Beschlussvorlage - 0638-1/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Antwort der Verwaltung auf den Antrag von Herrn Fischer (CDU-Fraktion) zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der Familienhebammen/ Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen eine aktuelle Personalbedarfsberechnung zu erstellen und diese dem JHA in der nächsten Sitzung vorzulegen:

 

Sachstand Familienhebammen/ Familien- Gesundheits- und Kinderkranken-pflegerinnen (FGKiKP)

 

In Hagen gibt es derzeit 3,95 Stellen Familienhebammen/ FGKiKP, die aus dem Bundesfond Frühe Hilfen (107.000 €) und kommunalen Mitteln (189.479 €) finanziert werden. Dadurch ist es möglich, dass aktuell fünf Familienhebammen und drei FGKiKP im Hagener Stadtgebiet eingesetzt sind und Familien in der Schwangerschaft und nach der Geburt unterstützen. 

 

Die 3,95 Stellenanteile sind paritätisch beim Caritasverband Hagen e.V. und der Evangelischen Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH verortet. Es besteht eine enge Kooperation zwischen den beiden Trägern, die nach einer gemeinsam entwickelten Konzeption arbeiten. Regelmäßig finden gemeinsame Dienstbesprechungen, auch unter Beteiligung der Koordinationsstelle präventiver Kinderschutz, zwecks Vernetzung, Überleitung von Familien und Qualitätsentwicklung statt.

 

Die Familienhebammen/ FGKIKP leisten eine sozialbetreuerische und medizinisch-fachliche Intervention bei Schwangeren und Müttern mit unterschiedlichen sozialen Problemlagen (Drogenkonsum, Alkoholabhängigkeit, psychische Erkrankungen, seelische und geistige Behinderung, Minderjährige Elternschaft, Migrationshintergrund ohne ausreichende Integration) bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes (Grenze für Familienhebammen) bzw. 3. Lebensjahr des Kindes (Grenze für FGKiKP). Überleitungen zu anderen Hilfeangeboten erfolgen gemäß des Kompetenzprofils für Familienhebammen/ FGKiKP des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen zum Arbeitsfeld.

 

Die Vielzahl der Unterstützungsleistungen der Familienhebammen/ FGKiKP sind im aktuellen Bericht zum präventiven Kinderschutz 2021-2022 ausführlich dargestellt. Desgleichen die hiervon getrennt zu betrachtenden pflichtigen Aufgaben der Familienhebammen gemäß §§ 11 und 12 ÖGDG NRW.

 

Die Familienhebammen/ FGKiKP haben in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 318 Schwangere und Mütter betreut.

Die häufigsten Unterstützungsgründe laut aktuellem Bericht waren:

  • Überforderung (91 %)
  • Finanzielle Schwierigkeiten (76 %)
  • Soziale Isolation (68 %)
  • Psychische Erkrankung der Mutter (51 %).

Jeder dieser Gründe ist ein Risikokriterium für eine Kindeswohlgefährdung. Die Betreuung dieser Risikogruppen durch die Familienhebammen/ FGKiKP beugt deshalb intensiv Gefährdungen vor.

 

Wie schon im Evaluationsbericht („Evaluation der Wirksamkeit Früher Hilfen und anderer präventiver Maßnahmen in Hagen“, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. 11/2016) festgestellt wurde, werden durch die Familienhebammen/ FGKiKP auch hochbelastete Familien in Hagen erreicht. Die Unterstützungsleistung durch die Familienhebammen/ FGKIKP dient im Rahmen der Sekundärprävention der Erreichung, Motivation und Unterstützung dieser Risikofamilien. Bereits durch die Familienhebammen/ FGKiKP vorbereitete Familien sind oft zugänglicher für weitergehende Unterstützungsleistungen anderer Dienste. Insofern wird eine Betreuung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst vielfach in der Folge nicht notwendig.

 

Auswirkungen auf die aktuelle Situation und auf die aktuelle Arbeitsbelastung der Familienhebammen hat das Jahr 2020 mit dem Beginn der Corona-Pandemie und damit verbunden eine Vielzahl von Beschränkungen, die gerade jungen Müttern viel abverlangt hat. Die Auswirkungen der Pandemie sind auch heute noch nicht überwunden. Es folgte die Flutkatastrophe in Hagen und der Krieg in der Ukraine u.a. mit seinen Auswirkungen auf den Energiesektor und die hohe Inflation, die bei sehr vielen Familien zu erheblichen Existenzängsten führte. Mit Ausbruch des Krieges entwickelte sich eine neue Flüchtlingswelle, die aktuell auch wieder verstärkt aus den Krisengebieten des mittleren Ostens erfolgt. Durch die Veränderungen in den letzten drei Jahren, die dazu geführt haben, dass die Anzahl der Besuche bei den Familien aufgrund der größeren zeitlichen Inanspruchnahme bei den Hausbesuchen, der Zunahme von erkrankten bzw. beeinträchtigten Kindern und der zunehmenden Sprachbarrieren erheblich gesunken ist, stellt sich erneut die Frage einer bedarfsgerechten Personalausstattung.

 

 

Bedarfsfeststellung

 

Den nachfolgenden Ausführungen vorauszuschicken ist, dass es weder seitens des Landesjugendamtes noch des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen eine Vorgabe für eine Personalbedarfsbemessung für den Tätigkeitsbereich von Familienhebammen/ FGKiKP gibt. Ein bedarfsgerechter Ausbau der Bausteine im präventiven Kinderschutz obliegt der Entscheidung der Kommune.

 

Die erste Bedarfsermittlung für die Aufstellung des Kinderschutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Geburtenzahlen 2012: 1421 Geburten. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2021 2048 Geburten bzw. im Jahr 2022 1810 Geburten in Hagen.

 

Damals wurden 2,5 Stellen Familienhebammen/ FGKiKP plus eine 0,5 Stelle Familienhebamme gemäß §§ 11 und 12 ÖDGD NRW für Kinderschutzfälle eingerichtet. Gerechnet an den Gesamtgeburten wurden 2012 demnach 236 Geburten pro 0,5 Stelle (inklusive der pflichtigen 0,5 Stelle gemäß §§ 11 und 12 ÖGDG NRW) zugrunde gelegt.  Anders berechnet ergeben sich 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Familienhebamme je 472 Geburten p.a..

 

Aufgrund der Flüchtlingswelle und der Zuwanderung aus Südosteuropa ab Ende 2014 wurde das Aufgabenfeld der Familienhebamme/ FGKiKP 2018 um eine 0,75 Stelle ausgeweitet. Zudem wurden die 2020 zusätzlich vom Rat der Stadt Hagen zur Verfügung gestellten Mittel für eine weitere Aufstockung auf nunmehr aktuell 3,95 Stellen genutzt.

 

Legt man nun den Betreuungsschlüssel von 2012 zu Grunde, errechnet sich aus den Jahren 2021 und 2022 ein gegenüber der ursprünglichen Berechnung erhöhter Mittelwert von 1929 Geburten p.a..

 

1.929 Geburten: 472 Geburten je Familienhebamme p.a. = 4,08 VZÄ

 

Es ergibt sich auf Basis dieser Berechnung ein zusätzlicher Bedarf an 0,13 VZÄ Familienhebamme.

 

Im aktuellen Bericht zum präventiven Kinderschutz (Seite 31) beschreiben die Familienhebammen/ FGKiKP die Notwendigkeit einer Kooperation mit den ansässigen gynäkologischen Praxen und der Ausweitung der Hebammensprechstunde. Die Träger planen eine Beratungszeit in den Praxen vor Ort, um auf die Frühen Hilfen aufmerksam zu machen und bei einem festgestellten Unterstützungsbedarf entsprechend zu den Präventionsangeboten der Frühen Hilfen zu lotsen. Ferner führt auch die Kooperation mit dem Bunten Kreis und den Babylotsinnen dazu, dass es zu weiteren Anfragen nach einer Betreuung durch eine Familienhebamme oder FGKiKP kommt.

Zur Wahrung der Qualitätsstandards und der von den Praktiker*innen geschilderten Bedarfe wäre daher eine Aufstockung nachvollziehbar.

Auf Basis der aktuellen Personalkosten würden sich bei einer Aufstockung des eingesetzten Personals Kosten in Höhe von rund 38.000 €r eine 0,5 VZÄ-Stelle ergeben, bei Aufstockung um eine 1,0 VZÄ Stelle ergeben sich Personalkosten in Höhe von rund 76.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

Sind ggf. betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

gez.

(Martina Soddemann)

 

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Beschlüsse

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06.12.2023 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen