Beschlussvorlage - 0903/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung nimmt die Anregungen zur Kenntnis und überweist die Eingabe an den Kultur- und Weiterbildungsausschuss sowie den Seniorenbeirat.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

Begründung

 

In der Mail vom 20.09.2023 an die Ratsfraktion Hagen Aktiv macht Herr G. individuelle wie allgemeine Gründe für seine Beschwerde gegen die VHS Hagen geltend. Zunächst geht es um konkrete Kursabsagen seine Mutter betreffend. Im Nachgang wird die Ratsfraktion aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Kurse (hier als Kurse zur Teilhabe benannt) unbedingt stattfindenssten.

 

Kursabsagen im Fall Frau G.:

Frau G. hatte sich für einen Kurs "PC-Grundlagen mit Muße", Beginn 13.3.23 angemeldet. Dieser Kurs musste abgesagt werden, da nur diese eine Anmeldung vorlag.

Am Kurs "PC-Grundlagen" ab 14.08.23 hat Frau G. teilgenommen.

 

Weiterhin hatte Frau G. sich für den Kurs "PC-Grundlagen für Ältere", Beginn 28.08.23 angemeldet. Dieser Kurs musste auf Grund einer zu geringen Teilnehmendenzahl (2) abgesagt werden.

 

Folgende Kurse haben in 2023 stattgefunden:

3 x PC-Grundlagen-Kurse für Ältere (23. Januar, 22. März und 23. Oktober)

1 x PC-Grundlagenvertiefung und Internet in Muße am 8. Mai.

Hierfür lagen keine Anmeldungen von Frau G. vor.

Die Aussage, dass die Kurse seit Jahren bei der VHS nicht stattfänden, stimmt somit nicht.

 

Verfahren bei Kursabsagen:

Die VHS Hagen nimmt ihren im Weiterbildungsgesetz NRW benannten Weiterbildungsauftrag sehr erst und hat sich in ihrem Leitbild insbesondere die Förderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen zum Ziel gesetzt. Auch Kurse für Senior:innen speziell im Bereich Digitalisierung gehören zum Selbstverständnis in der Angebotspalette.

 

Es kommt - wie in anderen Studienbereichen auch - immer mal wieder dazu, dass Veranstaltungen auf Grund zu geringer Teilnehmendenzahl abgesagt werden müssen. Die VHS entscheidet im Vorfeld, ob es den Interessenten zumutbar wäre, ihnen die Durchführung gegen eine entsprechende Zuzahlung anzubieten. Wenn jedoch die Zuzahlung ein Vielfaches der Kursgebühr (wie im Fall von Frau G.) bedeuten würde, wird der Kurs ohne Nachfrage abgesagt.

 

Auf Grund der Vielzahl der Kurse, die erfolgreich durchgeführt werden, kann nicht davon gesprochen werden, dass die VHS Hagen ihren öffentlichen Auftrag nicht erfüllt. Gerade durch die große Vielfalt der Kurse, die zu unterschiedlichsten Zeiten und über das Stadtgebiet verteilt stattfinden, ist gewährleistet, dass alle Bevölkerungsgruppen in Hagen an den Weiterbildungsangeboten teilhaben können.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

 

(Martina Soddemann, Beigeordnete Jugend und Soziales)

 

 

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Beschlüsse

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14.11.2023 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - ungeändert beschlossen