Beschlussvorlage - 0897/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, zur Beschaffung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung Jahresabrufaufträge mit einer kalkulierten Gesamtsumme in Höhe von ca. 1.408.000,- auszuschreiben und abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

r das Personal der Berufsfeuerwehr (Brandschutz und Rettungsdienst) sowie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr inkl. Notfallseelsorge und der Jugendfeuerwehr muss auf der Basis der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie landesrechtlicher Vorgaben Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

Die Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung (Erstausstattung und Ersatzbeschaffung) wird in geplanten Jahresmengen ausgeschrieben und unterjährig bedarfsorientiert abgerufen (Jahresabrufaufträge). Nachdem in 2023 entgegen der Vorplanung aufgrund von längeren verwaltungsinternen Abläufen und vorgegebener Fristen keine Jahresabrufaufträge abgeschlossen werden konnten, ist ab 2024 r einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren geplant wiederhrliche Abrufaufträge abzuschließen. Für den gesamten Zeitraum bis einschließlich 2027 ist dafür eine kalkulierte Beschaffungssumme von ca. 669.700,- €r 2024 und 2025 bzw. ca. 738.300,- r den Zeitraum 2026 und 2027 vorgesehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird um entsprechenden Beschluss gebeten.

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist nach § 29 der Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V 1) verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Abwehr möglicher Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Das schließt die Wartung, Pflege und rechtzeitige Aussonderung von persönlicher Schutzausrüstung ein.

Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes wird diese allgemeine Verpflichtung durch die Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehren“ (DGUV V 49) konkretisiert. In § 14 wird auf Umfang und Qualität der persönlichen Schutzausrüstung verwiesen. Die Beschaffenheit der Schutzausrüstung bei Brandeinsätzen wird außerdem durch DIN EN 469 vorgegeben.

r den Bereich der Jugendfeuerwehr gilt auch die Bereitstellungspflicht, allerdings mit bedarfsorientierten Anforderungen an die Beschaffenheit.

Im Bereich des Rettungsdienstes werden aufgrund der geplanten Umstellung auf „Poolkleidung“ nur noch Teilbereiche in längerfristigen Jahresabrufträgen ausgeschrieben. Dafür ist die Unfallverhütungsregel Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst“ (DGUV 105-003) zu beachten; hier finden sich auch weitergehende Anforderungen zur Ausstattung (z. B. Schutz vor Infektionen) und zur Beschaffenheit (z. B. Waschbarkeit und Desinfektion) der Schutzausrüstung. Darüber hinaus haben auch die Technischen Regeln „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) maßgeblichen Einfluss auf die Anforderungen an die Schutzausrüstung.

Neben der Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung und den Rettungsdienst wird Dienstkleidung nach Maßgabe des Runderlasses des Innenministeriums vom

 

07.04.2009 zuletzt aktualisiert am 14.08.2019Regelungen über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Institutes der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen“ zur Verfügung gestellt.

Unter Beachtung des genannten Regelwerkes beschafft das Amt für Brand- und Katastrophenschutz Dienst- und Schutzkleidung für

  • das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehr im Brandschutz und im Rettungsdienst
  • die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr inkl. Notfallseelsorge
  • die Mitglieder der Jugendfeuerwehr
  • die angestellten Mitarbeiter und Notärzte im Rettungsdienst der Stadt Hagen
  • die First-Responder-Einheit in Dahl

 

als Erstausstattung und als Ersatzbeschaffung. Die Dienst- und Schutzkleidung wird personenbezogen ausgegeben, verbleibt aber als Eigentum bei der Stadt Hagen und muss soweit weiterverwendbar bei Ausscheiden zurückgegeben werden.

Angesichts der Vielfalt der Ausstattungsgegenstände in Kombination mit den individuellen Konfektions- und Schuhgrößen der Träger wäre es nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich, den potentiellen Bedarf für die nächsten 12 Monate umfassend in der Kleiderkammer des Amtes vorzuhalten. Die begrenzten Lagerbestände sind darauf ausgerichtet, dringend benötigte Schutzkleidung bei Verlust oder Beschädigung ggf. sofort ersetzen zu können und die Einsatzbereitschaft des Trägers wieder her zu stellen.

Um dennoch den Beschaffungsvorgang selbst wirtschaftlich zu gestalten und Preisvorteile über die Auftragsmengen zu erzielen, wird der potentielle Jahresbedarf in Form von Jahresabrufaufträgen öffentlich ausgeschrieben. Die Stückelungen der Abrufmengen, die Zeitpunkte der Abrufe und die zu liefernden Konfektions- bzw. Schuhgrößen können unterjährig bedarfsorientiert bestimmt werden.

Aktuell ist die öffentliche Ausschreibung von Jahresabrufaufträgen in folgenden Kategorien vorgesehen:

Brandschutz / technische

Hilfeleistungen

 

Rettungsdienst

  • Schutzausrüstung für Brandeinsätze
  • Arbeitshosen
  • Arbeitsoberbekleidung (Sommer)
  • Arbeitsoberbekleidung (Winter)
  • Arbeitsschuhe
  • Dienstkleidung nach NRW-Erlass
  • Dienstgradabzeichen
  • Rettungsdienststiefel
  • Stiefeletten Notärzte

Auftragswert ca. 1.241.400,- €

Auftragswert ca. 166.600,- €

Gesamtauftragswert ca. 1.408.000,-

 

Die Auftragswerte wurden auf der Grundlage der erkennbaren Bedarfe und bekannter Marktpreise ermittelt bzw. für den geplanten Abrufzeitraum abgeschätzt, wobei die Auftragswerterhöhung zu den Vorjahren im Wesentlichen durch die weltwirtschaftliche Situation in Verbindung mit der aktuellen extremen Preissteigerung begründet ist.

Die Abrufaufträge sollen mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option auf Verlängerung um weitere 24 Monate ausgeschrieben und abgeschlossen werden (voraussichtlich 01.04.2024 bis 30.03.2026 bzw. 30.03.2028).

Die Beschaffung der in der geplanten Ausschreibung vorgesehenen Dienst- und Schutzkleidung unterliegt den Vorschriften der Unfallverhütung sowie der Maßgabe des Runderlasses des IM vom 07.09.2009 und ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit im abwehrenden Brandschutz und im Rettungsdienst nach § 82 GO NW unerlässlich. Der Abruf und die Ausgabe der Dienstkleidung nach NRW-Erlass werden im Sinne von § 82 GO NW äerst restriktiv gehandhabt. Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur geplanten Ausschreibung.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung (hier: Abruf von Jahresabrufaufträgen)

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

737411

Bezeichnung:

Kleiderkammer

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

541600

352.000,-

352.000,-

352.000,-

352.000,-

 

Eigenanteil

 

352.000,-

352.000,-

352.000,-

352.000,-

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. Die Finanzierung für 2024 ist in der Mittelfristigen Finanzplanung bisher berücksichtigt worden.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen