Beschlussvorlage - 0622/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltsplanung 2024/25 -  die Errichtung einer Hundewiese auf der von der Verwaltung favorisierten Fläche.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl hat die Verwaltung beauftragt, eine Fläche im Eilper Grünzug auf ihre Eignung als Hundefreilauffläche zu prüfen.

Mit der vorliegenden Vorlage werden die von der Politik vorgeschlagene sowie zwei weitere geprüfte Flächen mit Einschätzung der Eignung als Hundewiese kurz dargestellt. Es werden die voraussichtlichen Kosten für Herstellung und Unterhaltung als Hundewiese der von der Verwaltung favorisierten Fläche dargelegt.

 

In den Anlagen sind eine Übersichtskarte, Kartenausschnitte, Fotos, detaillierte Informationen und die Ergebnisse der Prüfung zu den drei betrachteten Flächen aufgeführt. Abschließend werden die Kostenr Herstellung und Unterhaltung der Hundewieser die von der Verwaltung favorisierten Vorschlagsfläche zusammengestellt.

 

Begründung

 

Schon seit vielen Jahren wird in Hagen über die Anlage von eingezäunten Hundewiesen im Stadtgebiet diskutiert. Im Ennepepark in Haspe besteht seit mehreren Jahren eine solche Anlage, die gut von den Hundebesitzern angenommen wird. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat im Januar eine Fläche an der Hohenlimburger Straße beschlossen, die voraussichtlich im nächsten Jahr errichtet wird.

 

r die Anlage einer weiteren Hundewiese im Stadtbezirk Eilpe-Dahl sprechen mehrere Gründe. In Nordrhein-Westfalen herrscht gemäß Hundegesetz Leinenzwang für Hunde in öffentlichen Grünflächen. Damit Hunde ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben können, ist ein Laufen, Toben und Spielen ohne Leinenzwang alleine, aber auch mit anderen Hunden von großer Bedeutung. Die Ausweisung von geeigneten Flächen kann helfen, Verhaltensfehlentwicklungen bei Hunden zu mindern.

 

Zur Sicherheit anderer Bürger und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dies nur auf dafür gekennzeichneten Flächen oder in durch Zaunanlagen gesicherten Flächen ermöglicht werden. Eine Einzäunung der Hundewiese erhöht die Sicherheit für Passanten ebenso wie für die Hunde selbst. Diese werden so an einem Verlassen der Fläche gehindert, so dass sie Passanten auf angrenzenden Straßen/Wegen nicht anrennen/anspringen können. Ebenso verhindert dies aber auch, dass die Hunde auf angrenzenden Straßen in den Straßenverkehr geraten und zu Schaden kommen können.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl am 17.05.2023 hat die SPD-Fraktion mit der DS 0433/2023 das Thema Hundewiese im Eilper Grünzug vorgeschlagen. Vorausgegangen waren Beschwerden von Eltern kleiner Kinder und Hobbysportlern über vermehrte Verschmutzung durch Hundekot im Grünzug.

 

Nach dem Beschluss der BV wird die Verwaltung nun gebeten zu prüfen, ob eine Hundewiese im Bereich des Eilper Grünzuges errichtet werden kann.

 

Die SPD-Fraktion hat der Verwaltung eine Fläche südlich der Grabelandanlage Groppenbruch zur Prüfung vorgeschlagen.

Die Fläche liegt zentral im Landschaftsschutzgebiet Eilper Berg/Langenberg. Vom Umweltamt wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung der Hundewiese mit Zaun und Möblierung an dieser Stelle abgelehnt. Sie scheidet deshalb aus.

 

Nach dem Ausscheiden dieser Fläche wurden in Abstimmung mit dem Umweltamt und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen weitere Flächen im Bereich des Eilper Grünzugs betrachtet.

 

r die Suche nach geeigneten Flächen im gesamten Stadtgebiet hat die Verwaltung einen allgemeinen Kriterienkatalog für die Eignung einer Fläche als Hundewiese erarbeitet, um die Auswahl einzugrenzen und Flächen vergleichend beurteilen zu können.

 

Kriterium

Ausprägung

Größe der Fläche

Ca. 2.000 m²

Lage der Fläche

Fußufig gut erreichbar für viele Hundebesitzer, aber nicht unmittelbar inmitten von Wohnbebauung

Parkmöglichkeiten

glichst frei verfügbare Parkplätze in der Nähe für Hundebesitzer, die mit dem PKW kommen

Topographie

glichst wenig Gefälle innerhalb der Fläche

Ausgestaltung der Fläche

glichst freie Wiese ohne Gehölzbestand

 

 

r eine Hundewiese kommen ausschließlich nur Flächen in Betracht, die sich im städtischen Eigentum befinden. Diese wurden nach einer Luftbildanalyse sowie Vorschlägen aus Politik und Verwaltung zusammengetragen.

 

Es wurden zwei weitere Flächen auf ihre Tauglichkeit geprüft (vergleiche Anlage 1 und 2): eine Fläche im Eilper Grünzug an der Straße Zum Rafflenbusch und eine Fläche neben der Kleingartenanlage Eilper Feld an der Hohle Straße.

Nach einer Besichtigung der Flächen vor Ort wären alle Flächen zur Nutzung als Hundewiese geeignet. Die Fläche im Westen des Eilper Grünzugs liegt zentral im Landschaftsschutzgebiet und ist deshalb nicht genehmigungsfähig. Die Fläche an der Kleingartenanlage Eilper Feld soll als Reservefläche für eine gliche Kleingartenanlagenerweiterung unbebaut bestehen bleiben. Deshalb scheiden diese beiden Flächen als Hundewiese aus.

 

Somit verbleibt die mittlere Fläche im Eilper Grünzug an der Straße Zum Rafflenbusch als einzige sinnvolle, weil langfristig gesicherte Option für eine Hundewiese. Diese Fläche stellt den nördlichsten Zipfel des Eilper Grünzuges am Rand zur Wohnbebauung dar. Angrenzend befinden sich mehrere separate Spielplatzbereiche für verschiedene Altersgruppen (Schaukel, Kleinkinderspielplatz, Seilbahn). Diese sind durch Gehölzgruppen und Fußweg getrennt und liegen außerdem deutlich her.

Durch die Einzäunung der Hundewiese entstehen keinerlei Gefährdungen für spielende Kinder. Die Sicherheit wird hingegen erhöht, weil Hundebesitzer jetzt einen klar abgegrenzten Bereich haben werden, um ihre Hunde frei laufen zu lassen. Durch die Grünfläche führt ein durch regelmäßige Nutzung entstandener Trampelpfad Richtung Süden in die angrenzende Fläche. Dieser Trampelpfad wird schon jetzt vorrangig zum Hundeausführen genutzt. Er soll deshalb von der Einzäunung eingeschlossen werden. Um die Trennung der Hundeausführer von den Spielplatzbereichen zu sichern, werden sowohl an der Straßenseite als auch am südlichen Ende der Fläche Eingangstüren eingebaut. So können Spaziergänger die Fläche am Südende mit Hund an der Leine verlassen und auf dem Trampelpfad ihren Rundweg Richtung befestigtem Fußweg fortsetzen. Dieser informelle Weg wird nicht befestigt oder gepflegt, sondern bleibt als Trampelpfad bestehen. An dem Tor auf der Südseite der Fläche soll ein weiteres Schild angebracht werden. Dieses weist darauf hin, dass der weitere Weg im Landschaftsschutzgebiet nur unter Einhaltung der Leinenpflicht erfolgen darf.

 

Die gewählte Fläche weist nur ein geringes Gefälle in Richtung des Busohlbaches auf. Am östlichen Rand wird die Fläche durch eine steile Böschung vom vorbeiführenden Fußweg abgetrennt. Auf der Böschung wächst eine Hochstaudenflur, die der gelenkten Sukzession überlassen werden kann. Am unteren Rand der Böschung können sehr gut Sitzbänke aufgestellt werden, die eine gute Übersicht über die Fläche und in die freie Landschaft bieten.

 

Die westliche Grenze der Hundefreilauffläche muss einen Abstand von mindestens 5 m zur Böschungsoberkante des angrenzenden Busohlbaches als Gewässerrandstreifen einhalten. Der Bach ist in diesem Bereich renaturiert und als schutzwürdiges Biotop eingestuft. Dies ist bei der Bauausführung vor Ort zu beachten.

 

Am Straßenrand der Straße Zum Rafflenbusch und an der Metzer Straße sind öffentliche Parkplatzflächen vorhanden, so dass Hundebesitzer, die mit dem Auto zum Hundeauslauf kommen, eine gute Parkmöglichkeit und kurze Zuwegung zur Fläche vorfinden.

 

r die Hundewiese muss folgende Ausstattung zur Verfügung gestellt werden:

  • Einzäunung mit einem Stabgitterzaun in Höhe von 1,60 m mit Toranlage für Besucher (hier zwei Tore) und einem breiten Torr den Wirtschaftsbetrieb Hagen zur Pflege der Fläche,
  • Aufstellen von Sitzbänken sowie Müllbehälter,
  • Aufstellen von einem Hundekotbeutel-Spender mit Müllbehälter zum Sauberhalten der Fläche,
  • Aufstellen von Hinweisschildern mit Regeln zur Benutzung der Fläche an beiden Eingängen und einem weiteren Schild mit Hinweis auf die Leinenpflicht außerhalb der Hundewiese.

 

Durch die Anlage der Hundewiese mit Hundekotbeuteln und Mülleimern wird voraussichtlich auch die Verschmutzung durch Hundekot im gesamten Eilper Grünzug reduziert und somit der Freiraum wieder zu einem gerne besuchten Naherholungsgebiet in Hagen.

Nach der Herstellung sind regelmäßige Pflege und Kontrolle der Fläche durch den Wirtschaftsbetrieb nötig. Insbesondere die Leerung der Mülleimer und das Auffüllen der Hundekotbeutel-Spender muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fläche zu einem attraktiven Aufenthaltsort für Mensch und Tier zu machen.

Die Flächen müssen als intensiv gepflegte Rasenflächen bis zu zwölfmal pro Jahr gemäht werden. Dies bedeutet eine deutliche Intensivierung des Pflegeaufwands bei allen geprüften Flächen, da diese bis jetzt zur Nutzung als landwirtschaftliches Grünland verpachtet wurden.

 

Kosten

 

r die von der Verwaltung favorisierte Fläche an der Straße Zum Rafflenbusch ergeben sich Herstellungskosten von rund 55.000 € und jährliche Pflegekosten in Höhe von rund 11.000 €. Zur Anlage der Hundewiese ist eine fristgerechte Kündigung mit dem Pächter der Fläche notwendig, damit diese zur Nutzung zur Verfügung steht.

 

 

Ausstattung

EP

Menge

Einheit

GP

MwSt

Brutto

Zaun, Höhe 1,60 m

140,00 €

195

lfd m

27.300,00 €

5.187,00

32.487,00 €

Erhöhte Einbaukosten

pauschal

 

 

3.000,00 €

570,00 €

3.570,00 €

Tor 250 cm

4.000,00 €

1

Stück

4.000,00 €

760,00 €

4.760,00 €

Tor 120 cm

1.000,00 €

2

Stück

2.000,00 €

380,00 €

2.380,00 €

Bank

950,00 €

3

Stück

2.850,00 €

541,50 €

3.391,50 €

lleimer

400,00 €

2

Stück

800,00 €

152,00 €

952,00 €

Hundekotbeutel-spender mit Mülleimer

350,00 €

1

Stück

350,00 €

66,50 €

416,50 €

Infotafel mit Regeln zur Nutzung der Fläche

350,00 €

2

Stück

700,00 €

133,00 €

833,00 €

Summe

 

 

 

41.000,00 €

 

48.790,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Personalkosten WBH (pauschal)

 

 

 

 

6.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten gerundet

 

 

 

 

55.000,00 €

 

 

 

Die investiven und konsumtiven Kosten sind im HH 2024/25 eingeplant.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5510

Bezeichnung:

Öffentliches Grün

Finanzstelle:

5.000813

Bezeichnung:

Errichtung von Hundewiesen

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlung (+)

785200

 

 

 

55.000 €

 

 

Eigenanteil

 

 

 

55.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zur Haushaltsplanung 2024/2025, für das Jahr 2024 eingeplant.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

Die Herstellung der Hundewiese mit den entsprechenden Ausstattungsgegenständen stellt eine Investition dar und ist in der Bilanz zu aktivieren.

Die unterschiedlichen Ausstattungsgegenstände sind über die jeweilige Nutzungsdauer abzu-schreiben. Die Personalkosten WBH wurden anteilig auf die Ausstattung verteilt und mit aktiviert.

Das ergibt folgende jährliche Abschreibungsraten:

Zaun einschl. Toranlagen - Herstellungskosten rd. 48.509 € - Nutzungsdauer 18 Jahre - Jährliche Abschreibung = 2.695 €

nke - Nutzungsdauer 20 Jahre - Jährliche Abschreibung 63 €

Gesamt Abschreibung: 2.758 €

Die Mülleimer, Hundekotbeutelspender und Infotafeln werden auf dem Grund und Boden aktiviert. Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5 %)

825 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (siehe Vorlage)

11.000 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.758 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

14.583 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

14.583 €

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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27.02.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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16.04.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen