Beschlussvorlage - 0888/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen zur Ausweisung von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO), wie sie als Anlage III Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

chster Verfahrensschritt

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) in Kraft. Das 4. Änderungsverfahren ist damit abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

Begründung

 

Am 11.05.2023 hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens zur Aufnahme weiterer Bäume in die Naturdenkmalverordnung der Stadt Hagen beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 43 Abs. 2 LNatSchG NRW beauftragt (Drucksachennummer 0010/2023). Das vereinfachte Verfahren ist möglich, da durch die Aufnahme weiterer Bäume die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.

 

Die 4. Änderung sieht die Ausweisung von fünf weiteren Bäumen als Naturdenkmäler vor (M - 26 und M - 27, sowie HO - 15 bis HO - 17). Die bestehende Liste der Naturdenkmäler wird um diesenf Bäume ergänzt.

 

Zu a)

 

Die Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange (TÖBs) erfolgte durch Anschreiben vom 30.08.2023.

Alle eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägung der Anregungen und Bedenken seitens der unteren Naturschutzbehörde sind in den Anlagen I bis II einsehbar.

 

I. Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen

 

Im Rahmen der Beteiligung ist folgende Stellungnahme eingegangen (Anlage I):

 

1. Grundstückseigentümer*in, 58089 Hagen, 23.09.2023

 

In der von der Grundstückseigentümer*in abgegebenen Stellungnahme 1 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen geäert.

 

II. Beteiligung der von den Änderungen berührten Träger öffentlicher Belange

 

Im Rahmen der Beteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen (Anlage II):

 

1. Amprion GmbH, 44263 Dortmund, 07.09.2023

 

2. PLEdoc GmbH, 45326 Essen, 19.09.2023

 

In den von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen Nr. 1 und 2 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevanten Anregungen geäert.

 

 

 

Zu b)

 

Folgt der Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird die im Rahmen der 4. Änderung geänderte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) als Satzung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses tritt die 4. Änderung Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) in Kraft und das 4. Änderungsverfahren ist abgeschlossen.

 

Bestandteile der Vorlage:

Anlage I: Stellungnahme Grundstückseigentümer

Anlage II: Stellungnahmen TÖBs

Anlage III: Aktualisierte ND-VO

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

Der intensivere Schutz innerstädtischer Bäume ist praktizierter Klimaschutz und entspricht den Zielen des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Hagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Dr. André Erpenbach

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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28.11.2023 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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06.12.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.12.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen