Beschlussvorlage - 0969/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung 2024/2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Pierre Awlime
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2024/2025 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2024.
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Mehrere Faktoren führen dazu, dass die Betreuungsquote auch im kommenden Kindergartenjahr nicht erreicht wird. Im Gegensatz zum Vorjahr wird sie im Vergleich um 2,1 % auf 34,2 % (inklusive Kindertagespflege) steigen. Auf der anderen Seite wird die Betreuungsquote für die Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen unter der 90-%-Marke bleiben. Lag die Quote im letzten Kindergartenjahr noch bei 89,4 %, werden im Kindergartenjahr 2024/2025 nur noch 88,9 % erreicht.
Von den Trägern der Kindertageseinrichtungen wurden Anträge auf Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile in Höhe von 1.925.182 € gestellt (siehe Anlage).
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsieht, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2025 kassenwirksam und daher in der Haushaltsplanung für 2025 entsprechend veranschlagt.
Begründung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren (U3) auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.
Die Betreuungsquote von 38 % der U3-Kinder teilt sich auf in 30 % Tagespflege und 70 % institutioneller Betreuung. Insgesamt werden dem Landesjugendamt erneut 585 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 15 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren (Ü3) gemeldet.
U3-Ausbau Projekte
Zum neuen Kindergartenjahr 2024/2025 wird keine der zur Fertigstellung geplanten Einrichtungen eröffnen können. Hintergründe sind auch weiterhin fehlende Gewerke und Baumaterialien, die eine Eröffnung zum 01.08.2024 nicht zulassen.
Eine unterjährige Eröffnung, wie es in der Vergangenheit schon häufiger der Fall war, ist vor dem Hintergrund des bestehenden Fachkräftemangels derzeit nicht zu realisieren. Das zeigen auch Beispiele aus anderen Kommunen, in denen große Einrichtungen zwar fertig gestellt wurden, allerdings aufgrund fehlender Fachkräfte nur eine Gruppe belegt werden konnte.
Bei den in Hagen geplanten Neubaumaßnahmen sind die Investoren/Bauleiter momentan nicht bereit eine Fertigstellungszusage zu einem bestimmten Termin zu geben. Von daher wurden die geplanten Neubaumaßnahmen Langenkampstraße und der Umbau Prentzelstraße auf 2025 verschoben.
Eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Fertigstellung wird in der Fortschreibung des „Aktionsplans Kindertagesbetreuung“ zu finden sein.
Im Kindergartenjahr 2024/2025 werden in den Hagener Sozialräumen insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:
Sozialraum | Plätze < 3 | Plätze 3 bis 6 |
Westerbauer/ Hasper-Bachtal | 97 | 367 |
Spielbrink/ Geweke/ Tücking | 34 | 116 |
Haspe-Zentrum | 80 | 356 |
Hestert/ Kückelhausen-Süd | 0 | 0 |
Haspe | 211 | 839 |
Kuhlerkampviertel | 24 | 79 |
Wehringhausen-Ost/West/Villa Post | 149 | 560 |
Altenhagen/ Eckesey- Süd | 165 | 665 |
Emst/ Boloh | 78 | 323 |
Fleyerviertel/ Fachhochschule | 33 | 153 |
Zentrum/ Remberg | 186 | 763 |
Mitte | 635 | 2545 |
Vorhalle-Nord/Süd | 46 | 182 |
Eckesey- Nord | 28 | 145 |
Boelerheide | 34 | 150 |
Boele/ Kabel/ Bathey | 78 | 316 |
Helfe/ Fley | 49 | 168 |
Garenfeld | 0 | 0 |
Nord | 235 | 961 |
Halden/ Herbeck | 20 | 76 |
Berchum | 21 | 73 |
Henkhausen/ Reh | 45 | 138 |
Elsey | 57 | 250 |
Hohenlimburg- Süd | 57 | 233 |
Hohenlimburg | 201 | 760 |
Eilpe/ Delstern/ Selbecke | 82 | 297 |
Dahl/ Priorei/ Rummenohl | 30 | 100 |
Eilpe | 112 | 399 |
Gesamt | 1394 | 5504 |
Im Vergleich zum Vorjahr werden zum Kindergartenjahr 2024/2025 insgesamt 61 U3-Plätze und 108 Ü3-Plätze mehr angeboten als im laufenden Kindergartenjahr.
Die Entwicklung bei der Versorgung mit Betreuungsplätzen ist durch verschiedene Faktoren begründet.
- In den beiden letzten Fortschreibungen zur Kindergartenbedarfsplanung wurde bereits auf die steigende Anzahl inklusiv betreuter Kinder hingewiesen, was Überbelegungen durch die Vorgaben des Bundesteilhabegesetz (BTHG), in diesen Gruppen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht.
- Bei den Hagener Trägern wurde zur Betreuung der sogenannten Integration-Kinder (I-Kind) bisher das „Modell Zusatzkraft“ genutzt. Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke gemäß Anlage 1 zu § 19 Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) unverändert; die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den Landschaftsverband finanziert. Aufgrund der nun auskömmlichen Finanzierung geht die Entwicklung landesweit eher in Richtung „Modell der Gruppenstärkenabsenkung“. Bei dem Modell der Gruppenstärkenabsenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung (Basisleistung I) um einen Platz abgesenkt; gleichzeitig werden weitere Fachkraftstunden aufgebaut.
- Zukünftig sind jedoch auch alle Kinder, die Frühförderung erhalten, als Basisleistung I -Kinder anerkannt. In den Hagener Kindertageseinrichtungen sind für das neue Kindergartenjahr 150 I-Kinder in die Planung aufgenommen. Weitere Anträge sind in der Bearbeitung. Unter der Annahme, dass die Hälfte der I-Kinder auch Frühförderung bekommt, würde die Umsetzung des Modells Gruppenstärkenabsenkung zu einem weiteren Fehlbedarf von ca. 300 Plätzen führen. Zudem wären in den Gruppen mit Frühförderkindern auch keine Zusatzplätze und „normale“ Überbelegungen zum Beispiel aufgrund von Gruppenwechseln mehr zulässig.
- Im Hinblick auf die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung I-Kinder wurde unter den Trägern im Einvernehmen beschlossen, weiterhin im Kindergartenjahr 2024/2025 die Betreuungsgruppen bereinigt zu belassen, was bedeutet keine Überbelegungen und auch keine weiteren Zusatzplätze zu schaffen.
- Der Schlüssel für die Gruppenstärkenabsenkung für die Basisleistung II-Kinder, die nach dem BTHG ab 2026 auch in allen Kindertageseinrichtungen betreut werden sollen, ist noch nicht festgelegt. Es wird jedoch von einem Schlüssel von 1:3 ausgegangen, was bedeutet das pro Basisleistung II-Kind, 3 Plätze in der jeweiligen Kita belegt werden.
- Durch die Überbelegungen der vergangenen Jahre verbleibt in den Kitas nun eine hohe Zahl an Ü3-Bestandskindern. Durch die Aufnahme der häufig verpflichtenden U3 Kinder (Bindung der Plätze aufgrund von Fördermitteln bei Um-/Neubauten) ist es einigen Kindertageseinrichtungen im kommenden Jahr nicht möglich, viele Kinder über drei Jahren aufzunehmen.
- Für die Kindertageseinrichtung Hasselbach der AWO, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis, Nebengeschäftsstelle Iserlohn, ist hier zudem im Rahmen dieser Fortschreibung gemäß § 55 Abs. 2 eine Ausnahme von der Investitionsbindung zu beschließen. Zur weiteren Betreuung der Ü3-Bestandskinder ist die Zweckbindung für ein Jahr von 16 auf 12 U-Plätze zu reduzieren.
- Das Ausbauprogramm um neue Kitas/Plätze zu schaffen, kommt kaum noch voran. Zu den bekannten Faktoren hinsichtlich der Zeitschiene bis zur Baugenehmigung, der Prüfung der Baugrundstücke (mögliche B-Plan-Änderung), einer Vielzahl von geforderten Gutachten im Vorfeld, sind nun die fehlenden Gewerke, die Lieferschwierigkeiten bei den Baumaterialien und auch die steigenden Zinsen weitere Probleme für die Umsetzung der Baumaßnahmen. Insbesondere die letztgenannten Faktoren haben in einigen Kommunen bereits dazu geführt, dass Investoren ihre Vorhaben kurzfristig wieder zurückgezogen haben, weil sich die Kosten selbst bei einer 25-jährigen Vertragsbindung nicht amortisieren.
- Die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung, die im Aktionsplan ausführlich dargestellt wird, zeigt auch für die nächsten Jahre weiter ansteigende Kinderzahlen.
- Zudem erhöht sich aktuell auch wieder die Anzahl der Flüchtlinge insgesamt.
- Der Zuzug aus Süd-Osteuropa besteht nach wie vor.
Die genannten Faktoren werden in den nächsten Jahren ein ständiger Begleiter sein. Insbesondere die Umsetzung des BTHG wird vor dem Hintergrund der weiter steigenden Kinderzahlen zu einem massiven Platzabbau führen.
Deshalb sollte die Umsetzung der Neubaumaßnahmen mit oberster Priorität behandelt werden.
Bei allen Problemen darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.

Zudem sollte es für Hagen auch entwicklungspolitisch das Ziel sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Jeder in der frühkindlichen Bildung verlorene Jahrgang ist ein Jahrgang mit verminderter Zukunftsperspektive.
Versorgungslücke
Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38 % realisieren zu können, fehlen trotz des erfolgreichen Ausbaus der Kindertagespflege noch rund 219 Plätze.
Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, sie erhöht aber auch zwangsläufig den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen.
Für das Kindergartenjahr 2024/2025 fehlen für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder insgesamt fast 562 Betreuungsplätze für eine Betreuungsquote von 98 %. Hier hat sich der Fehlbedarf aus den bereits genannten Gründen weiter erhöht.
Versorgungsquoten 2024/2025
Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2024/2025 bei 34,2 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % gestiegen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen sinkt die Versorgungsquote stadtweit von 89,4 % auf 88,8 %. Grundlage der Berechnung sind aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. 2023.
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| nur Kindertageseinrichtungen | mit Tagespflege |
U- 3 | Anzahl Kinder | 5.783 | 5.783 |
Anzahl Plätze | 1.394 | 1.979 | |
Quote | 24,1 % | 34,2 % | |
3 – 6 | Anzahl Kinder | 6.217 | 6.217 |
Anzahl Plätze | 5.504 | 5.519 | |
Quote | 88,6 % | 88,8 % |
Um den eklatanten Fehlbedarf an Betreuungsplätzen, insbesondere für die über dreijährigen Kinder, abzubauen, sind die geplanten Neubaumaßnahmen und die Ermittlung weiterer Standorte mit oberster Priorität zu forcieren.
Aufgrund der seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 jederzeit möglichen digitalen Anmeldung im Kita-Portal Hagen, handelt es sich bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen nicht mehr um erste Planzahlen, sondern um die abschließenden Meldezahlen für das KiBiz.web System.
Aus diesem Grund ist die einrichtungsscharfe Belegung für das Kindergartenjahr 2024/2025 bereits dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Freiwillige Leistungen
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“
Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für die Verträge mit den Eltern zum Kindergartenjahr 2024/2025 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.925.182 € gestellt (siehe Anlage 2). Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2025 kassenwirksam.
Der Zuschuss darf nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die nicht zur Finanzierung der Kita, für die der Zuschuss beantragt wurde, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Freiwillige Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Auftrag: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
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| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) |
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| 0€ |
Aufwand (+) | 531800 |
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| 1.925.182€ |
Eigenanteil |
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| 1.925.182€ |
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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06.12.2023 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2024/2025 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2024.
4. Die Umsetzung von Neubaumaßnahmen im Kita-Bereich sollen gleichgestellt mit den Neubaumaßnahmen in Schule mit oberster Priorität behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 |
|
|
SPD | 2 |
|
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AfD | 1 |
|
|
Vertreter*innen der Jugendhilfe |
6 |
|
|
X
| Die Punkte 2 und 3 werden einstimmig an den Rat | ||
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| |||
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| ||
X | Die Punkte 1 und 4 werden einstimmig beschlossen. |
| |
| ||
Dafür: | 12 | |
Dagegen: | 0 | |
Enthaltungen: | 0 | |
Herr Koslowski hat sich gem. § 43 i.V.m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2024/2025 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.
3. Die Umsetzung der Planung erfolgt zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2024.
4. Die Umsetzung von Neubaumaßnahmen im Kita-Bereich soll gleichgestellt mit den Neubaumaßnahmen in Schule mit oberster Priorität behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |