Mitteilung WBH - 0910/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

 

 

Kurzfassung

 

Die dargestellten Schnitt- und Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an Wegen und Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1 m hoch wachsende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstückausfahrten nicht dauerhaft freigehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

 

Begründung

 

Der WBH beabsichtigt die jährlichen Schnittund Rodungsmaßnahmen auf Gehölzflächen in den Wintermonaten 2023/2024 durchzuführen. Die aus Sicht des WBH erforderlichen Maßnahmen sind nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes § 39 Abs.5  Nr.2 bis zum 1. März 2024 abzuschließen.

 

Die vorgeschlagenen Schnittund Rodungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gehölzpflanzungen. Die Maßnahmen führen zu einer Verbesserung des Sichtschutzes sowie Trenn bzw. Gliederungsfunktionen der betroffenen Gehölzflächen.

 

Die vg. Funktionen gehen verloren, wenn der Aufwuchs im Laufe der Zeit zu stark wird. Durch die dicht wachsenden Gehölze wird der vorhandenen Strauchschicht das Licht entzogen, so dass diese nach und nach verloren gehen. Mit dem Verlust der Strauch- und Krautschicht ist ein wesentlicher ökologischer Wertverlust verbunden. 

 

Im Zuge der vorgesehenen Schnitt- und Rodungsmaßnahmen müssen demzufolge auch Bäume mit geringem Stammumfang entfernt werden.

 

Strauchpflanzungen sollen zurückgeschnitten werden, um die Wüchsigkeit und Austriebsfähigkeit zu erhalten. Gänzlich entfernt werden sollen Sträucher zum einen dann, wenn sie zu nah an den Wegen oder Gehsteigen gepflanzt wurden, so dass ein ständiger Rückschnitt des Überhanges erforderlich ist. Zum anderen werden Sträucher und bis zu 1m hoch werdende Bodendecker entfernt, wenn Fassaden, Fensterfronten, Einsichten an Straßeneinmündungen oder Grundstücksausfahrten nicht dauerhaft freigehalten werden können. Diese Maßnahmen führen zu einer Reduzierung des jährlichen Pflegeaufwandes.

 

 

 


 

BV Mitte :

 

  1. Elberfelderstraße (in Höhe Schwenke-Center) : Vor dem Schwenke-Center befindet sich eine kleine Pflanzinsel (ca. 10 m²) in der sich regelmäßig Ratten aufhalten. Um dieser Problematik entgegen zu wirken, soll die Insel auf Empfehlung des Schädlingsbekämpfers gerodet und eingesät werden.   
  2. Thünenstre/Hermesstraße : Im Übergangsbereich zwischen den beiden Straßen, die keinen Gehweg besitzen, wächst in einem Kurvenbereich, auf Grund der seinerzeit schlecht konzipierten Bepflanzung regelmäßig der Überhang in die schmale Straße und verursacht Probleme beim Begegnungsverkehr. Daher soll die erste Strauchreihe entnommen werden. Der bereits jetzt vorhandene Unterwuchs mit Efeu soll anschließend die entstehende Freifläche bedecken.    
  3. Karl-Halle-Straße : An der Karl-Halle-Straße unterhält der WBH seit einigen Jahren ein sog. unbebautes städtisches Grundstück für die Stadt Hagen. Dieses unbebaute Grundstück grenzt rückseitig ans Campus-Hotel. Entlang der Karl-Halle-Straße ist der Gehweg relativ schmal und die Gehölze ragen somit sehr schnell recht weit in den Gehweg. Um dieses Problem zu entschärfen, soll eine Gehölzreihe entnommen werden. Anschließend soll der Randstreifen eingesät werden.
  4. Verweilzone neben Emster  Straße 52 : Da die kleine Pflanzinsel dort inzwischen von Brombeeren überrankt wird, soll die Pflanzung gerodet und durch eine neue Pflanzung mit niedrigen Blühsträuchern ersetzt werden.

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. hmerstraße 72 (Grenze zum Stadtgarten)
  2. Am Sportpark
  3. An dem Heerwege (Grenze zum Fritz-Steinhoff-Park)
  4. Haferkamp
  5. Stadthalle
  6. Stadtgarten (Entfernen von Sämlingen)
  7. Bolzplatz Tückingschulstraße (Freischneiden Ballfangzaun)
  8. Bolzplatz Kuhlen Hardt (Freischneiden Ballfangzaun)
  9. Schule Eickertstraße
  10. Fußweg Heidbrache
  11. Louise Rehling Realschule
  12. Malmedystraße
  13. Mauern Elbersstiege
  14. Brucknerstraße

 


 

BV Eilpe/Dahl

 

  1. Fußweg hinter den Häusern am Riegerbusch : Da der Fußweg im Grünzug Eilpe, der sich hinter den Häusern am Riegerbusch befindet, immer stärker zuwächst, müssen an einigen Stellen Sträucher entnommen werden um den Weg freizustellen. Eine Einsaat o.ä. ist in dem Bereich nicht notwendig, da lediglich Wegefläche freigestellt wird. 

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

2.  Bolzplatz Volmetalschule (Ballfangzaun freischneiden)

3.  Gesamtschule Eilpe

  1. Kinderspielpatz Alter Weg
  2. Kinderspielplatz Franzstraße

 


 

BV Haspe

 

  1. Ernst-Meister-Platz : Die Lonicera-Pflanzen entlang der Tillmannstraße sollen gerodet werden. Der Streifen wird anschließend eingesät. Dies ist für Reinigungsarbeiten entlang des häufig verunreinigten Gehölzstreifens von Vorteil. Der dahinter befindliche Bewuchs soll lediglich zurückgeschnitten werden.
  2. Berlinerstraße/Einmündung Heilig-Geist-Straße : Dort sollen zwei nicht vom WBH gepflanzte Gehölze entfernt werden um die Pflege zu erleichtern.
  3. Ernst-Eversbusch-Schule : Hinter dem Schulgebäude befindet sich ein Grünstreifen der nie gezielt bepflanzt wurde. Dementsprechend ist der momentane Zustand. Der Bewuchs soll daher entfernt werden um die Fläche einsäen und besser pflegen zu können.
  4. Friedrich-Harkort-Schule : Entlang der Fensterfront neben dem Haupteingang soll ein Gehölzstreifen entfernt werden um die ständige Beschattung der Fassade und der Fenster zu verhindern. Der Streifen soll anschließend eingesät werden.
  5. Salzburger Straße/Zugang zum Grünzug Spielbrink : In dem beschriebenen  Bereich sollen direkt an den Gehwegen befindliche Sträucher entnommen werden, um die Wege besser von Bewuchs freihalten zu können. Der Streifen wird anschließend eingesät. Der dahinter befindliche Baumbestand wird nicht beeinträchtigt.

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. ddingwiese (neben Friedhof)
  2. Christian-Rohlfs-Gymnasium
  3. Im Zipp
  4. mershof
  5. Ennepepark
  6. Bezirkssportanlage Haspe
  7. Kinderspielplatz Höxterstraße
  8. Erzstraße
  9. Kinderspielplatz Corbacher Straße
  10. Kinderspielplatz Steinplatz
  11. Regenrückhaltebecken Roderberg
  12. Kinderspielplatz Detmolder Straße
  13. Kita Twittingstraße
  14. Rolandstraße (unbebautes Grundstück)
  15. Kita Martinstraße
  16. Kinderspielplatz Rönselstraße
  17. Kinderspielplatz Rapunzelweg


 

BV Nord

 

  1. Feuerwehrgebäude Revelstraße : Dort soll eine mit Brombeeren überwucherte Bodendeckerfläche gerodet und anschließend neu bepflanzt werden.
  2. Marktplatz Boele : Angrenzend zum Kinderspielplatz soll ein kleiner Gehölzstreifen gerodet werden. Die Fläche wird anschließend eingesät um die Fläche neben den Containern besser sauber halten zu können. (An der Spielplatzzufahrt werden ebenso einige Kleinsträucher gerodet um die Zufahrt zu verbreitern. Im Gegenzug wurde ein Zugang in Richtung Hilgenland verschlossen.) 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die jedoch den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

  1. Regenrückhaltebecken Westpreußenstraße
  2. Regenrückhaltebecken Steinbruch Vorhalle
  3. Helferstraße
  4. Hameckepark (in Höhe Ginsterheide 24)
  5. Weststraße
  6. Helfer Siepen (Schnitt der Kopfweiden)
  7. Stennesufer (hinter der Bushaltestelle)
  8. Hauptschule Voßacker
  9. Kampfbahn Boelerheide
  10. Sportplatz Garenfeld (entlang Ballfangzaun)
  11. Ketteler Straße


 

BV Hohenlimburg :

 

  1. Schälker Landstraße/Einmündung Reher Heide : Um ein Verkehrsschild freizustellen sollen Sträucher entfernt und durch Kleinsträucher ersetzt werden.
  2. Parkplatz Klosterkamp : Dort sollen zwei Eiben aufgeastet werden. Der darunter befindliche Bewuchs soll entfernt werden um die Fläche anschließend einsäen zu können.
  3. Rennsteigweg : Hinter den Häusern sollen die Grundstücksgrenzen freigestellt werden, damit dort gemäht werden kann um die durch Zukäufe neu entstandenen Grenzbereiche von Überhang freihalten zu können. 

 

 

An folgenden Objekten werden Schnittmaßnahmen durchgeführt, die den Charakter von reinen Gehölzpflegemaßnahmen haben, in deren Rahmen lediglich Sämlinge und abgängige Sträucher entfernt werden.

 

 

  1. Auf dem Dümpel
  2. Gymnasium Wiesenstraße
  3. Wall Sauerlandstraße und weiterer Gehölzstreifen in Richtung Fley (evtl. werden an der neuen Zufahrt zur Feuerwache auch einzelne Haselnusssträucher entfernt, wenn es notwendig ist)
  4. Kaufmannschule II, Letmather Straße
  5. Buschmühlenstraße
  6. Heideschulweg (neben Nr. 6)
  7. Gymnasium Wiesenstraße
  8. Iserlohner Straße
  9. Unbebautes Grundstück Sauerlandstraße (dort wird u.a. eine Grundstücksgrenze freigestellt. Sollte es notwendig werden, kann evtl. auch gerodet werden)

 

 

 

 

gez. Henning Keune  gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)  Vorstand    Kfm. Vorstand

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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15.11.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

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22.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Haspe

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23.11.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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28.11.2023 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Naturschutzbeirat hält die Umwandlung weiterer Gehölz- und Strauchflächen in eingesäte Flächen für nicht sinnvoll, vor allem weil in der Vorlage zum ökologischen Grünflächenmanagement bzw. in der Drucksachennummer 0506/2020 darauf abgehoben wird, gerade Buschwerke im Rahmen des Klimaschutzes zu erhalten. Vor allem Rasenflächen werden bei den zu erwartenden Temperaturen verbrannt und bieten keinerlei Vorteile für die Umwelt.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

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06.12.2023 - Umweltausschuss

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31.01.2024 - WBH-Verwaltungsrat - zur Kenntnis genommen