Beschlussvorlage - 0492/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein "Genau so! Verein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene e.V." wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der eingetragene und gemeinnützige Verein "Genau so! Verein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene", 58099 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.

 

Der Verein erfüllt die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

 

Begründung

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:

 

  • "wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

 

  • gemeinnützige Ziele verfolgen,

 

  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

 

  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten."

 

 

Der Verein "Genau so! e.V." ist seit 2019 in der Jugendarbeit tätig. Die Arbeit des Vereins richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und bietet diesen zielgerichtet verschiedenste pädagogisch begleitete Freizeitaktivitäten, u.a. Ferienfreizeiten, an.

 

Darüber hinaus werden in Kooperation mit Hagener Schulen Gedenkstättenfahrten geplant und durchgeführt. Auch in 2023 ist in Kooperation mit dem Theodor-Heuss-Gymnasium eine Gedenkstättenfahrt geplant.

 

Die Vereinsmitglieder haben alle erforderlichen Unterlagen, welche für eine Anerkennung notwendig sind, eingereicht und diese sind vom Fachbereich Jugend und Soziales eingehend geprüft worden.

 

Der Verein "Genau so! Verein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene e.V. ", 58099 Hagen, erfüllt, wie aus den vorliegenden Unterlagen, insbesondere dem Schutzkonzept und der Satzung deutlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Inklusion ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

Martina Soddemann, Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung und Kultur

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

13.09.2023 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Erweitern

06.12.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen