Beschlussvorlage WBH - 0869/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat stimmt dem in der Vorlage beschriebenen Vorgehen abweichend von der vertraglichen Vereinbarung mit der SBH - zu.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Seit dem 01.01.2022 ist der WBH von der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH (SBH) mit dem Betrieb der Öffentlichen Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierunter fällt die Instandhaltung und die Wartung der Beleuchtungsanlagen, aber auch die Erneuerung von Leuchten und den Tragsystemen (Masten oder Seilabspannungen).

Im Vertrag zwischen dem WBH und der SBH vom 15.12.2021 wurde festgelegt, dass das jährliche Erneuerungsbudget i.H.v. ca. 743.000 € (2023) für die Erneuerung von abgängigen und veralteten Straßenbeleuchtungsmasten verwendet wird. Hier enthalten sind die Kosten für das Material, die Tiefbauleistungen und die Personalkosten.

 

r die Jahre 2024 und 2025 ist die Erneuerung und der Ersatz nach Unfällen von ca. 800 Beleuchtungsmasten unterschiedlicher Dimension vorgesehen. Hinzu kommen schätzungsweise 80 Beleuchtungsmasten, die im Rahmen von Neubaumaßnahmen oder bei Leistungen für Dritte hergestellt werden müssen.

 

Die hier gegenständliche Ausschreibung umfasst nur die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Jahre 2024 und 2025, die an einen Fremdunternehmer vergeben werden sollen.

Die Materialbestellung wird über eine separate Ausschreibung durch den WBH durchgeführt und die elektrotechnischen Arbeiten werden durch WBH-eigenes Personal ausgeführt.

Um die Arbeiten wirtschaftlicher zu gestalten und die Arbeiten durch das Fremdunternehmen insbesondere zeitlich variabler zu gestalten, sollen die Tiefbauleistungen für zwei Jahre ausgeschrieben werden.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich ca. 1,16 Mio. €. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben.

 

Die vorgenannten Mittel für die jährliche Erneuerung sind im Gegensatz zu den Mitteln für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auch für die Folgejahre in entsprechender Höhe eingeplant. Für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten wurde im Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH vom 07.11.2023 beschlossen, die für die Stadtverwaltung geltende Regelung (Einsparung von 5 % Unterhaltungsmitteln) mitzutragen und einen entsprechenden Konsolidierungsbeitrag zu leisten.

Dieser Beschluss wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass der Verwaltungsrat des WBH diesem Vorgehen (abweichend von der vertraglichen Vereinbarung mit der SBH) ebenfalls zustimmt und der WBH nur einen um 5% geminderten Leistungsumfang erbringt und gegenüber SBH abrechnet. Dieser Betrag kommt dann dem städtischen Haushalt als Einsparung zugute.

 

 

gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher) Vorstand Kfm. Vorstand

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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28.11.2023 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen