Beschlussvorlage - 0954/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der bestehenden Satzungen für Flüchtlinge und obdachlose Personen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB56 - Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
- Bearbeitung:
- Katja Wolf
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
|
|
|
|
30.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
|
|
|
|
12.12.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
|
|
|
|
14.12.2023
|
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen (Gebührenordnung) in der Stadt Hagen und den dazugehörigen Gebührentarif.
2. Von der Gebührenkalkulation wird Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die bestehenden Satzungen für Flüchtlinge und obdachlose Personen müssen aktualisiert werden.
Dabei werden
- die Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge vom und
- die Satzung über die Benutzung städtischer Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hagen vom 23.09.2009
zur Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose zusammengefasst.
Zudem werden
- die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Hagen vom 23.09.2009,
- die Satzung über die Benutzung des Männerasyls in der Tuchmacherstraße 2 und
- die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Männerasyls in der Tuchmacherstraße 2 vom 11.12.2001
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen (Gebührenordnung) in der Stadt Hagen zusammengefasst.
Begründung
Die Stadt Hagen ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichtet, Menschen ohne eigenen Wohnraum unterzubringen. Dieser Umstand bezieht sich auf durch das Land NRW zugewiesene Flüchtlinge und Menschen in unfreiwilliger Obdachlosigkeit.
Entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung hat die Stadt Hagen die Aufwendungen für die Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizung an den Vermieter zu leisten. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für die Energielieferung (z. B. Gas und Strom) zu übernehmen und oft direkt an den Versorger zu entrichten.
Durch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Flüchtlingen, Aussiedler*innen und Obdachlosen (Gebührenordnung) in der Stadt Hagen werden diese Aufwendungen bei den Nutzenden geltend gemacht. Diese Aufwendungen werden bei dem Bezug sozialer Leistungen (Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII) von der Hilfe gewährenden Stelle der Stadt übernommen. Besteht ein Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch II werden die Kosten der Unterbringung vom Jobcenter getragen. Andernfalls sind die Nutzenden selbst zur Zahlung an die Stadt Hagen verpflichtet.
Durch die zielgruppenunabhängige Neuaufstellung der Unterkunftsverwaltung für Flüchtlinge, Aussiedler*innen und Obdachlose bei Fachbereichsgründung und der Notwendigkeit der Aktualisierung der entsprechenden Satzungen werden die bisherigen Satzungen über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge und die Benutzung von Obdachlosenunterkünften sowie die Gebührensatzungen jeweils in einer Satzung zusammengeführt.
Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist nach den allgemeinen Grundsätzen im Gebührenrecht festzulegen:
- Für die Ermittlung der konkreten Belastung für die Stadt wurden die Aufwendungen ermittelt.
- Die sich aufgrund dieser Aufwendungen ergebenden Gebühren lägen deutlich über den angemessenen Unterkunftskosten im Rahmen der Leistungen nach SGB II und SGB XII. Es ist daher nicht opportun, die tatsächlich möglichen Gebühren geltend zu machen. Von den je Quadratmeter Wohnfläche durchschnittlich ermittelten Kosten werden deshalb in die Gebühr nur übernommen:
- Kaltmiete,
- kalte Nebenkosten,
- 70% der Personalaufwendungen und
- 70% der Sachaufwendungen.
Die darüberhinausgehenden Aufwendungen für die Stadt sind aus allgemeinen Deckungsmitteln zu tragen.
- Zur Vereinfachung wurden Durchschnittsbeträge festgelegt, die nachweislich die Obergrenze einer Benutzungsgebühr nicht überschreiten. Damit lässt sich auch eine permanente Fixierung der Gebühr durch einen Ratsbeschluss bei Veränderungen bestimmter Kostenfaktoren (z. B. Gas und Strom) vermeiden.
- Aus Gründen der Praktikabilität, des Datenschutzes und Sicherheitsgesichtspunkten muss darauf verzichtet werden, jedes einzelne Objekt im Rahmen der Veröffentlichungen von Ratsentscheidungen allgemein als Information zur Verfügung zu stellen. Die Benennung von Objekten und Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen muss daher dem Oberbürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung zugestanden werden.
- Bei Gemeinschaftsunterkünften, in denen keine genaue Definition der Wohnraumgröße für je Nutzenden möglich ist, bietet sich die Gebühr als personenbezogene Größe an, da ansonsten bei Veränderungen der tatsächlichen Auslastung (Verhältnis Anzahl Nutzende - Quadratmeter der Einrichtung) ständig neue Gebührenbescheide zu erstellen wären. Die Berechnung der Gebühr je Person ergibt sich aus dem Verhältnis der gesamten Wohnfläche zu einer möglichen maximalen Belegungsanzahl.
Somit ergibt sich für Wohnungen eine monatliche Gebühr i. H. v. 7,79 € je Quadratmeter und für Gemeinschaftsunterkünfte eine monatliche Gebühr i. H. v. 218,31 € je Nutzenden
Im Vergleich zu den zurzeit noch gültigen Satzungen im Flüchtlings- und Obdachlosenbereich ergeben sich folgende Änderungen:
Zielgruppe | Art der Unterbringung | Gebühr neu | Gebühr alt |
Flüchtlinge | Gemeinschaftsunterkünfte | 218,31 € | 212,43 € |
Flüchtlinge | Wohnungen | 7,79 €/m² | 7,31 €/m² |
Obdachlose | Gemeinschaftsunterkünfte | 218,31 € | 5,97 €/m² |
Obdachlose | Wohnungen | 7,79 €/m² | individuell |
Obdachlose | Männerasyl | 218,31 € | 2,53 €/Tag |
Obdachlose | Männerasyl Verpflegung | 125,57 € | 122,05 € |
Insgesamt stehen 477 Wohnungen mit insgesamt 30.065,89 Quadratmeter zur Verfügung. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind für maximal 631 Personen ausgelegt. Ausgehend von einer vollen Auslastung aller Unterkunftsmöglichkeiten entsteht ein jährlicher Ertrag i. H. v. 4.463.290,52 €.
Dem gegenüber stehen Aufwendungen im Bereich Energie, d. h. Strom, Gas und Heizung, Aufwendungen für Ausstattungen, Reparaturen, Wachdienst etc. (Sachkosten) sowie Mietaufwendungen:
Aufwand | Wohnungen | Gemeinschafts-unterkünfte | Gesamt jährlich |
Energie | 600.696,07 € | 313.308,66 | 914.004,73 € |
Sach- und Personalkosten | 363.554,49 € | 1.161.970,83 | 1.525.525,32 € |
Miete | 1.954.727,39 € | 526.234,26 | 2.480.961,65 € |
Summe/Jahr | 2.918.977,95 € | 2.001.513,75 | 4.920.491,70 € |
Bei den Aufwendungen für die Wohnungen handelt es sich um dezentrale und zentrale Bewirtschaftung.
Bei den Aufwendungen für die Gemeinschaftsunterkünfte handelt es sich um zentrale Bewirtschaftung (außer Miet- und Pachtaufwendungen und etwa 70 % der Sachkosten). Dabei ergeben sich beim Fachbereich Gebäudewirtschaft für die Gemeinschaftsunterkünfte zentral Aufwendungen für die Reinigung, den Wachdienst etc. Das Rechtsamt hat darüber hinaus zentral Aufwendungen für die Gebäude- und Sachversicherungen.
Gemäß der §§ 7 und 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) ist für den Erlass einer Satzung der Rat der Stadt zuständig.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist ein täglicher Bestandteil der Arbeit des Fachbereichs 56.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Durch die Neuerungen der Gebührensatzungen werden höhere Erträge generiert. Es ist jedoch nicht außer Acht zu lassen, dass diesen Erträgen Mehraufwendungen in Form von KDU in anderen Fachbereichen gegenüberstehen (Grundsicherung und Bürgergeld). Eine tatsächliche Verbesserung ergibt sich nur durch die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1051301 | Bezeichnung: | Leistungen Asylbewerber |
Auftrag: | 8560051301 8560051302 1051302022 | Bezeichnung: | Leistungen Asylbewerber Leistungen für Obdachlose/Schuldner UKR Leistungen Asylbewerber |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 432100 | Bezeichnung: | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
|
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 |
|
|
Ertrag (-) | 432100 | --2.900.000 | -3.794.000 | ---3.870.000 |
|
|
Aufwand (+) |
|
|
|
|
|
|
Eigenanteil |
|
|
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
| |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Martina Soddemann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
102,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
110,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
104,2 kB
|
