Beschlussvorlage - 0915/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Hagen unterstützt die Förderanträge des „Vereins zur Förderung des Erhalts und der Entwicklung von Haus Harkorten e. V.“. Um die erhöhten Heizkosten und eine Finanzierungslücke im laufenden Bauabschnitt zu decken, erhält der Verein aus den Haushaltsmitteln 2023 einen Zuschuss in Höhe von 56.000,00 €.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Verein muss das Herrenhaus kontinuierlich heizen, damit keine weiteren Schäden entstehen. Der Verein hatte mit ca. 1.000,00 € Heizkosten kalkuliert. Tatsächlich belaufen sich die Kosten aber aufgrund der gestiegenen Preise für die Heizperioden 2022 und 2023 auf insgesamt 6.000,00 .

Zusätzlich sind im laufenden Bauabschnitt Arbeiten entstanden, die im Vorfeld nicht vollständig absehbar waren. Aus diesem Grund besteht derzeit eine Finanzierungslücke für den laufenden Bauabschnitt über 50.000,00 €.

Um im nächsten Jahr wiederum einen Eigenanteil für Fördermittel abdecken zu können, müsste der Verein bereits jetzt entsprechende Mittel einplanen und könnte damit die bestehende Finanzierungslücke über insg. 56.000,00 r Heizkosten und Mehrkosten im laufenden Bauabschnitt nicht decken.

 

Insofern beantragt der Verein bei der Stadt Hagen einen Zuschuss über insgesamt 56.000,00 €.

 

Begründung

 

Eine Förderung des Vereins zur Förderung des Erhalts und der Entwicklung von Haus Harkorten e. V. durch die Stadt Hagen ist notwendig, um die derzeit laufenden Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten am Herrenhaus nicht durch eine fehlende Weiterfinanzierung zu gefährden. Akute Schäden an tragenden Balken, die durch eindringendes Wasser insbesondere bei Starkregen und Schädlingsbefall entstanden sind, mussten kurzfristig beseitigt werden, sodass keine Einplanungen von entsprechenden Mitteln im Vorfeld möglich war. Darüber hinaus entstehen durch das regelmäßige Beheizen des leerstehenden Herrenhauses laufende Kosten, die allein durch den Verein nicht getragen werden können. Das Heizen und Lüften des Hauses sind aus denkmalpflegerischer Sicht dringend notwendig, damit die klimatischen und konservatorischen Voraussetzungen im Gebäude gegeben sind und keine weiteren Schäden entstehen.

 

Das im Westen von Hagen, dem Ortsteil Haspe gelegene Gut „Haus Harkorten“ (bestehend aus Ökonomiegebäude, Jungfernhaus, Herrenhaus und Lindenallee) hat als Familiensitz einer frühindustriellen Unternehmerdynastie sowohl stadthistorisch als auch überregional einen hohen Rang. Das Herrenhaus gilt als „hepunkt des Bergischen Wohnhauses“ und als „Inkunabel“ in der Architekturgeschichte, weil es das erste repräsentative Wohnhaus eines Unternehmers im 18. Jahrhundert darstellt. Harkorten ist unter anderem die Geburtsstätte von Johann Casper, Gustav und Friedrich Harkort, dem bedeutenden Politiker, Industriellen und „Vater des Ruhrgebiets“. Nur wenige hundert Meter entfernt befindet sich die teilweise erhaltene Harkortsche Fabrik, die als einer der ersten deutschen Fabriken für Eisenbahnbedarfsartikel gilt und die die Keimzelleeiner im 19. Jahrhundert hochbedeutenden Brückenbauanstalt war. In den Jahren 1756/57 ließen Johann Casper Harkort III. und seine Ehefrau Louise Catharina Märcker auf dem älteren Gut der Familie Harkort ein neues Herrenhaus durch einen bislang unbekannten Architekten im Rokokostil errichten. Das Ökonomiegebäude und das Jungfernhaus wurden zwischenzeitlich mit hohem finanziellem Aufwand durch die Eigentümer für Wohnzwecke umgebaut. Das Herrenhaus hingegen steht seit nunmehr fast 15 Jahren leer. Es ist in seiner Authentizität fast vollständig bauzeitlich überliefert, bis hin zur Räucherkammer auf dem Dachboden. Um dem bedeutenden Baudenkmal eine Zukunft zu bieten, hat sich 2016 der „Verein zur Förderung des Erhalts- und der Entwicklung von Haus Harkorten e. V. gegründet. Ziel ist es das Gebäude in seinem Bestand zu sichern, zu restaurieren und Instand zu setzen. Parallel dazu erarbeiten der Verein und die Stadt ein dauerhaftes Nutzungskonzept, bei dem das Gebäude wegen seiner überregionalen Strahlkraft in großen Teilen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Finanzielle Unterstützung des "Vereins zur Förderung des Erhalts und der

Entwicklung von Haus Harkorten"

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5210

Bezeichnung:

Bau-/Grundstücksordnung/Denkmalschutz

Auftrag:

1.52.10.41

Bezeichnung:

Denkmalschutz und -pflege

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

 

Bezeichnung:

 

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

56.000

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

6110

Bezeichnung:

Allgemeine Finanzwirtschaft

Auftrag:

1.6110.40

Bezeichnung:

Gemeindesteuern

Kostenart:

401300

Bezeichnung:

Gewerbesteuer

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2023

2024

Mehrertrag (-)

401300

Gewerbesteuer

-56.000

 

Minderaufwand (+)

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen