Beschlussvorlage - 1016/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2023 ff Mögliche Nutzung des Areals Södingstraße sowie des ehmaligen Marienhospitals als zukünftige Schulstandorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Hijem Neuhaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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07.12.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Auf Grundlage der Verwaltungsvorlage 0747/2023 hat der Schulausschuss am 14.09.2023 die Verwaltung beauftragt,
- in Abstimmung mit der HEG die Voraussetzungen für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule einschließlich einer Turnhalle auf dem Areal in der Södingstraße zu prüfen,
- mit der Krollmann-Gruppe in Verhandlungen zur Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Marienhospitals für ein Angebot in der Sekundarstufe I einzutreten.
1) Sachstand zur Södingstraße
Als Grundlage der Prüfung wurde der HEG das Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule einschließlich einer Turnhalle zur Verfügung gestellt. Ende September gab es mit der HEG und deren beauftragtem Architekturbüro einen Termin vor Ort. Das zur Verfügung stehende Areal in der Södingstraße umfasst zusammenhängend die Grundstücke der Hausnummern 18, 20, 22 und 24. Auf den einzelnen Grundstücken befinden sich derzeit noch verschiedene Gebäude.
Im ersten Schritt hat das Architekturbüro eine überschlägige "Passung" erstellt, wonach die grundlegenden Anforderungen des Raumprogramms auf der zur Verfügung stehenden Fläche dargestellt wird. Daraus ergeben sich z.B. Gebäudetrakte für die Turnhalle, Unterricht, Verwaltung und OGS, aber auch die notwendige Schulhoffläche. Dabei wird auch berücksichtigt, ob, und in welchem Umfang bestehende Gebäude(teile) für schulische Zwecke geeignet sind und daher erhalten werden können oder ansonsten abzureißen sind. Diese Gegebenheiten sind architektonisch herausfordernd und benötigen ausreichend Zeit für die Planung.
Die vorliegenden Entwürfe bilden in der sich nun anschließenden zweiten, und damit vertiefenden Planungsrunde die Grundlage für die konkrete Raumplanung sowie die Abstimmung zwischen der HEG und der Stadt hinsichtlich der Konditionen und weiteren Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich wird nach den Gesprächen davon ausgegangen, dass die Umsetzung des Baus einer Grundschule auf dem Gelände möglich ist. Nach dem derzeitigen Stand geht die Verwaltung davon aus, die politischen Gremien in der ersten Beratungsrunde 2024 (BVM 25.01., SAS 07.02., RAT 14.02) dazu mit einer Entscheidungsvorlage zu erreichen.
2) Sachstand Marienhospital:
In der Zwischenzeit gab es mehrere Gesprächstermine mit der Krollmann-Gruppe, bei denen das grundsätzliche Angebot vertiefend betrachtet werden konnte.
Während nach überschlägiger Ersteinschätzung zunächst von Raumressourcen für eine 3-zügige Schule der Sekundarstufe I ausgegangen wurde, haben die zwischenzeitlichen Planungsgespräche ein Raumkonzept für die Berücksichtigung einer 4-zügigen Schule einschließlich Ganztagsangebot ergeben. Grundlage dafür sind aktuelle Raumprogramme, die auf vorhandene und durch bauliche Anpassungsmaßnahmen zu erreichende Voraussetzungen übertragen werden. Neben Vertreter*innen des Fachbereichs Schule und den beauftragten Architekten der Krollmann-Gruppe haben an dem Raumkonzept zwei Hagener Schulleitungen aus ihrem Praxisbezug heraus dabei maßgeblich mitgewirkt.
Im Rahmen dieses umfänglichen Projekts sind noch weitere entscheidende Punkte zu bedenken, deren Prüfung derzeit noch andauern.
Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung einer adäquaten Schulhoffläche sowie die Berücksichtigung einer Sporthalle. Konzeptionell soll die Sporthalle mit 2 Feldern auf der gegenüberliegenden Seite der Bergstraße entstehen, wo sich zur Zeit noch eine 2-gruppige Kita in Trägerschaft der katholischen Kirche befindet. Die Krollmann-Gruppe beabsichtigt als Ersatz die Kita in Räumen des Marienhospitals zu verlagern und dabei das Angebot auf 4 Gruppen zu erweitern.
Grundsätzlich eignet sich das Marienhospital für die Einrichtung einer Sekundarstufen I-Schule. Nach Prüfung aller entscheidungsrelevanten Aspekte wird die Verwaltung dazu den politischen Gremien eine abschließende Vorlage zur Entscheidung vorlegen. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die erste Beratungsrunde 2024 (BVM 25.01., SAS 07.02., RAT 14.02) erreicht wird.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen können diese Schulen besuchen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen |
