Berichtsvorlage - 0776/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In den vergangenen zweieinhalb Jahren seit der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 konnten die Schäden an der städtischen Infrastruktur weitestgehend beseitigt werden. Größere Maßnahmen (z. B. der Ersatzneubau des Zweit-Rechenzentrums oder der Neubau der Brücke Nahmerbach) befinden sich in der Planung. Billigkeitsmittel nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW wurden und werden hierzu in Anspruch genommen.

 

Begründung

 

1. Die Unwetterkatastrophe vom 13./14.07.2021

 

Zwischen dem 12.07.2021 und dem 19.07.2021 verursachte ein in Deutschland als „Bernd“ bezeichnetes Tiefdruckgebiet extreme Niederschläge in verschiedenen Regionen West- und Mitteleuropas. In Deutschland waren Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen besonders stark betroffen. Am 14.07.2021 fielen an manchen Orten mehr als 200 Liter Regen je Quadratmeter. Der Starkregen löste Überschwemmungen aus, Bäche und Flüsse traten über die Ufer. Das Unwetter beschädigte oder zerstörte Straßen, Brücken, Bahnanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Wohnhäuser, Industrie- und Gewerbeobjekte u. v. m.. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen starben mehr als 180 Menschen. In Hagen forderte das Unwetter keine Menschenleben, verursachte aber außerordentliche Schäden und Zerstörungen im gesamten Stadtgebiet, besonders schwere in Hohenlimburg sowie im gesamten Verlauf der Volme bis zu deren Mündung in die Ruhr.

 

2. Unterstützung durch Bund und Land beim Wiederaufbau

 

Das dramatische Ausmaß der Schäden veranlasste den Bund und die Bundesländer, Mittel in Höhe von bis zu 30 Milliarden zur Verfügung zu stellen, welche die Betroffenen in die Lage versetzen sollen, die Schäden zu beseitigen.

 

Mit der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW vom 10.09.2021 gab das Land Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen der Gewährung von Billigkeitsmitteln vor. Förderzweck war und ist die Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie der Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur.

 

3. Wiederaufbauplan der Stadt Hagen

 

Voraussetzung für die Erlangung von Billigkeitsmitteln zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur war die Erstellung eines Wiederaufbauplanes nach den Vorgaben der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW. Der Wiederaufbauplan der Stadt Hagen wurde am 23.06.2022 durch den Rat der Stadt beschlossen (Vorlagen DS 0110/2022 und 0110-1/2022) und am 30.06.2022 der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Genehmigungsbehörde vorgelegt. Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte den Wiederaufbauplan mit Bescheid vom 30.11.2022 und bewilligte für den Wiederaufbau der städtischen Infrastruktur Billigkeitsmittel in Höhe von rd. 76,5 Mio. €.

 

Durch eine Änderung der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW Mitte 2022 wurde zusätzlich die Wiederherstellung land- und forstwirtschaftlicher Wege in Privateigentum, die für die Öffentlichkeit als Rad-, Fuß- oder Wanderweg zugänglich sind, ermöglicht. Voraussetzung für die Förderung ist hier die Aufnahme in einen kommunalen Wiederaufbauplan. Der Wiederaufbauplan der Stadt Hagen wurde durch Ratsbeschluss vom 15.12.2022 entsprechend ergänzt (Vorlage DS 0835/2022). Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte die Änderung durch Änderungsbescheid vom 07.06.2023. Für die Wiederherstellung von 54 Wegen im Stadtgebiet mit einer Gesamtlänge von rd. 37 km wurden zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 5,25 Mio. € bewilligt.

 

4. Stand der Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden an der städt. Infrastruktur

 

Der Schaden an der städtischen Infrastruktur beläuft sich nach vorläufigen Erkenntnissen auf rd. 83,5 Mio. €. Als Soforthilfe stellte das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Hagen unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe einen Betrag von 6 Mio. € zur Verfügung. Weiter gewährte das Land eine Bedarfszuweisung in Höhe von rd. 0,7 Mio. €. Nach derrderrichtlinie Wiederaufbau NRW erstattete das Land Entsorgungskosten (Sperrmüll, Bauschutt, Straßenaufbruch, Geröll, Treibgut u. a.) in Höhe von 5,7 Mio. €. Zudem sind der Stadt zur Beseitigung der im Wiederaufbauplan genannten Schäden von der Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen von Abschlagszahlungen bisher Billigkeitsmittel nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW in Höhe von 13,6 Mio. € (Stand Oktober 2023) zur Verfügung gestellt worden. Die Maßnahmen des Wiederaufbauplans werden laufend mit der Bezirksregierung Arnsberg abgerechnet. In Summe hat die Stadt somit bisher Mittel in Höhe von rd. 26 Mio. € erhalten. Maßnahmen im Volumen von mehr als 25 Mio. € befinden sich in der Planungsphase oder in der Ausschreibung (z. B. Bau eines Übergangsrechenzentrums, Ersatzneubau Zweit-Rechenzentrum, Ersatzneubau Brücken u. a.).

 

Abruf und Auszahlung von Billigkeitsmitteln nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW nehmen mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich erwartet. Verzögerungen ergaben sich insbesondere durch die zunächst durch das Land NRW geübte Praxis, Zahlungen nur zu veranlassen, wenn zu jeder Einzelmaßnahme eines genehmigten  Wiederaufbauplanes ein Projektdatenblatt mit umfangreichen Anlagen (Pläne, Fotos, Kostenberechnungen u. a.) zur Prüfung eingereicht wurde. Im August 2023 stellte das Land das Verfahren nach Beschwerden und Anregungen der betroffenen Kommunen um. Seither zahlt das Land NRW einen Abschlag von 30 % auf den voraussichtlichen Schaden, sobald ein Projektdatenblatt (jetzt ohne Anlagen) in das Online-Portal des Landes eingestellt wird.


Straßen

 

Beschädigt oder zerstört wurden 117 Straßen. 113 Baumaßnahmen konnten abgeschlossen werden. Zwei Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung (Priorlinde, Klippchen), zwei weitere in der Vorbereitung (Schleipenbergstraße, Am Huse). Die anstehenden Straßenbaumaßnahmen werden voraussichtlich alle in 2023 durchgeführt und auch beendet.

 

Brücken und Stützbauwerke

 

Insgesamt waren 105 Ingenieurbauwerke betroffen. 85 Wiederherstellungsmaßnahmen wurden abgeschlossen. Die Brücke „Zwischen den Brücken“ wurde wiederhergestellt, ebenso die Brücke „cköge“. Die zerstörten Brücken „Hasselstraße“ und „Rehbecke“ wurden provisorisch durch Behelfsbrücken ersetzt, die Neubauten befinden sich in der Planung. Die Stützwand „Oelmühler Straße“ wurde fertiggestellt, die Stützwand „Zur Priorlinde“ befindet sich im Bau.

 

Verkehrstechnik

 

Die Schäden an Lichtsignalanlagen und am Parkleitsystem wurden beseitigt. Die Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Beleuchtung sind weitestgehend erledigt.

 

Städtische Gebäude

 

Fast 100 städtische Gebäude (Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Verwaltungsgebäude u. a.) waren von der Flut betroffen. Schwere Schäden waren insbesondere im Bereich des Rathauses I zu verzeichnen. Das Untergeschoss und auch Teile des Erdgeschosses wurden überflutet. Dabei wurden das Zweit-Rechenzentrum der Stadt Hagen, die Heizungsanlage und entscheidende Module der Elektroverteilung vollständig zerstört. Das Zentrale Bürgeramt konnte über Monate nicht genutzt werden. Das zerstörte Zweit-Rechenzentrum wird an anderer Stelle im Stadtgebiet neu gebaut. Hierzu wird es zu gegebener Zeit eine separate Verwaltungsvorlage geben. Wichtige haustechnische zentrale Einheiten des Rathauses I wurden in andere Geschosse des Gebäudes verlegt oder besonders geschützt.

 

Alle städtischen Immobilien konnten wieder im Betrieb genommen werden.

 

Gewässer

 

Vom Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR beauftragte Unternehmen haben ca. 400 Maßnahmen an Gewässern abgearbeitet. Die Maßnahmen umfassten hauptsächlich folgende Arbeiten:

 

  • Entfernung von Geröll, Treibgut und Unrat aus den Gewässerläufen, um den schadlosen Wasserabfluss wiederherzustellen
  • Neuprofilierung der zerstörten Gewässerläufe
  • Beseitigung von Verklausungen und Geröllanlandungen im Einlaufbereich von Verrohrungen
  • Austausch von Verrohrungen aufgrund zu großer Gerölleinlagerungen oder der Zerstörungen der Verrohrungen
  • Erneuerungen von ca. 30 Einlaufbauwerken vor Gewässerverrohrungen
  • Ersatz aller bekannten, zerstörten Einlaufgitter
  • Instandsetzung diverser Stützwände.

 

Aktuell sind beauftragte Unternehmen noch an folgenden Stellen tätig:

 

  • Volme (Bereich Tennisheim Dahl): Erneuerung der Stützwand
  • Volme (Bereich Tierheim): Wiederherstellung der Durchgängigkeit
  • Asker Bach: Erneuerung der Gewässerverrohrung
  • Nahmerbach: Vermessung Gewässer und Gelände für Erstellung einer Planung zur Schaffung von Retentionsflächen für kommende Hochwasserereignisse

 

An den folgenden Stellen sind weitere Arbeiten notwendig, die bereits beauftragt bzw. geplant sind:

 

  • Holthauser Bach: Wiederherstellung inkl. neuer Unterhaltungspunkte
  • Ortbach
  • Wolfskuhler Bach
  • ckinger Bach
  • Nahmerbach oberhalb Königsee: Entfernung diverser Abflusshindernisse und Wiederherstellung Gewässer sowie Zulauf Hüsekenteich
  • Nahmerbach unterhalb Königsee: Wiederherstellung vonschungen und einer Rampe
  • Lenne: Reparatur der Wehranlage an der Kanuslalomstrecke
  • Volme (Pegel Eckesey): Geröllentfernung
  • Volme (Bereich Dahl): Anlegen einer Niedrigwasserrinne im Bereich einer Anlandung.

 

Unmittelbar nach dem Hochwasser im Juli 2021 wurde damit begonnen, Geschiebe, Treibgut und Unrat, das sich in enormen Mengen an diversen Stellen in den Gewässern abgelagert hatte, zu beseitigen. Diese Arbeiten konnten nahezu vollständig abgeschlossen werden.

 

Oftmals wurde der weiterführende Wunsch an den WBH herangetragen, die Gewässer zudem tiefer auszubaggern. Daher wurden, zum Teil in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde, diverse Ortstermine durchgeführt und die Situation jeweils vor Ort überprüft. Es wurde aber fast immer festgestellt, dass kein weiterer Handlungsbedarf bestand, da anhand des Bewuchses oder vorhandener Ufer- und Sohlbefestigungen die vorherige Sohlhöhe festgestellt werden konnte. Ein tieferes Abgraben ist aus Gründen der Fußsicherung der Uferstützmauern / -böschungen nicht sinnvoll. Durch die Starkregenereignisse im Juli 2021 sind große Massen an Geröll in den Oberläufen der Gewässer gelöst worden, so dass es in den kommenden Jahren zu einem erhöhten Geschiebetransport kommen wird. Durch den natürlichen Geschiebetransport stellt sich in den Gewässern ein relativ stabiles Längsgefälle ein, so dass künstliche Senken bei kommenden Hochwassern immer wieder sedimentieren würden.

 

Ebenso wurden Kiesbänke als Anlandungen aufgrund des Hochwassers 2021 gemeldet, anhand von Luftbildern konnte aber festgestellt werden, dass diese Kiesbänke schon vor dem Hochwasser vorhanden waren und / oder diese sich an einigen Örtlichkeiten immer wieder aufgrund des vorhandenen Querschnittes und der damit verbundenen Hydraulik wieder in ähnlicher Form etablieren würden.

 

5. Konsequenzen aus dem Unwetter - Hochwasserschutz

 

Im Mai 2022 wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für die Gewässer Volme, Ennepe, Selbecker Bach und Hasper Bach beauftragt. Erste Ergebnisse für Volme und Ennepe liegen bereits vor. In Zusammenarbeit mit WBH und Feuerwehr wurden Maßnahmenvorschläge beurteilt. In Kürze werden Aussagen zum Hasper Bach und zum Selbecker Bach erwartet. Es ist beabsichtigt, erste konkrete Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge in den zuständigen Ausschüssen des Rates Ende des Jahres zu präsentieren.

 

Unabhängig davon wird für die Hochwasserschutzmaßnahme „Laake“ in Delstern, nach Vorliegen der umfangreichen zURZEIT durchgeführten Bodenuntersuchungen, im kommenden Jahr die Genehmigungsplanung erstellt. Diese Maßnahme soll im Jahr 2025 realisiert werden. Die Verbreiterung des Gewässers und die Anlage der Retentionsfläche im Bereich der Obernahmer soll bereits im kommenden Jahr gebaut werden. Nicht zuletzt muss auch der in diesem Jahr realisierte dritte Bauabschnitt der Dynamisierung der Lenne genannt werden. Durch diese Maßnahme wird eine erhebliche Menge Bodenmaterial aus dem Vorland entfernt und eine Verlangsamung der Strömung erzielt.

