Mitteilung - 0712/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschwerde nach § 24 GO NRW bezüglich einer unbearbeiteten Bauordnungsamt-Anfrage aus dem Jahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Daniela Rohleder
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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14.11.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Am 12.06.2023 erreichte die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung ein Beschwerdeschreiben (Anlage I) von Herrn G. Darin verweist er auf eine unbearbeitete Bauordnungsamtsanfrage aus dem Jahr 2015. Eine entsprechende Stellungnahme (Anlage II) wurde daraufhin bei dem zuständigen Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung angefordert.
Am 28.08.2023 erhielt die Geschäftsstelle des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung die Information, dass Herr G. gegen den, ihm zwischenzeitlich zugesandten, Ablehnungsbescheid Klage einreichen werde.
Aufgrund des eingeleiteten juristischen Verfahrens findet keine Beratung im Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung statt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Erik O. Schulz | Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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64,9 kB
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