Vorschlag zur Tagesordnung - 0877/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Rat und Verwaltung unterstützen die Veranstaltergemeinschaft von Radio Hagen in ihrer sachlichen Entscheidung, den von den Betriebsgesellschaften, dem Verband lokaler Rundfunk und Radio NRW in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) vorgelegten Überlagerungsvertrag nicht zu unterzeichnen. Als Mitgesellschafterin würde die Stadt ihrer Aufgabe nicht gerecht, würde sie an dieser Stelle zustimmen.

 

Rat und Verwaltung erkennen gleichzeitig die große Bereitschaft von Veranstaltergemeinschaft und Redaktion für notwendige Strukturveränderungen. Der Prozess sollte jedoch mit statt gegen die handelnden Akteure erarbeitet werden. Veranstaltergemeinschaft und Redaktion verstehen die Ablehnung des Überlagerungsvertrages nicht als Verweigerungshaltung. Sie signalisieren ausdrücklich Verhandlungsbereitschaft für andere Lösungen, die dem Team die Möglichkeit gibt, sich wirtschaftlich besser zu positionieren.

 

Der Rat der Stadt Hagen und die Mitgesellschafterin Stadt Hagen appellieren deshalb eindringlich an die Verantwortlichen in der Funke Mediengruppe und der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) sowie an die Landesregierung NRW, den Strukturreformprozess in einer zweiten Runde zu erweitern. Mit einbezogen werden sollten konstruktive und möglicherweise lokal spezifische Lösungsvorschläge, die Identität der jeweiligen Lokalradios auf Dauer absichern hilft. Dies könnte beispielsweise durch einen überlebensfähigen Neuzuschnitt des Sendegebiets von Radio Hagen geschehen.

 

Der Rat der Stadt Hagen sichert allen Beteiligten dazu seine konstruktive und wohlwollende Beteiligung zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründun

siehe Anlag

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen