Beschlussvorlage - 0027/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung zum Sachstand und weiteren Bauablauf der Südumgehung Haspe wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

Sachstand

 

Der 2. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe umfasst das Zwischenstück von der Voerder Straße bis zur Hördenstraße einschl. der Anbindung Kleinbahnstraße.

Der Bauablauf und die Verkehrsführung wurden im Vorfeld von der Verwaltung in einer Sitzungsvorlage (Drucksachen-Nr. 600121/96) vorgestellt und von den politischen Gremien beschlossen.

Der derzeitige Sachstand sowie der weitere Bauablauf der Maßnahme stellt sich wie folgt dar:

 

Bereits abgeschlossen sind:

 

 

·        Hilgenbachverrohrung und Bau des Schmutzwasserkanals in der Hördenstraße.

·        Die Straßenüberführung über die DB in Höhe der Rolandstraße.

·        Die Stützmauer westlich der Hestertbrücke bis Rolandstraße.

·        Die Kanal- und Straßenbauarbeiten zwischen Roland- und Hestertstraße.

 

Fertigstellung von Bauwerken bis zum 31.05.2004:

 

·        Die Straßenüberführung Hestertstraße einschließlich der Stützbauwerke in der Leimstraße

 

Freigabe der Leim- und Hestertstraße für den Verkehr:

 

·        Die Verkehrsfreigabe der Leim- und Hestertstraße ist für den 03.06.2004 vorgesehen.

 

Geplante Bauwerke in der nächsten Bauphase ab Juni 2004 mit einer Bauzeit von 18 Monaten:

 

·        Fuß- und Radwegüberführung über die DB im Bereich der Hördenstraße mit der damit verbundenen Aufhebung des Bahnüberganges.

·        Straßenbauarbeiten (Lückenschluss) Hördenstraße

 

Bauablauf

 

·        Sperrung des Bahnüberganges Hördenstraße für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr.

·        Rückbau der technischen Anlagen am Bahnübergang durch die DB.

·        Herstellung der Widerlager in Bohrpfahlbauweise für die Straßenüberführung und Trogbauwerk für Fußgänger.

·        Herstellung der Fußgängerrampe und Stahlbetonüberbau über die DB-Anlagen.

·        Herstellung der Zugangsrampen zum Stahlbetonüberbau.

·        Straßenbauarbeiten für Lückenschluss Hördenstraße.

 

Verkehrsführung

 

Freigabe der  Leimstraße und des Konrad-Adenauer-Rings bis zur Rolandstraße. Beibehaltung der Ausschilderung der Umleitungsstrecke von der Voerder Straße über die Haenelstraße zum Kurt-Schumacher-Ring.

 

Verkehrsführung für den Individualverkehr:

 

-         Verkehrsströme von Eugen-Richter-Str./Konrad-Adenauer-Ring. in Richtung Voerder Straße

 

·        über Schlackenmühle – Rolandstraße – Leimstraße – Voerder Straße.

·        über Schlackenmühle – Schützenstraße – Hestertstraße - Leimstraße – Voerder Straße.

 

- Verkehrsströme von Voerder Straße in Richtung Innenstadt Hagen

 

·        über Kurt-Schumacher-Ring – Berliner Straße – Rehstraße – Eugen-Richter-Straße.

·        über Leimstraße – Hestertstraße – Sachsenstraße – Hördenstraße – Eugen-Richter-Straße/Konrad-Adenauer-Ring.

 

Verkehrsführung für den Fußgängerverkehr:

 

-         Verkehrsströme aus Richtung Innenstadt Hagen/Hestert in Richtung Zentrum Hagen-Haspe (Markanaplatz)

 

·        über  Schlackenmühle – Rolandstraße – Leimstraße – Markanaplatz.

 

-         Verkehrsströme aus Richtung Hestertstraße/Hördenstraße in Richtung Grundschule Kückelhausen (Bebelstraße)

 

·        über Schlackenmühle – Rolandstraße – Auf dem Wichterbruch – Bebelstraße.

 

 

Geplante Bauwerke der DB AG

 

Die nachfolgenden Termine wurden von der DB AG aufgrund der angespannten Finanzsituation (fehlende Mittel aus der LKW-Maut/Toll collect) unter Vorbehalt genannt.

 

·        Eisenbahnüberführung Kleinbahnstraße – geplanter Baubeginn Frühjahr 2005

·        Eisenbahnüberführung Rehstraße  geplanter Baubeginn Frühjahr 2006

 

 

Weitere Bauabschnitte

 

Mit der Fertigstellung des 2. Bauabschnitts der Südumgehung Haspe erfolgt der Lückenschluss zwischen Haenelstraße (1. BA) und Kückelhausen (3. BA).

Den endgültigen Verkehrswert erhält die Südumgehung jedoch erst mit der Anbindung an die B 7 durch den Ausbau der Rehstraße (4. BA) und die Anbindung an die L 702 – Eugen-Richter-Straße.

Die Finanzierung erfolgt mit Zuschussmitteln des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).

 

Beide Maßnahmen wurden für das Beginnjahr 2005 bei der Bewilligungsbehörde angemeldet, um auch hier ohne Verzögerung den Bauablauf fortsetzen zu können.

Im Rahmen der Aufstellung des mittelfristigen Straßenbauprogramms (Ende 2003) wurde  der Anschluss Eugen-Richter-Straße für das Beginnjahr 2005 berücksichtigt. Der 4. Bauabschnitt Rehstraße wurde  ab 2008 eingeplant. Die Vertreter des Ministeriums wiesen auf die Fülle des Landesprogramms 2004 – 2006 hin. Dieser Punkt soll im diesjährigen Einplanungsgespräch (August/ September 2004) nochmals thematisiert werden.

 

Für beide Maßnahme gilt:

 

·        Die erforderlichen Bebauungspläne sind rechtskräftig.

·        Der Grunderwerb – soweit erforderlich – ist abgeschlossen.

·        Die Finanzierungsraten, sowohl Gesamtkosten als auch der städtische Eigenanteil, sind im Investitionsprogramm ab 2005 enthalten.

 

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Auswirkungen

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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09.03.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

               1. Die Verkehrsströme aus Richtung Hagen (Eugen-Richter-Straße und

                   Konrad-Adenauer-Ring) werden über Schlackenmühle, Rolandstraße und

                   neue Südum-gehung zur Voerder Straße bzw. Haenelstraße geführt.

                   Auf die Einschaltung der Lichtzeichenanlage im Bereich Rolandbrücke

                   wird vorläufig verzichtet. Dabei ist zu prüfen und ggf. auch so zu

                   verfahren, dass eine abknickende Vorfahrt von der Rolandstraße zur

                   neuen Südumgehung markiert wird.

                   Der Verkehrsstrom aus Richtung Voerde wird weiter - wie bisher -

                   über die Haenelstraße zur Nordumgehung geleitet. Ortskundige haben

                   die Möglichkeit, über die Südumgehung bis zur Einmündung alte Leim-

                   straße und auf dieser weiter bis zur B 7 (Berliner Straße) zu fah-

 

                   ren. Die Bezirksvertretung behält sich vor, dass erforderlichen-

                   falls die Lichtzeichenanlage auf der Südumgehung/Leimstraße ein-ge-

                   schaltet wird. Der Verkehrsstrom aus Richtung Gevelsberg wird wei-

                   ter - wie bisher - über die Nordumgehung geführt, wobei Ortskundige

                   mit Sicherheit auch andere Verbindungen nutzen werden.

                   Die Rolandstraße wird zwischen Berliner Straße und Leimstraße

                   wieder in die alte Einbahnstraßenregelung überführt.

                   Die Heilig-Geist-Straße wird bis zur Beendigung dieser Baumaßnahme

                   nicht wieder gesperrt.

               2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgeranhörung in Absprache

                   mit der Bezirksvertretung Haspe mit den Anliegern der Corbacher

                   Straße durchzuführen um zu erfahren, ob zukünftig der Verkehr in

                   der Corbacher Straße als echte Einbahnstraße oder sogenannte "un-

                   echte" Einbahnstraße (bestehende Regelung vor der Öffnung) geführt

                   werden soll. Ziel ist es auf jeden Fall, die Corbacher Straße von

                   der Markanastraße aus nach Öffnung der Hestertbrücke wieder zu

                   schließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: