Beschlussvorlage - 0986/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Jahr 2024 wird, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0986/2023) ist, beschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Kurzfassung entfällt.

 

Begründung

 

Die Satzung ist mit gegenüber 2023 unverändertem Hebesatz zu beschließen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 24/25 erst am 14.12.2023 erfolgen kann. Falls sich im Zuge der Haushaltsplanberatungen eine veränderte Höhe der Hebesätze ergibt, muss die Satzung neu beschlossen werden.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden folglich festgesetzt:

 

Grundsteuer A 375

Grundsteuer B 750

Gewerbesteuer   520

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einnahmesituation verändert sich infolgedessen nicht.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez.

gez.

Erik O.Schulz

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen