Beschlussvorlage - 0933/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der XXV. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0933/2023) ist.

 

Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.

 

Realisierungstermin: 01.01.2024

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.

 

Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

2023

2024

Wohnstraßen (W)

4,78

5,10

Innerörtliche Straßen (I)

4,22 €

4,44

Überörtliche Straßen (U)

3,65

3,79

 

Die Veränderungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

 

Gebühr je lfd. Meter

2023

2024

Stufe A

1,35

1,29

Stufe B

0,34

0,42

Stufe C

0,14 €

0,09

 

here Einzelheiten sind der Begründung und den Anlagen zu entnehmen.

 

Begründung

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

1. Anlass der Gebührenüberprüfung

 

r die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2024 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.

 

2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation

 

2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler

 

Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.

Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.

 

2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten

 

2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

 

Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.

Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.

 

Bruttoaufwand

HEB GmbH

2023

2024

Zeile

Straßenreinigung

6.067.699

7.001.431

25 in Anlage 1

Winterdienst

1.307.447

1.232.848

21 in Anlage 3

 

2.2.2. Städtische Aufwendungen

 

Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Mahnung und der Vollstreckung beschäftigt sind.

 

Städtische Aufwendungen

2023

2024

Zeile

Straßenreinigung

290.894

374.414

26 in Anlage 1

Winterdienst

139.269

177.531

22 in Anlage 3

 

2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. unterdeckungen

 

Nach § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Bei der Straßenreinigungsgebühr ist im Jahresabschluss 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 500.000 € entstanden, die dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zuzuführen ist. Der Bestand des Sonderpostens erhöht sich dadurch auf rd. 1,4 Mio. €. Um die gestiegenen Kosten teilwiese zu kompensieren, wird in der Kalkulation für 2024 eine gebührensenkende Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 € berücksichtigt.

 

Bei der Winterdienstgebühr wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 eine Kostenüberdeckung in Höhe von rd. 605.000 € festgestellt. Unter Berücksichtigung der für 2023 einkalkulierten Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 500.000 ergibt sich ein Sonderpostenbestand von rd. 606.000 €. Hiervon wird eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von ebenfalls 500.000 € gebührenmindernd einkalkuliert. Dadurch kann das derzeitige Gebührenniveau stabilisiert werden.

 

3. Gebührenmaßstab

 

3.1. Straßenreinigung

 

Die Gebührenkalkulation 2024 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.

 

Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:

 

Veranlagungsmeter

2023

2024

Wohnstraßen (W)

  784.554

784.965

Innerörtliche Straßen (I)

  253.319

253.590

Überörtliche Straßen (U)

     93.518

  93.568

Summe

1.131.391

           1.132.123

 

3.2. Winterdienst

 

Die Gebührenkalkulation 2024 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:

 

Veranlagungsmeter

2023

2024

Winterdienststufe A

369.166

369.318

Winterdienststufe B 

135.531

135.883

Winterdienststufe C

282.836

282.914

Summe

787.533

788.115

 

4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen

 

4.1. Straßenreinigung

 

Der geplante Aufwand liegt insgesamt über dem Vorjahresniveau.

 

 

 

Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):

Der Planansatz der Personalkosten basiert auf den Ist-Werten des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanungen aus den einzelnen Bereichen sowie tariflicher Steigerungen.

 

Zu Zeile 15 (Abschreibungen) und Zeile 16 (Zinsen) (vgl. Anlage 1):

Diese Positionen haben sich im Vorjahresvergleich und zum Ist 2022 aufgrund der Neuanschaffung von Fahrzeugen stark erhöht.

 

 

4.2. Winterdienst

 

Der geplante Aufwand liegt auch hier insgesamt leicht unter dem Vorjahresniveau.

 

Zu Zeile 10 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren (vgl. Anlage 3):

Die Personalkosten wurden wie bei der Straßenreinigung auf Grundlage der Ist-Werte des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenbedarfsplanung sowie tariflicher Steigerungen kalkuliert.

 

Zu Zeile 12 (Abschreibungen) und Zeile 13 (Zinsen) bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren (vgl. Anlage 3):

Wie bei der Straßenreinigung haben sich auch diese Positionen im Vorjahresvergleich und zum Ist 2022 aufgrund der Neuanschaffung von Fahrzeugen stark erhöht.

 

 

Anlagen:

 

1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2024

2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter (Straßenreinigung)

3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2024

4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2024

5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5450

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1545040

Bezeichnung:

Straßenreinigung

Auftrag:

1545041

Bezeichnung:

Winterdienst

 

 

Kostenart

Bezeichnung

Lfd. Jahr

2024

Ertrag (-)

432102

Straßenreinigungsgebühr

 

5.482.333

Ertrag (-)

432105

Winterdienstgebühr

 

   557.785

Ertrag (-)

438100

Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

1.000.000 €

Summe Erträge (-)

 

7.040.118

 

Aufwand (+)

523500

Erstattungen an verbun-dene Unternehmen, Beteili-gungen (ohne Winterdienst öffentliches Interesse)

 

8.234.279

 

Abzgl. nachrichtlich

 

Allgemeininteressenanteil

 

1.746.107

Aufwand (+)

 

Städtischer Aufwand

 

   551.945

Summe Aufwand (+)

 

7.040.117

 

 

 

Kurzbegründung

 

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2024 gesichert.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen