Beschlussvorlage - 0937/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
XXV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.11.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.12.2023
|
Beschlussvorschlag
Der XXV. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0937/2023) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2024
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz für die Behälter sinkt von 3,97 € je Liter in 2023 auf nunmehr 3,71 € je Liter in 2024. Die Gebührensätze für die standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen werden deutlich angehoben.
Nähere Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnungen
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2024 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation (Behälter)
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2024 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 22.490.273 € (2023: 22.555.462 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2024 (Behälter)).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst und mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Die Personalkosten für die städtischen Waste-Watcher sind hier ebenso einkalkuliert.
Für das Jahr 2024 sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.664.585 € (2023: 1.367.383 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2024 (Behälter)) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen (Behälter)
Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aus dem Jahr 2021 wurde im Rahmen der Nachkalkulation eine Überdeckung in Höhe von rd. 3,6 Mio. € ermittelt. Diese wurde in voller Höhe dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt, um Kostensteigerungen in den Folgejahren ausgleichen zu können. Aus dieser Überdeckung wird nun ein Anteil in Höhe von 1,8 Mio. € gebührensenkend im Jahr 2024 berücksichtigt.
Im Jahresabschluss 2022 wurde eine Überdeckung in Höhe von rd. 1,5 Mio. € ermittelt, die dem Sonderposten zugeführt wird und damit in den nächsten Jahren gebührenmindernd zur Verfügung steht.
Durch die in der aktuellen Kalkulation berücksichtigten Entnahme aus dem Sonderposten kann der Gebührensatz von 3,97 € auf 3,71 € je Liter reduziert werden.
3. Gebührenmaßstab (Behälter)
Die Gebührenkalkulation 2024 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Abfallbehältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 6.032.954 Veranlagungsliter festgesetzt (2023: 6.018.581 l).
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 10 (Erträge HEB GmbH):
Die im Vergleich zu den tatsächlichen Erträgen in 2022 und den Planwerten 2023 niedrigeren Erträge resultieren im Wesentlichen aus niedrigeren kalkulierten Erlösen bei der Papiervermarktung.
Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):
Die erwartete Kostensteigerung durch den CO2-Zuschlag nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) führt wie erwartet zu einem Anstieg des Verbrennungspreises. Der Verbrennungspreis 2024 für den Restabfall steigt dadurch von 152,50 € in 2023 auf 167,42 €/t.
Zu Zeile 18 (Abschreibungen) und Zeile 19 (Zinsen):
Die höheren Abschreibungen ergeben sich aus den geplanten Investitionen, insbesondere in den Fuhrpark. Der Anstieg der kalk. Zinsen ergibt sich ebenso aus den geplanten Investitionen.
Zu Zeile 20 (Interne Leistungsverrechnung Fuhrpark):
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Reparaturkosten für Fahrzeuge sowie der Aktualisierung des Verteilungsschlüssels der internen Leistungsverrechnungen (ILV) an den Fünfjahres-Durchschnitt.
5. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)
5.1. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice)
Die Gebühren für die standplatzbezogene Abfallentsorgung („Vollservice“) sind für das Jahr 2024 deutlich anzuheben. Durch eine angepasste Kalkulation der den verschiedenen Kategorien verursachungsgerecht zugeordneten Kosten ergeben sich unter Berücksichtigung der erwarteten Personalkostensteigerungen steigende Gebühren in allen Kategorien.
Aus den Vorjahren steht noch eine restliche Überdeckung in Höhe von 9.017,43 € zur Verfügung. Diese wird in 2024 gebührensenkend berücksichtigt und kompensiert so einen Teil der Kostensteigerung. Im Jahr 2022 ergab sich eine Unterdeckung in Höhe von rd. 90.000 €. Unterdeckungen sollen gem. § 6 Abs. 4 KAG NRW innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. In 2024 soll diese Unterdeckung zu etwa 1/3 (30.000 €) ausgeglichen, also dem Gebührenbedarf aufgeschlagen werden.
Die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen werden anteilig bei den jeweiligen Kategorien berücksichtigt. Die bisherigen und die neuen Gebührensätze sind in den folgenden Tabellen aufgeführt.
Gebühr Vollservice Restabfallbehälter
Kategorien | 2023 | 2024 |
Kategorie 1 | 28,68 € | 57,24 € |
Kategorie 2 | 45,36 € | 93,84 € |
Kategorie 3 | 79,92 € | 165,72 € |
Gebühr Vollservice Altpapierbehälter
Kategorien | 2023 | 2024 |
Kategorie 1 | 6,60 € | 13,14 € |
Kategorie 2 | 10,56 € | 21,60 € |
Kategorie 3 | 18,36 € | 38,16 € |
5.2. Gebührenkalkulation Beseitigung illegaler Müllablagerungen
Die Gebühren für die „Entsorgung illegaler Müllablagerungen“ wurden mit Beginn des Projektes „Waste Watcher“ zum 01.04.2019 als Mindestgebühren (Pauschalbeträge) eingeführt, um ein vereinfachtes Berechnungs- und Heranziehungsverfahren zu ermöglichen. Der damaligen Kalkulation lagen geschätzte Fallzahlen zu Grunde. Die Fallzahlen in den Jahren 2020 und 2021 waren aufgrund der Auswirkungen während der Corona-Pandemie sowie der Hochwasserkatastrophe nicht repräsentativ. Seit 2022 ist festzustellen, dass die Fallzahlen zwar weiterhin Schwankungen unterliegen, sich aber auf einem gewissen Niveau einzupendeln scheinen. Tendenziell sind sinkende Fallzahlen zu erkennen. Dies dürfte insbesondere ein Erfolg des Kontrolldrucks durch die Waste Watcher sein.
Die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung illegaler Müllablagerungen berücksichtigt zum einen die voraussichtlichen Fallzahlen für die drei Kategorien für Müllvolumen bis 50 l, bis 500 l sowie bis 1.000 l. Die voraussichtlichen Kosten werden gewichtet auf die einzelnen Kategorien verteilt. Die Verteilung der gestiegenen Kosten auf die im Vergleich zur Vorjahresplanung deutlich reduzierten Prognose der Fallzahlen ergibt eine deutliche Steigerung dieser Gebühren. Die bisherigen und die neuen Gebührensätze sind in den folgenden Tabellen aufgeführt.
Kategorie | 2023 | 2024 |
bis 50 l | 40,00 € | 64,00 € |
bis 500 l | 135,00 € | 216,00 € |
bis 1.000 l | 270,00 € | 385,00 € |
Anmerkung: Über 1.000 l erfolgt eine spitze Abrechnung der Entsorgungskosten
Anlagen:
1. Kalkulation der Abfallgebühren 2024 (Behälter)
2. Ermittlung des Gebührensatzes 2024 (Behälter)
3. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) und Beseitigung illegaler Müllablagerungen
4. Ermittlung des Gebührensatzes 2024 „Vollservice“ und „Entsorgung illegale Müllablagerungen“
5. Gebührenbedarf (Zusammenfassung)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Auftrag: | 1537040 | Bezeichnung: | Abfallsammlung u. -transport |
| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2024 |
Ertrag (-) | 432108 | Waste Watcher Gebühr Entsorgung illegaler Müllablagerungen |
| 46.983 € |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr |
| 22.354.858 € |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter |
| 268.534 € |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter |
| 12.176 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 1.809.017 € |
Summe Erträge (-) |
| 24.491.568 € | ||
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
| 22.762.236 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 1.699.332 € |
Aufwand (+) |
| Aufschlag Unterdeckung |
| 30.000 € |
Summe Aufwand (+) |
| 24.491.568 € | ||
Kurzbegründung:
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2024 gesichert.
gez. Erik O. Schulz | gez. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
182,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
266,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
178,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
272,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
574,6 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
194,7 kB
|
