Beschlussvorlage - 0904/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2024 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger*innen wurde in der Zeit vom 28.08. bis 22.09.2023 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die Kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der abgerundet und um ein Ganzes vermindert wird, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen (1.744 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 215 Kinder) auf 1.959 Kinder berechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 84 Eingangsklassen.

 

Das Anmeldeverfahren für 2024/2025 wurde zu einem frühen Zeitpunkt durchgeführt, um im Hinblick auf die Planungssicherheit eine möglichst hohe Anmeldequote zum Zeitpunkt der Festlegung der KKR zu haben. Die derzeit immer noch ausstehenden 204 Anmeldungen zeigen deutlich die Notwendigkeit des frühen Anmeldeverfahrens.  Das Schulentwicklungsgutachten geht zum Vergleich von insgesamt 1.811 Schulanfänger*innen an den städtischen Grundschulen aus (Spalte 4 der Anlage). Damit wird die tatsächliche Zahl der Erstklässler*innen absehbar die Prognosezahl übersteigen.

 

Weiterhin zum Vergleich die Zahlen aus dem Anmeldeverfahren 2023/2024: Die KKR wurde für dieses Schuljahr aufgrund von 1.682 vorliegenden Anmeldungen und weiteren erwarteten 248 Anmeldungen gebildet. Laut Schulstatistik befinden sich tatsächlich 1.968 Schüler*innen im 1. Jahrgang der städtischen Grundschulen. Grund hierfür ist die allgemein weiter anhaltende Zuwanderung.

 

Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:

 

         15  bis   29 Schüler*innen = 1 Eingangsklasse

         30  bis   56 Schüler*innen = 2 Eingangsklassen

         57  bis   81 Schüler*innen = 3 Eingangsklassen

         82  bis 104 Schüler*innen = 4 Eingangsklassen

 

Angesichts der vorliegenden Anmeldungen ergeben sich somit bereits 75 Eingangsklassen. Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 84 Eingangsklassen zu. Hierbei ist auch das erwähnte hohe Maß ausstehender Anmeldungen berücksichtigt. Angesichts der noch zu erwartenden weiteren Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn schlägt die Verwaltung gemäß der beigefügten Anlage vor, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterrichtsräume 84 Eingangsklassen zu bilden. Dazu gehören auch einige Reserveklassen, die je nach Entwicklung bis zum Schuljahresbeginn hinzugenommen werden.

 

Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte Schüler*innen aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.

 

Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 5, 6 und 7) berücksichtigt ferner, dass die Schüler*innen in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der weiterhin Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung mit verschiedenen Schulleitungen und der Schulaufsicht daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl (Spalte 2 der Anlage) zu bleiben, um für Schüler*innen, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers besnde dann wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2024/2025 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.

 

Stadtbezirk Haspe:

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. Falls durch zukünftige Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Plätze in Haspe nicht ausreichen, kann Schüler*innen durch die eingerichtete Buslinie an der Grundschule Freiherr-vom-Stein ein Schulplatz angeboten werden.

 

Stadtbezirk Mitte:

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt derzeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze. Durch den vorgesehenen Schulstart der Grundschule Wehringhausen zum 01.08.2024 wird das Angebot um 75 Plätze ausgeweitet.

 

Die Grundschule Goldberg hat einen deutlichen Anmeldeüberhang. Durch die Lenkung von Kindern zu anderen Grundschulen ist derzeit die Gesamtversorgung mit Schulplätzen in Mitte noch möglich.

 

r den Fall, dass die zusätzlich zu erwartenden Anmeldungen bis zum Schuljahresbeginn die Zahl der freien Plätze übersteigt, verbliebe die Möglichkeit, Kinder mittels bereits eingerichteter Buslinien zu Grundschulen mit freien Plätzen zu bringen, ggf. auch unter Inanspruchnahme der vorgesehenen Reserveklassen.

 

Stadtbezirk Nord:

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Stadtbezirk Hohenlimburg:

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen aus Hohenlimburg liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Stadtbezirk Eilpe/Dahl

Die erwartete Gesamtzahl der Schulanfänger*innen liegt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.12.2023 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen