Beschlussvorlage - 1052/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Verwaltungsgebührensatzung des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche in der Stadt Hagen.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung), wie sie als Anlage Gegenstand der Vorlage ist, beschlossen.

Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.

 

Weitere Informationen sind der als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 28.11.2023 und ihren Anlagen zu entnehmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

 

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz            gez. Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister            Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen