbindung für die jeweilige Haltestelle besteht (die Dauer ist abhängig von der Art der Maßnahme). Die Zweckbindung erfolgt bei Maßnahmen, die durch eine Förderung finanziert wurden und wird i.d.R. für mindestens 20-30 Jahre festgelegt. In diesem Zeitraum ist eine Änderung des Förderzwecks (in diesem Fall der Haltestelle) nicht möglich bzw. nur unter Zurückzahlung von Fördermitteln. Eine Ergänzung der Haltestellen im Umfeld (z.B. für weitere Elemente der Mobilstation) ist grundsätzlich möglich. Lediglich ein Komplettumbau der Haltestellen ist nicht möglich. Die betroffenen Standorte sind in der Tabelle jeweils in Rot markiert.
 

Grundsätzlich sieht die Verwaltung im bestehenden Konzept zur Errichtung von Mobilstationen die Ergänzung von verschiedenen Mobilitätsangeboten (z.B. Fahrradabstellanlagen, Gepäckschließcher oder Radluft-/Reparaturstationen) im direkten Umfeld von bestehenden Bushaltestellen vor. Ein Komplettumbau der gesamten Flächen (inkl. Neuausrichtung der Haltestellen etc.) ist in der Regel nicht vorgesehen und größtenteils auch nicht möglich (u.a. aufgrund von Zweckbindungen und fehlenden Flächen). Aus Sicht der Verwaltung macht ein Planungsauftrag daher lediglich an den Standorten Sinn, an denen auch eine Neuplanung der gesamten Fläche (inkl. Haltestellen) möglich ist. Bei einer Betrachtung der ausgewählten Standorte von Mobilstationen können hier nur die Stationen Vorhalle Bahnhof und Tondernstraße identifiziert werden. Bei allen anderen Standorten sind aus der Perspektive der Verwaltung ausschließlich die Ergänzung von Mobilitätsangeboten sowie Verbesserungen hinsichtlich der Beschattung sinnvoll. Trotz des geringeren Planungsumfanges dieser Standorte sollten die Kenntnisse aus dem Planungsauftrag der ausgewählten Mobilstation hier soweit möglich ebenfalls genutzt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Fokus der Planung zunächst auf den Standort Vorhalle Bahnhof gelegt werden, da hier eine akute Notwendigkeit für eine externe Planung besteht. Durch erste Vorüberlegungen und Abstimmungsgespräche konnten bei diesem Standort bereits eine hohe Komplexität hinsichtlich der verschiedenen Belange und ein großer räumlicher Gestaltungsspielraum festgestellt werden. Aufgrund der vorliegenden Eigentumsverhältnisse (die zu beplanenden Flächen befinden sich im Besitz der Deutschen Bahn) sind hier Abstimmungen sowohl hinsichtlich der räumlichen Planung als auch in Bezug auf etwaige Grundstücksfragen (ggf. besteht eine Entwidmungsnotwendigkeit) erforderlich. Eventuelle Abstimmungen mit Fördermittelgebern sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Im Rahmen des Abrisses des Bahnhofsgebäudes durch die Deutsche Bahn stehen innerhalb der kommenden Jahre ohnehin bauliche Veränderungen am Vorhaller Bahnhof an. An diese Maßnahme sollte der Umbau des Geländes durch die Stadt Hagen geknüpft werden. Die Dringlichkeit zur Umsetzung der Mobilstation Vorhalle Bahnhof wird weiterhin dadurch konkretisiert, dass der Umbau des Bahnhofsgeländes bis zur IGA 2027 realisiert werden sollte. Mit der Realisierung des Umbaus bis zur IGA 2027 kann der Bahnhof sich zu einem einladenden Ankunftsort entwickeln, der mit dem Angebot von unterschiedlichen Mobilitätsangeboten eine Möglichkeit bietet, zum nahegelegenen IGA-Standort Hengsteysee zu gelangen.

 

Die Verwaltung hält es daher für notwendig, den Standort Vorhalle Bahnhof bei der Vergabe externer Planungen zu priorisieren.

 

An der in der Tabelle dargestellten und am 14.06.2022 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschlossenen Reihenfolge bzw. Priorisierung der Standorte soll weiterhin festgehalten werden. Es soll lediglich der Standort vorgezogen werden, der für den Planungsauftrag ausgewählt wird.

 

 

Beauftragung einer Planung
 

Der Vorschlag der Politik, bezüglich der Gestaltung der Hagener Mobilstationen auf eine nahegelegene Hochschule zuzugehen, wird von der Verwaltung insgesamt positiv bewertet. Aufgrund des zeitlichen Aufwands schlägt die Verwaltung alternativ vor, Planungsaufträge an Planungsbüros zu vergeben. Beide Vorgehensweisen werden im Folgenden näher erläutert.

 

Die Planung sollte sich dabei grundsätzlich auf einen Standort beschränken,r den mehrere Varianten ausgearbeitet werden. Die gewonnen Erkenntnisse könnten im weiteren Verlauf auf die weiteren Standorte der Mobilstationen übertragen und für die weitere Umsetzung genutzt werden.

 

 

 

Zusammenarbeit mit Hochschule
 

Nachfolgend wird an dem Beispiel der Technischen Universität Dortmund ein mögliches Vorgehen erläutert.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist neben der Beauftragung studentischer Abschlussarbeiten auch die Durchführung eines studentischen Projektes denkbar. Die Durchführung eines Projektes ist beispielsweise an der Technischen Universität Dortmund an der Fakultät Raumplanung möglich. Dort werden Projekte mit kleinen Gruppen Studierender durchgeführt, die sich mit verschiedenen raumplanerischen Themen auseinandersetzen. Dabei wird an der Technischen Universität Dortmund zwischen einem Projekt und einem städtebaulichen Entwurf unterschieden. Während bei einem Projekt der Fokus auf der theoretisch-analytischen und planerisch-konzeptionellen Perspektive liegt, geht es bei den städtebaulichen Entwürfen um die räumlich-konzeptionelle Planung auf verschiedenen Maßstabsebenen. Für das vorliegende Vorhaben ist der städtebauliche Entwurf in Betracht zu ziehen. Die Projekt- bzw. Entwurfsgruppen werden an der Technischen Universität Dortmund grundsätzlich in weitere Kleingruppen aufgeteilt. Auf diese Weise könnte sich beispielsweise ein Entwurf mit 15 Studierenden in drei Kleingruppen aufteilen, wobei jede Kleingruppe eine Variante für den Standort Vorhalle Bahnhof entwickelt. Teil der Planung sollten dann auch die im Antrag unter Punkt zwei aufgelisteten Aspekte sein (Beschattung, Dachbegrünung, etc.). Zeitlich ist bei einem Projekt bzw. städtebaulichen Entwurf im Bachelorstudium mit zwei Semestern (Startzeitpunkt: Wintersemester) und im Masterstudium mit einem Semester (Startpunkt: Sommer- oder Wintersemester) zu rechnen. Außerdem ist jeweils ein gewisser Zeitraum zur Vorbereitung des Projektes bzw. städtebaulichen Entwurfes einzubeziehen, wodurch insgesamt ein Durchführungszeitraum von etwa 1 bis 1 ½ Jahren einzuplanen ist.

 

Darüber hinaus ist zu eruieren, inwiefern andere Hochschulen bzw. Fakultäten ähnliche Möglichkeiten bieten. Sollte die Wahl dagegen auf die Durchführung studentischer Abschlussarbeiten fallen, ist lediglich auf das Bestehen eines entsprechenden Studiengangs an der jeweiligen Hochschule zu achten (bspw. Architektur/Städtebau/Raumplanung). Bei studentischen Abschlussarbeiten ist mit einem Durchführungszeitraum von etwa einem Dreivierteljahr zu rechen (inkl. Vorbereitungszeit). Abschließend können die Planungen (bzw. die ausgewählte Variante) zur weiteren Bearbeitung an ein Planungsbüro weitergegeben werden.

 

Mit der Abteilung 60/0 Finanzen und Steuerung wurde bereits ermittelt, dass für etwaige Preisgelder keine Möglichkeiten zur Einwerbung von Fördermitteln bestehen. Es sollte dennoch in Erwägung gezogen werden, der Gewinner-Variante eine Art Auszeichnung zukommen zu lassen. Des Weiteren ist das Thema Urheberrecht hinsichtlich der durch die Studierenden entworfenen Varianten zu erörtern.

 

Die Zusammenarbeit mit einer Hochschule ist grundsätzlich davon abhängig, ob für das Thema seitens der Hochschule Interesse besteht. Dies wäre grundsätzlich zu erfragen. Insgesamt ist mit einem längeren Prozess zu rechnen, der voraussichtlich frühestens in 1 bis 1 ½ Jahren Ergebnisse liefern könnte.
 

 

Beauftragung von 3 Planungsbüros

 

Um die Problematik der langen Bearbeitungsdauer zu umgehen, schlägt die Verwaltung alternativ vor,r den Standort Vorhalle Bahnhof von drei Ingenieurbüros jeweils einen Entwurf für die Gestaltung erarbeiten zu lassen. Auf diese Weise können für den Standort drei Gestaltungsvarianten generiert werden. Die Planung sollte dabei bis zur Leistungsphase 2 (Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung, Leistungsphase 2: Vorplanung) nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) reichen. Teil des Planungsauftrags sollten auch die Themen Beschattung sowie Dachbegrünung sein. Nach Auswahl der Vorzugsvariante durch die Politik könnten die weiteren HOAI-Phasen erarbeitet werden. Mit der Vorzugsvariante könnte außerdem in die notwendigen Gespräche mit der Deutschen Bahn eingestiegen werden.

 

Bei einer Beauftragung Anfang 2024 ist mit den Ergebnissen nach ca. 6 Monaten zu rechnen.

 

Das Ingenieurbüro, welches die Vorzugsvariante hervorgebracht hat, könnte anschließend ebenfalls mit der Planung des Standorts Tondernstraße beauftragt werden.

 

 

Aktueller Stand der Umsetzung des Konzeptes zur Errichtung von Mobilstationen

 

Die Mobilstation am Hauptbahnhof befindet sich derzeit in der Umsetzung. Während die Sammelabstellanlagen, die Schließcher sowie die Radluft-/Reparaturstation bereits errichtet wurden bzw. kurz vor der Errichtung stehen, ist mit der Aufstellung der letzten Elemente (Stele und Wegweisung) ebenfalls zeitnah zu rechnen. Damit wird die erste Mobilstation in Hagen effnet.

 

Als zweiter Standort befindet sich die Mobilstation Stadtmitte in Bearbeitung. Zu dieser Mobilstation wird derzeit eine Ausbauplanung erstellt. Diese wird der Politik, gemeinsam mit der Auswahl der Fläche für die Mobilstation, in der ersten Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität im Jahr 2024 vorgestellt.

 

Auf einem ähnlichen Umsetzungsstand befindet sich die Mobilstation am Bahnhof Heubing (eine Ausbauplanung ist für diesen Standort allerdings nicht notwendig). Die Details werden der Politik ebenfalls Anfang des Jahres 2024 aufgezeigt.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Stärkung alternativer Verkehrsmittel des Umweltverbunds wirkt sich grundsätzlich positiv auf den Klimaschutz aus.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

gez. Henning Keune

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Umweltausschuss - vertagt

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06.02.2024 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beauftragt die Verwaltung exemplarisch für den Standort Vorhalle Bahnhof einen Planungsauftrag an drei Ingenieurbüros bis Leistungsphase 2 HOAI zur Errichtung einer Mobilstation mit zeitgemäßem Witterungsschutz (Regen und Beschattung) zu vergeben. Dabei sollen Schließcher und Ladestation für E-Bikes Eingang in die Planung finden. Im Anschluss erfolgt die Auswahl einer Vorzugsvariante durch den UKM. Die Erkenntnisse sollen für die weiteren Standorte verwendet werden.

 

2. Als nächste Mobilstation wird die Haltestelle Stadtmitte mit Fahrradboxen, Schließchern im Bereich der Konzertmuschel und größeren Haltestellenhäusern ausgestattet. Zusätzlich sind großwachsende Bäume für die Beschattung zu integrieren.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Mobilstationen Tondernstraße, Eilpe-Physiomed, Loxbaum und Haspe Zentrum auf Basis der Erkenntnisse des Architekturbüros, das den Zuschlag für die Gestaltung des Bahnhofs Vorhalle erhalten hat, zu gestalten.

 

4. Die weiteren von der Verwaltung vorgeschlagenen Mobilstationen werden nach dem vorgelegten Zeitplan der Verwaltung realisiert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0