Vorschlag zur Tagesordnung - 1045/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in jeder Sitzung des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Beiräte den Stand aller noch offener Beschlüsse des jeweiligen Gremiums vollständig in Form einer Drucksache mit eigenständigem Tagesordnungspunkt vorzulegen. Die Liste enthält je Antrag wenigstens folgende Informationen:

Antragsteller, Datum der Einreichung bzw. des Beschlusses, Thema, Bearbeitungsstand (ggf. mit Begründung von Verzögerungen), zuständiger Bereich. Nachdem ein Vorgang erstmals als „erledigt“ eingestuft wurde, unterliegt er nicht mehr dem Antrags- bzw. Beschlusscontrolling.

 

Das Verfahren wird mit dem Sitzungsjahr 2024 eingeführt und umfasst sämtliche Beschlüsse ab Beginn des Antrags- und Beschlusscontrollings im Januar 2024 und kann auf Antrag auch auf einzelne, ältere Beschlüsse ausgedehnt werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Siehe Anlage

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in jeder Sitzung des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse und der Beiräte den Stand aller noch offener Beschlüsse des jeweiligen Gremiums vollständig in Form einer Drucksache mit eigenständigem Tagesordnungspunkt vorzulegen. Das Antrags- und Beschlusscontrolling führt immer das letztentscheidende Gremium für den jeweiligen Antrag bzw. die jeweilige Verwaltungsvorlage. Ausgenommen hiervon sind die Bezirksvertretungen.

 

Die Listen unterteilt nach öffentlichen und nichtöffentlichen Beschlüssen - enthält je Antrag wenigstens folgende Informationen:

Antragsteller, Datum der Einreichung bzw. des Beschlusses, Thema, Bearbeitungsstand (ggf. mit Begründung von Verzögerungen), zuständiger Bereich.

 

Nachdem ein Vorgang erstmals als „erledigt“ eingestuft wurde, unterliegt er nicht mehr dem Antrags- bzw. Beschlusscontrolling. Anträge und Verwaltungsvorlagen werden nicht mit in die Controllinglisten aufgenommen, wenn die Umsetzung mit Beschlussfassung erledigt ist.

 

Das Verfahren wird mit dem Sitzungsjahr 2024 eingeführt und umfasst sämtliche Beschlüsse ab Beginn des Antrags- und Beschlusscontrollings im Januar 2024 und kann auf Antrag auch auf einzelne, ältere Beschlüsse ausgedehnt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen