Beschlussvorlage - 0798/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Endbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 als regionales Aktionsprogramm und ergänzt dadurch soweit die Stadt Hagen betroffen ist den geltenden Nahverkehrsplan.

 

Die Umsetzung der im regionalen Aktionsprogramm beschriebenen, die Stadt Hagen betreffenden Verbindungen, steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungs-zusage des Landes Nordrhein-Westfalen und der etwaig notwendigen Bereitstellung von Eigenanteilen, über die ggf. in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden ist.

 

Die Verwirklichung jedes einzelnen konkreten Projektes kann nur erfolgen, wenn alle von der jeweiligen konkreten Verbindung / Maßnahmen betroffenen Aufgaben-träger das regionale Aktionsprogramm und alle weiteren erforderlichen Schritte beschließen.

 

Nachdem mit dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 nun erstmals eine gemeinsame Initiative zur synchronisierten Überarbeitung der Nahverkehrspläne umgesetzt werden kann, beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung darüber hinaus im Rahmen des Mobilitätsimpuls.RUHR 2027:

 

a) an der Erarbeitung von raumdifferenzierten Standards und Qualitäten für die kommunalen Nahverkehrspläne in der Metropole Ruhr mitzuwirken,

b) darauf aufbauend die Fortschreibung bzw. die Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes der Stadt Hagen zum 01.01.2028 mit den übrigen teilnehmenden Aufgabenträgern vorzubereiten sowie

c) die Erarbeitung von kommunalen Stellungnahmen zu den öffentlichen Personennahverkehr betreffenden Plänen und Programmen, wie bspw. dem SPNV-Nahverkehrsplan der Verkehrsverbünde, zukünftig in dem AK Nahverkehrsplanung.RUHR beim Regionalverband Ruhr zu koordinieren und inhaltlich zu harmonisieren.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Oberbürgermeister:innen und Landräte des RVR-Gebietes haben im Mai 2020 einen 11-Punkte-Plan zur Stärkung des ÖPNV in der Metropole Ruhr beschlossen. Dieser sah unter Punkt 2 „Neue Nahverkehrspläne zum gleichen Zeitpunkt“ die Synchronisation der Nahverkehrspläne unter Moderation von RVR und VRR vor. Zu diesem Zweck soll in allen Städten und Kreisen des RVR diese Mustervorlage zeitgleich in den jeweils letzten Sitzungsrunden des Jahres 2023 beschlossen werden.

 

Als Einstieg für eine bessere Harmonisierung der Planungen der Aufgabenträger untereinander, wurden durch eine Expertengruppe Bedienungslücken innerhalb der ÖPNV-Netzstruktur der Metropole Ruhr insbesondere im interkommunalen ÖPNV-Angebot analysiert. Die Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite wurden mit den beteiligten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen diskutiert und auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft.

 

Durch die Konkretisierung der Forderungen aus dem 11-Punkte-Plan in Form des hier zu beschließenden Endberichts im Zusammenhang der darin genannten 28 Projekte (hiervon betreffen die Stadt Hagen unmittelbar zwei), soll dem Land NW und dem Bund Einigkeit und Geschlossenheit bei der Weiterentwicklung des ÖPNV innerhalb der Metropole Ruhr signalisiert werden, um Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine regionale ÖPNV-Förderung durch Bund  und Land aufzuzeigen.

 

Begründung

 

Auftrag

Die Oberbürgermeister:innen und Landräte des RVR-Gebietes haben im Mai 2020 einen 11-Punkte-Plan zur Stärkung des ÖPNV in der Metropole Ruhr beschlossen. Dieser sah unter Punkt 2 „Neue Nahverkehrspläne zum gleichen Zeitpunkt“ die Synchronisation der Nahverkehrspläne unter Moderation von RVR und VRR vor. Dieses Ziel hat sich die Verbandsversammlung des RVR in ihrer Sitzung vom 25.06.2021 zu eigen gemacht und der RVR-Verwaltung den Auftrag gegeben, die synchrone Fortschreibung der Nahverkehrspläne unter dem Projekttitel Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 im Verbandsgebiet in Zusammenarbeit mit der VRR AöR zu koordinieren und voranzutreiben.

 

Konkretisierung

Gegenstand des Regionalen Aktionsprogramms zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr, das im Rahmen des Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 erarbeitet wurde, ist die Identifizierung und Zusammenstellung von interkommunal relevanten, punktuellen Optimierungsmöglichkeiten / Schwachstellen im Netz inklusive Nennung adäquater Lösungsvorschläge, die ab dem 01.01.2024 umgesetzt werden können. Dabei handelt es sich entweder um Stadtgrenzen überschreitende Verbindungen in Wegebeziehungen, auf denen keine regionalen Eisenbahnverbindungen bestehen, um Taktverdichtungen auf bestehenden Trassen, oder um Verbindungen zwischen Stadtteilen benachbarter Kommunen, die bisher nicht auf direktem Weg miteinander verbunden sind.

Prozess

 

Die Erarbeitung des Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 erfolgte in Gemeinschaftsarbeit der regionalen und lokalen Aufgabenträger für den ÖPNV in der Metropole Ruhr im Rahmen des Arbeitskreises Nahverkehrsplanung.RUHR beim RVR. Teilnehmende am AK Nahverkehrsplanung.RUHR waren somit

 

  • 14 lokale Aufgabenträger in der Metropole Ruhr (11 kreisfreie Städte und die Kreise Ennepe-Ruhr, Unna, Recklinghausen; der Kreis Wesel nahm nicht teil),
  • 3 regionale Aufgabenträger (VRR AöR, NWL, ZRL) und
  • Der Vorsitzende des Arbeitskreises KViV (Kommunale Verkehrsunternehmen im VRR).

 

Durch eine Facharbeitsgruppe aus RVR, VRR, VCD und Pro Bahn sowie seitens einzelner lokaler Aufgabenträger wurden zunächst mehr als 60 Optimierungsmöglichkeiten / Schwachstellen im interkommunalen ÖSPV identifiziert. Von diesen interkommunalen Verbindungen gingen annähernd ein Drittel über die Grenzen der Metropole Ruhr hinaus. Die einzelnen Optimierungsmöglichkeiten / Schwachstellen wurden zunächst durch den/die betroffenen Aufgabenträger in der Metropole Ruhr, in einem zweiten Schritt auch durch die weiteren betroffenen Aufgabenträger bewertet.

 

Die Einzelbewertungen wurden anschließend in zwei Kategorien gebündelt:

 

a)       Der Lückenschluss wird im Rahmen von Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 weiterverfolgt bzw.

b)       der Lückenschluss wird zunächst zurückgestellt.

 

r die weiterzuverfolgenden Projekte erstellten die an den einzelnen Projekten beteiligten entweder zwei Aufgabenträger aus der Metropole Ruhr gemeinsam oder ein Aufgabenträger aus der Metropole Ruhr mit einem externen Aufgabenträger einen gemeinsamen Projektsteckbrief.

 

Bis September 2022 gingen 28 Projektsteckbriefe beim RVR ein, die von den jeweiligen Aufgabenträgern, zumeist unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen, erstellt wurden. Diese 28 Projektsteckbriefe können der Anlage entnommen werden.

 

Der Mobilitätsimpuls.RUHR

 

In der Stadt Hagen besteht das regionale Aktionsprogramm aus folgenden Projekten:

 

Das Regionale Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV betrifft in der Stadt Hagen die Projekte

  • Nr. 46 (Stadt Hagen & Ennepe-Ruhr-Kreis) Linie 542 (Bus): Taktverdichtung HA-Westerbauer Gevelsberg Hbf
  • Nr. 66 (Stadt Hagen & Ennepe-Ruhr-Kreis) Linie 538 (Bus): Linienverlängerung HA-Vorhalle Bf Herdecke Mitte

Im Rahmen der Maßnahme Nr. 46 soll die Linie 542 Hagen-Kabel - Gevelsberg Hbf zwischen Hagen-Westerbauer und Gevelsberg Hbf montags bis freitags von 6.30 bis 9.30 Uhr und von 12.30 bis 19.30 Uhr zum 10-Min.-Takt verdichtet werden.

 

Bei der Maßnahme Nr. 66 handelt es sich um eine Verlängerung der Buslinie 538 Hagen-Hohenlimburg - Hagen-Vorhalle Bf über Herdecke Zentrum bis zur Mühlenstraße. Dadurch entsteht eine neue Direktverbindung zwischen Herdecke, dem Bahnhof Vorhalle und den nordöstlichen Hagener Stadtteilen.

 

Der Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 wird als Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr gemeinsamer und gleichzeitiger Mindestinhalt der Beratungen in den politischen Gremien der Aufgabenträger. Er dient, sofern die in dem Beschlussvorschlag genannten Bedingungen erfüllt sind, als Grundlage für die Aufnahme und Überführung der konkreten Projekte in die kommunalen Nahverkehrspläne.

 

Ab Januar 2024 wird parallel zu der sukzessiven Umsetzung der Projekte aus dem Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 der Beginn der Arbeiten Mobilitätsimpuls.RUHR 2027 erfolgen. In einer ersten Stufe erfolgt in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Nahverkehrsplanung.RUHR eine regional koordinierte Nahverkehrs- sowie Raumanalyse, auf deren Basis raumdifferenzierte Qualitätskriterien und Standards für den ÖPNV in der Region fachlich abgestimmt werden. Die Arbeiten des VRR im Hinblick auf Empfehlungen zu Qualitätsmanagementprozessen und die Inhalte des beim VRR in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplanes werden hierin Eingang finden. Den Abschluss dieses Arbeitsschrittes bildet eine synchrone Beratung und Befassung zu regionalen, raumdifferenzierten Qualitätsstandards bei den kommunalen Aufgabenträgern.

 

Auf diesen Erkenntnissen und Beschlüssen aufbauend werden die Überarbeitungsinhalter die inhaltliche Harmonisierung der kommunalen Nahverkehrspläne im Rahmen des Mobilitätsimpuls.Ruhr 2027 entwickelt. Der Arbeitsschritt endet mit dem synchronen Beschluss der harmonisierten Nahverkehrspläne bei den jeweiligen Aufgabenträgern, welche dann ab dem 1.Januar 2028 in die Umsetzung gehen.

 

Einordnung für die Stadt Hagen

 

Mit Unterzeichnung des 11-Punkte-Plans im Jahr 2020 durch den Oberbürgermeister hat sich auch die Stadt Hagen dem ÖPNV-Stärkungsplan angeschlossen. Auch die Verwaltung der Stadt Hagen unterstützt daher die zuvor beschriebenen Maßnahmen ausdrücklich. Auch eine Harmonisierung der Nahverkehrspläne im RVR-Gebiet wird als grundsätzlich erstrebenswert angesehen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Harmonisierung bis zum 01.01.2028 jedoch als kaum realisierbar, da die Vorgaben und gemeinsamen fachlichen Rahmenbedingungen für eine Fortschreibung in den einzelnen Städten im Vorfeld noch geklärt werden müssen. Daran schließt sich ein aufwändiges Vergabe- und Aufstellungsverfahren an.

Der Nahverkehrsplan ist gem. § 8 und § 9 ÖPNVG-NRW ein gesetzliches Instrument der Kommunen zur Ausgestaltung des ÖPNV. Auf regionaler Ebene werden die Nahverkehrspläne durch die Zweckverbände (hier: VRR) aufgestellt. Bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne sind aufwändige Beteiligungsverfahren (u. a. Verkehrsunternehmen, Fahrgastverbände etc.) einzuhalten. Ebenso ist eine ausreichende politische Beratung (Bezirksvertretungen, Fachausschüsse, Rat) erforderlich. Besonders die Aufstellung des letzten Nahverkehrsplans der Stadt Hagen hat gezeigt welchen langen Erarbeitungs- und Beratungszeitraum die Aufstellung eines Nahverkehrsplans benötigt.

 

Das bisherige Konzept des RVR weist bisher auch noch keine dauerhafte Stabilisierung der Harmonisierung nach dem Jahr 2028 auf. Zudem verbleibt die finanzielle Verantwortung zur Umsetzung des ÖPNV weiterhin bei den Städten und Kreisen innerhalb der Region bestehen jedoch deutliche Unterschiede in den finanziellen Möglichkeiten.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, inwieweit die Inhalte des zu erarbeitenden harmonisierten Nahverkehrsplans mit den Festlegungen der laufenden Direktvergabe vereinbart werden können. Die Direktvergabe mit der Hagener Straßenbahn ist zum 01.01.2023 ür weitere 10 Jahre in Kraft getreten. Turnusgemäßsste die Stadt Hagen im Jahr 2029 damit beginnen einen neuen Nahverkehrsplan aufzustellen, um die Neuvergabe der Verkehrsleistungen zum 01.01.2033 vorzubereiten. Der Zwischenschritt einer harmonisierten Fortschreibung des Nahverkehrsplans bedeutet für die Verwaltung eine Mehrbelastung, welche dann insbesondere in den Haushaltjahren 26/27 finanziell und personell abgesichert werden muss.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Regionalen Aktionsprogramm dient der Stärkung des ÖPNV mit dem Ziel, mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen, anstatt zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse auf den motorisierten Individualverkehr zu zugreifen.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen