Beschlussvorlage - 0027/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Südumgehung Hagen-Haspe, 2. BauabschnittBereich Kleinbahnstraße bis HördenstraßeSachstandsbericht; weiterer Bauablauf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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09.03.2004
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Sachverhalt
Sachstand
Der 2. Bauabschnitt der Südumgehung
Haspe umfasst das Zwischenstück von der Voerder Straße bis zur Hördenstraße
einschl. der Anbindung Kleinbahnstraße.
Der Bauablauf und die Verkehrsführung
wurden im Vorfeld von der Verwaltung in einer Sitzungsvorlage (Drucksachen-Nr.
600121/96) vorgestellt und von den politischen Gremien beschlossen.
Der derzeitige Sachstand sowie der
weitere Bauablauf der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:
Bereits abgeschlossen sind:
·
Hilgenbachverrohrung und Bau des Schmutzwasserkanals in
der Hördenstraße.
·
Die Straßenüberführung über die DB in Höhe der
Rolandstraße.
·
Die Stützmauer westlich der Hestertbrücke bis
Rolandstraße.
·
Die Kanal- und Straßenbauarbeiten zwischen Roland- und
Hestertstraße.
Fertigstellung von Bauwerken
bis zum 31.05.2004:
·
Die Straßenüberführung Hestertstraße einschließlich der
Stützbauwerke in der Leimstraße
Freigabe der Leim- und
Hestertstraße für den Verkehr:
·
Die Verkehrsfreigabe der Leim- und Hestertstraße ist für
den 03.06.2004 vorgesehen.
Geplante Bauwerke in der
nächsten Bauphase ab Juni 2004 mit einer Bauzeit von 18 Monaten:
·
Fuß- und Radwegüberführung über die DB im Bereich der
Hördenstraße mit der damit verbundenen Aufhebung des Bahnüberganges.
·
Straßenbauarbeiten (Lückenschluss) Hördenstraße
Bauablauf
·
Sperrung des Bahnüberganges Hördenstraße für den
Fahrzeug- und Fußgängerverkehr.
·
Rückbau der technischen Anlagen am Bahnübergang durch
die DB.
·
Herstellung der Widerlager in Bohrpfahlbauweise für die
Straßenüberführung und Trogbauwerk für Fußgänger.
·
Herstellung der Fußgängerrampe und Stahlbetonüberbau
über die DB-Anlagen.
·
Herstellung der Zugangsrampen zum Stahlbetonüberbau.
·
Straßenbauarbeiten für Lückenschluss Hördenstraße.
Verkehrsführung
Freigabe der Leimstraße und des Konrad-Adenauer-Rings bis
zur Rolandstraße. Beibehaltung der Ausschilderung der Umleitungsstrecke von der
Voerder Straße über die Haenelstraße zum Kurt-Schumacher-Ring.
Verkehrsführung für den
Individualverkehr:
-
Verkehrsströme von
Eugen-Richter-Str./Konrad-Adenauer-Ring. in Richtung Voerder Straße
·
über Schlackenmühle – Rolandstraße –
Leimstraße – Voerder Straße.
·
über Schlackenmühle – Schützenstraße –
Hestertstraße - Leimstraße – Voerder Straße.
- Verkehrsströme von Voerder Straße in Richtung Innenstadt Hagen
·
über Kurt-Schumacher-Ring – Berliner Straße
– Rehstraße – Eugen-Richter-Straße.
·
über Leimstraße – Hestertstraße –
Sachsenstraße – Hördenstraße –
Eugen-Richter-Straße/Konrad-Adenauer-Ring.
Verkehrsführung für den
Fußgängerverkehr:
-
Verkehrsströme aus Richtung Innenstadt
Hagen/Hestert in Richtung Zentrum Hagen-Haspe (Markanaplatz)
·
über
Schlackenmühle – Rolandstraße – Leimstraße –
Markanaplatz.
-
Verkehrsströme aus Richtung
Hestertstraße/Hördenstraße in Richtung Grundschule Kückelhausen (Bebelstraße)
·
über Schlackenmühle – Rolandstraße – Auf dem
Wichterbruch – Bebelstraße.
Geplante Bauwerke der DB AG
Die nachfolgenden Termine wurden von
der DB AG aufgrund der angespannten Finanzsituation (fehlende Mittel aus der
LKW-Maut/Toll collect) unter Vorbehalt genannt.
·
Eisenbahnüberführung Kleinbahnstraße – geplanter
Baubeginn Frühjahr 2005
·
Eisenbahnüberführung Rehstraße geplanter Baubeginn Frühjahr 2006
Weitere Bauabschnitte
Mit der Fertigstellung des 2.
Bauabschnitts der Südumgehung Haspe erfolgt der Lückenschluss zwischen
Haenelstraße (1. BA) und Kückelhausen (3. BA).
Den endgültigen Verkehrswert erhält
die Südumgehung jedoch erst mit der Anbindung an die B 7 durch den Ausbau der
Rehstraße (4. BA) und die Anbindung an die L 702 – Eugen-Richter-Straße.
Die Finanzierung erfolgt mit
Zuschussmitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Beide Maßnahmen wurden für das
Beginnjahr 2005 bei der Bewilligungsbehörde angemeldet, um auch hier ohne
Verzögerung den Bauablauf fortsetzen zu können.
Im Rahmen der Aufstellung des
mittelfristigen Straßenbauprogramms (Ende 2003) wurde der Anschluss Eugen-Richter-Straße für das
Beginnjahr 2005 berücksichtigt. Der 4. Bauabschnitt Rehstraße wurde ab 2008 eingeplant. Die Vertreter des
Ministeriums wiesen auf die Fülle des Landesprogramms 2004 – 2006 hin.
Dieser Punkt soll im diesjährigen Einplanungsgespräch (August/ September 2004)
nochmals thematisiert werden.
Für beide Maßnahme gilt:
·
Die erforderlichen Bebauungspläne sind rechtskräftig.
·
Der Grunderwerb – soweit erforderlich – ist
abgeschlossen.
·
Die Finanzierungsraten, sowohl Gesamtkosten als auch der
städtische Eigenanteil, sind im Investitionsprogramm ab 2005 enthalten.

09.03.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
1. Die
Verkehrsströme aus Richtung Hagen (Eugen-Richter-Straße und
Konrad-Adenauer-Ring) werden über Schlackenmühle, Rolandstraße und
neue Südum-gehung zur Voerder
Straße bzw. Haenelstraße geführt.
Auf die
Einschaltung der Lichtzeichenanlage im Bereich Rolandbrücke
wird vorläufig
verzichtet. Dabei ist zu prüfen und ggf. auch so zu
verfahren, dass eine
abknickende Vorfahrt von der Rolandstraße zur
neuen
Südumgehung markiert wird.
Der
Verkehrsstrom aus Richtung Voerde wird weiter - wie bisher -
über die Haenelstraße
zur Nordumgehung geleitet. Ortskundige haben
die Möglichkeit,
über die Südumgehung bis zur Einmündung alte Leim-
straße und auf
dieser weiter bis zur B 7 (Berliner Straße) zu fah-
ren. Die Bezirksvertretung
behält sich vor, dass erforderlichen-
falls die
Lichtzeichenanlage auf der Südumgehung/Leimstraße ein-ge-
schaltet wird.
Der Verkehrsstrom aus Richtung Gevelsberg wird wei-
ter - wie bisher
- über die Nordumgehung geführt, wobei Ortskundige
mit Sicherheit
auch andere Verbindungen nutzen werden.
Die Rolandstraße
wird zwischen Berliner Straße und Leimstraße
wieder in die
alte Einbahnstraßenregelung überführt.
Die
Heilig-Geist-Straße wird bis zur Beendigung dieser Baumaßnahme
nicht wieder
gesperrt.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, eine Bürgeranhörung in Absprache
mit der Bezirksvertretung Haspe mit den
Anliegern der Corbacher
Straße
durchzuführen um zu erfahren, ob zukünftig der Verkehr in
der Corbacher
Straße als echte Einbahnstraße oder sogenannte "un-
echte"
Einbahnstraße (bestehende Regelung vor der Öffnung) geführt
werden soll.
Ziel ist es auf jeden Fall, die Corbacher Straße von
der
Markanastraße aus nach Öffnung der Hestertbrücke wieder zu
schließen.