Beschlussvorlage - 0591/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord nimmt den Bericht und die Abwägung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Nord beschließt, dass die Umwidmung des Waldweges zwischen der Straße Erlhagen und der Buschstraße nicht umgesetzt werden soll (gem. Beschluss 0240/2021).

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt einmalig 3.000 € aus ihrem Budget 2024 zur Herrichtung des Weges zur Verfügung.

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Sachverhalt

Begründung

 

In der Bezirksvertretung Nord wurde die Verwaltung am 21.04.2021 gebeten den Waldweg entlang der Helferstraße zwischen Buschstraße und Erlhagen in einen offiziellen Fußweg umzuwidmen (vgl. Ds.Nr.: 0240/2021).

 

Der Weg entlang der Helfer Straße ist aktuell als Waldweg im Eigentum des Wirtschaftsbetriebs Hagen. Nach § 2 Nr. 1 Landesforstgesetz NRW ist das Betreten des Waldes unter Berücksichtigung der natur- und waldtypischen Gefahren gestattet. Aus Sicht der Bezirksvertretung Nord befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand und eine Herrichtung ist erforderlich. Eine Fotodokumentation befindet sich in Anlage 2. 

 

Die Umwidmung und die damit verbundene Herrichtung des Weges sind mit einem hohen Aufwand verbunden. Zunächst müsste ein Grunderwerb der Fläche stattfinden und die Fläche dem Eigentum der Stadt Hagen zurückgeführt werden. Um den Zustand aufzubessern müsste die Fläche als Geh-Radweg auf einer Breite von 3,5 m asphaltiert werden. Zudem empfiehlt sich die Installation einer Beleuchtung. Für die Umsetzung ist zunächst eine Vermessung und im Anschluss die Erstellung eines Ausbauplans erforderlich. Zudem muss ein Widmungsverfahren durchgeführt werden. Bei der Forstbehörde (Wald und Holz) ist außerdem ein Antrag auf Waldumwandlung zu stellen. Mit einer Realisierung und somit einer Verbesserung des Zustands ist frühestens in den Haushaltsjahren 2026/2027 zu rechnen.

 

Die Kosten der Herrichtung belaufen sich auf ca. 232.000 €. Die Kostenschätzung bezieht sich hierbei auf die Wegeverbindung zwischen der Buschstraße und der Straße Erlhagen (ca. 260 m) (s. Anlage 1). Kalkuliert wurde die zuvor beschriebene Ausbauform (3,5 m asphaltierter Geh- u. Radweg + Beleuchtung).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die zuvor beschriebene Umwidmung und Herstellung des Gehwegs in Anbetracht des notwendigen zeitlichen Vorlaufs sowie der hohen Kosten unverhältnismäßig. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung ist eine jährliche Finanzierung und Deckung über das Unterhaltungsbudget nicht darstellbar.

Alternativ schlägt die Verwaltung vor, dass die Bezirksvertretung Nord einmalig 3.000  aus ihren finanziellen Mitteln für das Jahr 2024 bereitstellt. Hierdurch könnte der vorhandene Weg einmalig so hergerichtet und aufgeschottert werden, dass zeitnah eine verbesserte Begehbarkeit herbeigeführt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - vertagt

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24.01.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen