Berichtsvorlage - 0987/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Entspannung der Verkehrssituation im Einmündungsbereich der Krefelder Straße in die Enneper straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Dejan Vasiljevic
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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23.11.2023
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25.01.2024
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die CDU-Fraktion und Hagen Aktiv stellten gemeinsam den Prüfantrag zur Aufstellung eines Hinweisschildes an der Einmündung der Krefelder Straße / Enneper Straße.
Begründung
Als Begründung wird angeführt, dass durch das Hinweisschild die Verkehrssituation an o.g. Stelle entspannt werden würde. Derzeit bildet sich ein Rückstau beim Verlassen der Krefelder Straße auf die Enneper Straße. Als mögliche Ursache wird angeführt, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmer nicht mit dem Einfädlungsstreifen, der sich auf der Enneper Straße befindet, vertraut seien.
Sach- und Rechtslage:
Bei der Enneper Straße handelt es sich um eine innerorts gelegene klassifizierte Hauptstraße. Sie ist eine der am Häufigsten genutzten Straßen im Stadtgebiet und ist überwiegend vierspurig ausgebaut, mit separaten Links- bzw. Rechtsabbieger. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt 50 km/h. Darüber hinaus wird auf Gevelsberger Stadtgebiet eine Brücke unter Vollsperrung saniert. Aus diesem Grund hat sich die Verkehrsbelastung auf der Enneper Straße erhöht. Die Krefelder Straße ist eine Stichstraße, die von der Enneper Straße erreichbar ist. Auf der Krefelder Straße befinden sich ein EKZ mit Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Discounter, Drogerie, etc.).
Was die besonderen örtlichen Verhältnisse anbelangt ist zu prüfen, ob für den Fahrzeugführer (aus der Krefelder Straße kommend in FR Hagen) die Eigenart des Straßenverlaufs erkennbar ist. Beim Verlassen der Krefelder Straße in FR Hagen (links) befindet sich eine Einfädlungsspur.
Verkehrsbeobachtungen durch diverse Fachabteilungen der Verwaltung sowie der Polizei haben deutlich gemacht, dass die meisten Verkehrsteilnehmer tatsächlich aus Hagen kommen und demnach ortskundig sind. Die Hauptursache des Rückstaus ist die Tatsache, dass die Verkehrsteilnehmer nicht die Einfädlungsspur nutzen.
Außerdem befinden sich Links- bzw. Rechtsabbieger auf einer Fahrspur und blockieren sich dadurch selbst.
Es wurden diverse Lösungsvorschläge seitens der Verwaltung in der Verkehrsbesprechung geprüft und diskutiert. So war eine angedachte Lösung, den Verkehr aus der Krefelder Straße nur noch nach rechts in Fahrtrichtung Gevelsberg abzuleiten. Somit hätte der Individualverkehr nach Hagen im Kreisverkehr auf Gevelsberger Stadtgebiet wenden müssen. Diese Idee wurde verworfen, um unnötige Mehrfahrten zu vermeiden.
Zudem wurde eine Erweiterung der Aufstellfläche geprüft, damit die Rechts- und Linksabbieger separat geführt werden können. Bei der Prüfung wurde allerdings festgestellt, dass die Fläche nicht ausreicht. Derzeit wird geprüft, ob zwei Pfeilmarkierungen (1 x Rechtspfeil, 1x Linkspfeil) an der Einmündung Krefelder Straße / Enneper Straße markiert werden können, um den Verkehrsteilnehmer jeweils nach außen zu bringen. Ein Nebeneinander von Rechts- und Linksabbieger würde einen Rückstau zumindest verringern. Hierbei wird das Ergebnis der Sichtdreiecksberechnung abgewartet, um eine Umsetzungsentscheidung treffen zu können.
Bezüglich des Hinweisschildes rät die Polizei explizit davon ab, da der größte Teil der Verkehrsteilnehmer ortskundig ist und mit der Verkehrsführung vertraut ist. Zudem würde das Hinweisschild die Verkehrsteilnehmer eher verwirren, als es den Verkehrsfluss regelt. Die Verwaltung teilt diese Auffassung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| positive Auswirkungen (+) |
X | keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
keine |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 4nnnnn | Bezeichnung: |
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| 5nnnnn | Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) | 4nnnnn |
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Aufwand (+) | 5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Auftrag: |
| Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrertrag (-) | 4nnnnn |
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Minderaufwand (+) | 5nnnnn |
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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Finanzposition: | 6nnnnn | Bezeichnung: |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 7nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | 2020 | 2021 |
Mehrein- zahlung (-) | 6nnnnn |
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Minderaus-zahlung (+) | 7nnnnn |
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| Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
| Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden. |
1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro
Maßnahmen-Nr.: |
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Kompensation Erläuterung: |
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Kompensation HSP (Betrag): |
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Auftrag: |
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Kostenstelle: |
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Kostenart: | 4/5nnnnn |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Verschlechterung (-) / Verbesserung (+) | 4/5nnnnn |
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
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- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. | |||||
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| Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig. | |||||
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| Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen: | |||||
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| Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA). | ||||
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| Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA. | ||||
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| Der potentielle Gewinn des BgA ist | ||||
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| körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %). | ||||
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| gewerbesteuerpflichtig (18,2 %). | ||||
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

25.01.2024 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung, ein Hinweisschild auf die Verkehrssituation Enneper Straße / Krefelder Straße nach dem Vorbild der Stadt Wetter (Köhlerstraße / Vogelsanger Straße) an drei übersichtlichen Stellen (2x auf der Enneper Straße und 1x auf der Krefelder Straße) aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | 4 | 1 | - | |||||
CDU | 3 | - | - | |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 | - | - | |||||
Hagen Aktiv | 2 | - | - | |||||
AfD | 1 | - | - | |||||
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X | Mit Mehrheit beschlossen
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Dafür: | 12 | |||||||
Dagegen: | 1 | |||||||
Enthaltungen: | - | |||||||
2. Die Bezirksvertretung Haspe bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Westerbauer Straße, aus Richtung Parkplatz des Einkaufszentrums Westerbauer, in Fahrtrichtung Nordstraße als Einbahnstraße ausgewiesen werden kann, um den Verkehr auf der Enneper Straße zu entzerren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
SPD | - | 4 | 1 | |||||
CDU | - | 2 | 1 | |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | - | 2 | - | |||||
Hagen Aktiv | 2 | - | - | |||||
AfD | 1 | - | - | |||||
| ||||||||
X | Mit Mehrheit abgelehnt
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Dafür: | 3 | |||||||
Dagegen: | 8 | |||||||
Enthaltungen: | 2 | |||||||