Beschlussvorlage - 0946/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines Bekleidungspools im Rettungsdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.11.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Diverse Anpassungen in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter anderem der Regel 105-003 (Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst) führen dazu, dass die bisherige Dienstkleidung im Rettungsdienst der Stadt Hagen nicht mehr in allen Belangen die Anforderungen an eine moderne, persönliche Schutzausrüstung erfüllt. Vor allem die Bereiche Warnschutz und desinfizierende Reinigung entsprechen nicht mehr den Vorgaben der Unfallversicherung sowie den Anforderungen nach TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe) und der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts. Entsprechende Hinweise sind durch die Kommunal Agentur NRW im Rahmen der Aufstellung der Gefährdungsbeurteilung für das Amt für Brand und Katastrophenschutz erfolgt.
Zum generellen Schutz vor Kontamination Dritter darf die Schutzkleidung nicht zu Hause gewaschen werden (siehe TRBA 250). Der Einsatz von Waschmaschinen auf Rettungswachen ist auf Grund der einzuhaltenden Anforderungen gemäß RKI-Vorgaben (Robert Koch-Institut) „Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ und „Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an „Gewerbliche Wäschereien“ nur schwer umsetzbar. Der Vorteil, die Schutzkleidung in gewerblichen Wäschereien reinigen zu lassen, liegt in den validierbaren Aufbereitungsverfahren, da die Wasch- und Trocknungsvorgänge (Pflegebedingungen) eine verlässliche Gleichartigkeit versprechen und ggf. eine zusätzliche Behandlung (z. B. Imprägnierung, Instandsetzung) der Schutzkleidung dort vorgenommen werden kann.
Es ist beabsichtigt, einen Dienstleister mit einem Leasingmodell mit "Rundum-Service" zu beauftragen, bei dem die Ausstattung aller Mitarbeitenden im Rettungsdienst mit Poolkleidung stattfindet. An allen rettungsdienstlichen Standorten im Stadtgebiet (Rettungswachen) werden Poolkleidungs-Lagerräume geschaffen, die den Mitarbeitenden jederzeit eine Entnahme von gereinigter Schutzkleidung bietet.
Durch den Dienstleister wird eine zentrale Anlieferung erfolgen. Die Außenstandorte werden durch den eigenen Post- und Kurierdienst versorgt. Die verschmutzte / infektiöse Kleidung wird durch den Dienstleister von den Hauptstandorten (Feuer- und Rettungswache 1 und 2) abgeholt und zur Reinigung transportiert. Vor jeder Reinigung erfolgen eine digitale Erfassung und eine Kontrolle der gesamten Kleidung auf Fremdkörper (vergessene Ausrüstungsgegenstände etc.). Im Anschluss wird die Kleidung nach RKI-Standard schonend gereinigt, kontrolliert, gewartet, repariert, ggf. ausgetauscht und wieder verpackt. Mit diesem Modell ist jederzeit sichergestellt, dass die Schutzkleidung immer den aktuellen Vorgaben der DGUV entspricht.
Es wird bewusst die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister angestrebt, da diese mittlerweile auf die Reinigung und Pflege von Rettungsdienstbekleidung spezialisiert sind und ihre Reinigungsverfahren nach allen Vorgaben der Hersteller und des RKI durchführen können. Durch einen stetigen Austausch zwischen Dienstleister und der Abteilung Rettungsdienst sollen die Bedarfe regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Im Rettungsdienst müssen aktuell 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive Angestellte, Hilfsorganisationen, Auszubildende) und 50 Notärzte mit Dienst- und Schutzauskleidung ausgestattet werden.
Die derzeit noch persönlich zugeteilte Rettungsdienst-bekleidung (Jacke, Hosen und Shirts) soll komplett durch neue Kleidung aus dem Pool ersetzt werden. Dabei wird die vorhandene Kleidung bis zur Aussonderung integriert. Sicherheitsschuhe und Helme verbleiben auch in der Zukunft in der persönlichen Zuteilung.
Die Refinanzierung der notwendigen Umstellung erfolgt über die zukünftige Anpassung der Rettungsdienstgebühren.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme werden in der Vorlage Drucksachen-Nr. 0812/2023 im nichtöffentlichen Teil dargestellt.
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X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Dr. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
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| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