 

Zudem prüft die Verwaltung den Erwerb von Grundstücken, die gekauft werden sollen, um dort mittelfristig Retentionsflächen zu errichten. Grunderwerbsverhandlungen finden zurzeit statt.

 

Wo immer es möglich war, wurden einfache Maßnahmen im Zuge des Wiederaufbaues realisiert. So wurden z. B. Stützmauern am Sterbecker Bach nicht erneuert, sondern durch Böschungen ersetzt. Die Mauer, die sich in der Volme im Bereich „Am Widey“ befand, wurde entfernt. Der Holthauser Bach wurde verbreitert; ein neuer, besser zu unterhaltener Treibselfang wird dort errichtet. Diese Maßnahmen sind nur beispielhaft aufgeführt, die Anzahl der Einzelmaßnahmen ist um ein Vielfaches höher.

 

Die Neuplanung zerstörter Brücken wird, wo möglich, hochwasserfrei gestaltet. Andere Bauwerke, wie z. B. das Durchlassbauwerk des Nahmerbaches am Kronenburgplatz, sollen erneuert und hydraulisch optimiert werden.


Hochwasserinformations- und -meldedienst

 

In Zusammenarbeit zwischen dem Umweltamt, der Feuerwehr und WBH wurden Möglichkeiten geprüft, um eine flüssige Datenvernetzung zwischen den verschiedenen Schnittstellen zu ermöglichen. Die Meldewege wurden sodann entsprechend überarbeitet, angepasst und verkürzt.

 

Über den WBH werden Radarsonden für die Messung von Pegelständen von der Firma OKEANOS gekauft. Diese sollen zur besseren Vorhersehbarkeit mit Künstlicher Intelligenz (KI) verknüpft werden.

 

Radarsonden an verschiedenen Einlaufrechen werden über das Projekt „Klimakommune digital“ finanziert und installiert. Diese Sonden sollen die präventiven Reinigungsintervalle besser steuerbar und unvorhersehbare Ereignisse besser erkennbar machen.

 

Aufklärungs- und Schulungskampagnen

 

r Industrie und Gewerbe fand am 23.08.2022 bei der SIHK ein Workshop statt. Dieser wurde sehr gut angenommen, viele Folgetermine wurden durch die Feuerwehr und das Umweltamt wahrgenommen.

 

In gebietsbezogenen Teilbereichen informieren die Untere Wasserbehörde beim Umweltamt, die Starkregenberatung des WBH und die Hochwasserberatung der Feuerwehr private Eigentümer und Firmen zu Wasserständen und Eigenvorsorgemaßnahmen. So haben z. B. Termine mit Firmen und Privatpersonen an der Sedanstraße, im Bereich der Obernahmer und im Hagener Süden stattgefunden.

 

Am 04.07.2023 fand zum Austausch ein Informationstermin mit den in der Hochwasserhilfe Hagen Tätigen statt.

 

Am 17.08.2023 fand in Hohenlimburg eine durch die Diakonie geplante Infoveranstaltung statt, an der die Untere Wasserbehörde, die Feuerwehr und der WBH teilnahmen und den Bürgerinnen und Bürgern für Rückfragen zur Verfügung standen.

 

Beim Umwelttag am 19.08.2023 war die Untere Wasserbehörde zum Thema Hochwasser ebenfalls vertreten.

 

Zusammenarbeit mit dem EN-Kreis und insbesondere dem MK-Kreis

Zwei intensive Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Ennepe-Ruhr-Kreises führten zu dem Ergebnis, mittelfristig ein gemeinsames, überregionales Hochwasserschutzkonzept für den Bereich der Ennepe erarbeiten zu lassen. Zunächst werden die hydraulischen Berechnungen für den EN-Kreis erarbeitet, im Anschluss daran wird das Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Verlauf der Ennepe erstellt.

 

Die Kooperation mit den betroffenen Gemeinden des Märkischen Kreises wurde bislang noch nicht konkretisiert. Es haben verschiedene Termine zum Austausch auf unterschiedlichen Ebenen stattgefunden. Geplant ist ein erneuter Austausch mit den Anliegergemeinden der jeweiligen Gewässer im Herbst 2023.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

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Auswirkungen

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Dr. André Erpenbach

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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15.11.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zur Kenntnis genommen

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22.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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30.11.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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06.12.2023 - Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen

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07.12.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - zur Kenntnis genommen

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14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen