Beschlussvorlage - 0803/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/02 (543) Wohnbebauung Am Waldwege / Krähnockenhier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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15.11.2023
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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07.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 08.10.2002 die Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 2/02 (543) Wohnbebauung Am Waldwege / Krähnocken beschlossen.
Der eingeleitete Bebauungsplan Nr. 2/02 überschneidet sich mit dem seit 1966 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 18 / 61 „Am Waldwege“. Es handelt sich dabei um die bisher unbebauten Bereiche, für die eine zwingend zweigeschossige Bebauung festgesetzt ist, sowie die 8 m breite öffentliche Verkehrsfläche, die teilweise nur 3 m breit ausgebaut ist.

Durch Änderungen der Festsetzungen und eine Erweiterung des Plangebietes in südöstlicher Richtung sollte Planungsrecht für ca. 22 Einfamilienhäuser (in 11 Doppelhäusern) geschaffen werden plus ein Haus mit drei bis vier Wohnungen.
Vom 03.02.2003 bis zum 05.02.2003 wurde im Stadtplanungsamt (FB 61, Martin – Luther – Straße) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) fand Juni / Juli 2004 statt.
Eine Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft hatte die Absicht, die Flächen von einer Hagener Kirchengemeinde zu erwerben zuzüglich einer städtischen Fläche von ca. 4.000 qm. Es war vorgesehen, die Erschließungsmaßnahmen dieser Gesellschaft vertraglich zu übertragen. In dem städtebaulichen Vertrag sollte auch die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche der Kirchengemeinde geregelt werden.
An den Straßenbaukosten für den unteren, in Richtung Sunderlohstraße bebauten Abschnitt, hätte sich die Stadt beteiligt. Dort ist wegen einer Engstelle (2,5 m) auch Grunderwerb erforderlich.
Die betroffenen, erschließungsbeitragspflichtigen Anwohner haben sich in der Bürgeranhörung gegen das Bauvorhaben ausgesprochen. Erst durch das Neubaugebiet entsteht der Bedarf zum Straßenausbau, die jetzigen Anwohner dagegen kommen mit dem vorhandenen Straßenzustand zurecht.
Zum Abschluss eines Vertrages ist es nicht gekommen. Wegen der durch die Topographie bedingten unwirtschaftlichen Erschließung hat die oben genannte Gesellschaft das Interesse verloren.
Es verbleibt das Planungsrecht für ca. 5 bis 7 Baugrundstücke im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 18 / 61 „Am Waldwege“.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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267,9 kB
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