Berichtsvorlage - 0987/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die CDU-Fraktion und Hagen Aktiv stellten gemeinsam den Prüfantrag zur Aufstellung eines Hinweisschildes an der Einmündung der Krefelder Straße / Enneper Straße.

 

 

 

Begründung

Als Begründung wird angeführt, dass durch das Hinweisschild die Verkehrssituation an o.g. Stelle entspannt werden würde. Derzeit bildet sich ein Rückstau beim Verlassen der Krefelder Straße auf die Enneper Straße. Als mögliche Ursache wird angeführt, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer nicht mit dem Einfädlungsstreifen, der sich auf der Enneper Straße befindet, vertraut seien.

 

Sach- und Rechtslage:

 

Bei der Enneper Straße handelt es sich um eine innerorts gelegene klassifizierte Hauptstraße. Sie ist eine der am Häufigsten genutzten Straßen im Stadtgebiet und ist überwiegend vierspurig ausgebaut, mit separaten Links- bzw. Rechtsabbieger. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 50 km/h. Darüber hinaus wird auf Gevelsberger Stadtgebiet eine Brücke unter Vollsperrung saniert. Aus diesem Grund hat sich die Verkehrsbelastung auf der Enneper Straße erhöht. Die Krefelder Straße ist eine Stichstraße, die von der Enneper Straße erreichbar ist. Auf der Krefelder Straße befinden sich ein EKZ mit Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Discounter, Drogerie, etc.).

 

Was die besonderen örtlichen Verhältnisse anbelangt ist zu prüfen, ob für den Fahrzeugführer (aus der Krefelder Straße kommend in FR Hagen) die Eigenart des Straßenverlaufs erkennbar ist. Beim Verlassen der Krefelder Straße in FR Hagen (links) befindet sich eine Einfädlungsspur.

 

Verkehrsbeobachtungen durch diverse Fachabteilungen der Verwaltung sowie der Polizei haben deutlich gemacht, dass die meisten Verkehrsteilnehmer tatsächlich aus Hagen kommen und demnach ortskundig sind. Die Hauptursache des Rückstaus ist die Tatsache, dass die Verkehrsteilnehmer nicht die Einfädlungsspur nutzen.

Außerdem befinden sich Links- bzw. Rechtsabbieger auf einer Fahrspur und blockieren sich dadurch selbst.

 

Es wurden diverse sungsvorschläge seitens der Verwaltung in der Verkehrsbesprechung geprüft und diskutiert. So war eine angedachte sung, den Verkehr aus der Krefelder Straße nur noch nach rechts in Fahrtrichtung Gevelsberg abzuleiten. Somit hätte der Individualverkehr nach Hagen im Kreisverkehr auf Gevelsberger Stadtgebiet wenden müssen. Diese Idee wurde verworfen, um unnötige Mehrfahrten zu vermeiden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zudem wurde eine Erweiterung der Aufstellfläche geprüft, damit die Rechts- und Linksabbieger separat geführt werden können. Bei der Prüfung wurde allerdings festgestellt, dass die Fläche nicht ausreicht. Derzeit wird geprüft, ob zwei Pfeilmarkierungen (1 x  Rechtspfeil, 1x Linkspfeil) an der Einmündung Krefelder Straße / Enneper Straße markiert werden können, um den Verkehrsteilnehmer jeweils nach außen zu bringen. Ein Nebeneinander von Rechts- und Linksabbieger würde einen Rückstau zumindest verringern. Hierbei wird das Ergebnis der Sichtdreiecksberechnung abgewartet, um eine Umsetzungsentscheidung treffen zu können.

 

Bezüglich des Hinweisschildes rät die Polizei explizit davon ab, da der größte Teil der Verkehrsteilnehmer ortskundig ist und mit der Verkehrsführung vertraut ist. Zudem würde das Hinweisschild die Verkehrsteilnehmer eher verwirren, als es den Verkehrsfluss regelt. Die Verwaltung teilt diese Auffassung. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

X

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

keine

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

rperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

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25.01.2024 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung, ein Hinweisschild auf die Verkehrssituation Enneper Straße / Krefelder Straße nach dem Vorbild der Stadt Wetter (Köhlerstraße / Vogelsanger Straße) an drei übersichtlichen Stellen (2x auf der Enneper Straße und 1x auf der Krefelder Straße) aufzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

1

-

CDU

3

-

-

ndnis 90/ Die Grünen

2

-

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

X

  Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Dafür:

12

Dagegen:

1

Enthaltungen:

-

 

 

 

2. Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Westerbauer Straße, aus Richtung Parkplatz des Einkaufszentrums Westerbauer, in Fahrtrichtung Nordstraße als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann, um den Verkehr auf der Enneper Straße zu entzerren.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

-

4

1

CDU

-

2

1

Bündnis 90/ Die Grünen

-

2

-

Hagen Aktiv

2

-

-

AfD

1

-

-

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

Dafür:

3

Dagegen:

8

Enthaltungen:

2