Berichtsvorlage WBH - 0963/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Forsteinrichtung wird zur Kenntnis genommen.

Den daraus abgeleiteten Bewirtschaftungsoptionen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Entsprechend § 33 Landesforstgesetz NRW (LFoG NW) ist Gemeindewaldbesitz mit einer Größe über 100 ha nach einem Betriebsplan (Forsteinrichtung) zu bewirtschaften. Dieser Betriebsplan beinhaltet zunächst eine Waldinventur, in der Baumarten, Baumalter, Baumartenzusammensetzung, bestockte- und nicht bestockte Flächen, usw. erfasst werden. Diese Waldinventur stellt somit die Grundlage der nachhaltigen Forstbewirtschaftung dar, welche nach § 1a LFoG NW wie folgt definiert ist:

"Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft ist, dass die Betreuung von Waldflächen und ihre Nutzung in einer Art und Weise erfolgt, dass die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen zu erfüllen, erhalten bleibt und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird" (vgl. §§ 31 + 32 LFoG NW).

 

Das Forsteinrichtungswerk soll alle 10 - 20 Jahre oder bei wesentlichen Veränderungen im Waldbestand neu aufgestellt werden.

 

Nicht nur die "Borkenkäferkalamität" der letzten extrem niederschlagarmen und warmen Jahre sondern auch die durch das Orkantief Kyrill (2007) verursachten Schäden haben im Hagener Stadtwald (und nicht nur dort) zu erheblichen Veränderungen im Waldbestand geführt, so dass das Forsteinrichtungswerk von 2006 nicht mehr aussagekräftig war. Somit war die Neuaufstellung des Forsteinrichtungswerkes angezeigt.

 

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden zwei Aufnahmeverfahren kombiniert, nämlich die erstmalige Stichprobeninventur zur Feststellung der tatsächlichen Zuwächse und die klassische Forsteinrichtung auf Grundlage von Ertragstafeln.

Da die Aussagekraft dieser Ertragstafeln bedingt durch den Klimawandel oder N-Eintrag (Verkehr) nicht mehr ausreichend erscheint, wird zusätzlich eine Verschneidung mit den empirisch gewonnen Zuwachsdaten durchgeführt, um so belastbarere Daten zu erhalten.

 

Folgende Kernergebnisse der Bestandsaufnahme sind hier zu nennen:

 

  1. Die Waldfläche hat sich von 1.732 ha in 2011 (Gründung WBH) auf 1.844 ha in 2023 vergrößert. Somit entspricht diese Flächenvergrößerung voll dem Inhalt des § 2 der Kommunalunternehmenssatzung (Anstaltszweck), wonach die Pflege, Erhalt, Weiterentwicklung und nachhaltige Bewirtschaftung der dem WBH von der Stadt Hagen zu Eigentum übertragenen Forste mindestens mit dem Ziel der Beibehaltung der Bruttoforstfläche mit Stand 01.01.2011 zu erfolgen hat.
  2. Für eine ungestörte Waldentwicklung durch menschliche Eingriffe sind derzeit über 14 % Waldfläche aus der Nutzung genommen. Dies sind insbesondere Naturschutzgebiete aber auch andere Sonderstandorte (Steilhänge, vernässte Bereiche usw.).

     
  3. Der Totholzanteil mit 20,2 fm/ha ist ein guter Wert und spiegelt den integrativen Naturschutz bei der Waldbewirtschaftung im WBH-Wald wieder. Totholz ist insbesondere für die Zerfallsphase wichtig, da an dieses Substrat viele spezialisierte Lebensformen gebunden sind. Allerdings ist auch festzuhalten, dass die Zerfallsphasen für Bäume älter als 250 Jahre im WBH-Wald deutlich unterrepräsentiert sind. Dies ist dem relativ jungen Waldbestand geschuldet, welcher seine Begründung in den nachkrieglichen Reparationsleistungen findet. So gibt es insbesondere Defizite in den Altersklassen älter 80 Jahre. Dennoch bestehen 25 % der Waldflächen in der Hauptschicht aus Altholz > 100 Jahre.
  4. Es wurden 40 statistisch erfasste Baumarten dokumentiert, was vor dem Hintergrund des Klimawandels und der angestrebten Klima Resilienz einen sehr positiver Wert darstellt.
  5. Lediglich 19,2 % des WBH-Waldes bestehen aus Reinbestände (Laubwald). Dies gilt allerdings nicht mehr für die Fichte, da sich diese Baumart aufgrund der Borkenkäferthematik nahezu vollständig aus den WBH-Waldbeständen verabschiedet hat.
  6. Ein großes Potential für eine nachhaltige Waldentwicklung im WBH-Wald besteht in der 2. Baumschicht (Verjüngung), da diese Naturverjüngung schon seit langer Zeit im kommunalen Wald unterstützt wurde und die Basis für eine naturnahe Dauerwaldbewirtschaftung darstellt.
  7. Ein Großer Vorratsschwerpunkt für Holzzuwachs findet sich naturgemäß in den Nachkriegsaufforstungen. Der rechnerische (max.) Hiebsatz beträgt durchschnittlich über alle WBH-Waldflächen 3,6 fm/ha.
  8. Der Wildverbiss in den verpachteten Jagdbezirken wird als zu hoch angesehen.

 

 

Aus der Bestandsaufnahme ergeben sich nun folgende Bewirtschaftungsoptionen:

 

  1. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Bestandspflege der 60 - 80-jährigen Buchenbeständen. Bei dieser Bestandspflege, welche natürlich auch andere Altersklassen und Baumarten betrifft, sind nicht nur die sogenannten Z-Bäume im Hinblick auf die potentielle Wirtschaftlichkeit zu entwickeln, sondern auch die potentiellen Habitatbäumen im Hinblick auf die ökologische Wertigkeit.
  2. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt für die nächsten 10 Jahre liegt in der Bestandspflege von aufgeforsteten Kalamitätsflächen (rund 350 ha Kyrill- und Borkenkäferflächen). Diese sind so zu entwickeln und zu pflegen, dass sich ein artenreicher, klimaresilienter Mischwald entwickeln kann.
  3. Der Flächenanteil der Trauben Eiche bei der Kulturplanung ist zu erhöhen, da die Trauben Eiche nicht nur als klimaresilient gilt, sondern auch ein hohes ökologisches- und wirtschaftliches Wertepotential hat.
  4. Wechsel von Jagdverpachtung auf Regiejagd wo leistbar.


 

Zusammenfassend lässt sich anhand der Bestandsaufnahme festhalten, dass in den letzten Jahren und Jahrzehnten trotz widriger Umstände und Rahmenbedingungen (Reparationsleistungen, diverse Kalamitäten) der Hagener Kommunalwald so ordnungsgemäß und naturnah bewirtschaftet wurde, dass hier ein gutes Entwicklungspotential für den Wald entstanden ist, um auch zukünftig für die Herausforderungen hin zu einem klimaresilienten und ökologisch wertvollen Wald, welcher die unterschiedlichen Funktionsanforderungen (Klima, Luft, Wasser, Holz, Erholung, Biodiversität usw.) erfüllen kann, gut aufgestellt zu sein.

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass der WBH derzeit strukturell eher ein Aufbaubetrieb ist, dessen primäre Aufgabe z.Z. darin besteht, Waldbestände neu aufzubauen und vorhandene Jungbestände zu entwickeln. Die Durchführung dieser Pflege- und Entwicklungsphasen sind eine Investition in die Zukunft und können auch erstmal das wirtschaftliche Betriebsergebnis verschlechtern, da insbesondere durch den Wegfall der Fichte dem höheren Aufwand geringere Ernteerlöse gegenüberstehen. Auch die Erhöhung des Holzeinschlages bis fast zum maximalen Hiebsatz stellt keine Option dar. Dieses würde zwar noch als nachhaltig gelten (Hiebsatz < Zuwachs), wiederspricht aber dem Vorhaben, Altholz als tragendes Element im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung zu entwickeln und zu vermehren. Es liegt nun aber in der Natur des Waldes/Baumes, sich über mehrere Menschengenerationen zu entwickeln. Somit braucht der Wald keinen Aktionismus, sondern Zeit.

 

 

 

gez. Henning Keune   gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)   Vorstand    Kfm. Vorstand

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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28.11.2023 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen