Beschlussvorlage - 0252/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Anfrage: bzgl. Nutzungsänderung von Spielhalle in Büro/Arztpraxis wird gem. § 14 (2) BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB erteilt.

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt eine Anfrage: bzgl. der Nutzungsänderung von Spielhalle in Büro/Arztpraxis auf dem Grundstück Altenhagener Straße 89a vor.

(Gemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstück 215)

 

Planungsrechtliche Situation:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Das Grundstück liegt desweiteren im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/00 (519) –Fehrbelliner Straße-.

Für diesen Bereich wurde vom Rat der Stadt die Veränderungssperre am 1.3.2001,

die erste Verlängerung der Veränderungssperre am 20.2.2003 und die zweite Verlängerung  der Veränderungssperre am 11.12.2003  beschlossen. Alle Beschlüsse wurden ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Das Grundstück ist somit z.Z. hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Gemäß § 14 (2) BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn öffentlich Belange nicht entgegenstehen. 

Hierzu die Begründung:

Im Sommer 2003 wurden in einem Werkstattverfahren mit Bürgerbeteiligung im Rahmen des Projektes “Altenhagen: Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbearf” unterschiedliche Konzepte für einen Rahmenplan erarbeitet. Die Überarbeitung dieser Konzepte erfolgte am 30.10.2003. Ein brauchbares Konzept soll Grundlage des Bebauungsplanentwurfes werden, der z.Z. erarbeitet wird.

Die geplante Nutzungsänderung steht der beabsichtigten Festsetzung nicht entgegen.

Die möglicherweise festzusetzende Straßenfläche wird z.Z. anhand von  Straßenvarianten geprüft, die das o.g. Grundstück nicht durchschneiden, höchstens tangieren.

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Beschlüsse

Erweitern

27.04.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

18.05.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen