Beschlussvorlage - 1005/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Friedhöfe auf dem Gebiet der Stadt Hagen und das Eduard-Müller-Krematorium (Friedhofsgebührensatzung) des Wirtschaftsbetriebes HagenR (WBH), wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des WBH über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen des durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereichs als Friedhofsträger in der Stadt Hagen, wobei diese Entscheidung des Verwaltungsrats nach § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH der Weisung des Rates der Stadt Hagen unterliegt.

 

Der Verwaltungsrat wird in seiner Sitzung am 28.11.2023 voraussichtlich die Änderung der Friedhofsgebührensatzung beraten und wie in der Anlage dargestellt beschließen.

 

Weitere Informationen sind den dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügten Sitzungsunterlagen für den Verwaltungsrat zu entnehmen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz    gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister    Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen