Beschlussvorlage WBH - 0800/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat stimmt dem Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Hagen für die Jahre 2025-2030 zu und leitet es dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung zu.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist gemäß §§ 46 Absatz 6 und 47 LWG in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift über die Erstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vorzulegen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) sind in einem Abstand von 6 Jahren der Aufsichtsbehörde vorzulegen (§47 Absatz 1 LWG). Die letzte Fortschreibung erfolgte im Jahr 2019.

 

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK sind Angaben zur Entwässerung, zur Abwasserbehandlung und zu den Abwassereinleitungen erforderlich und insbesondere Aussagen über die noch erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

Bereits im ABK 2013-2018 hinzugekommen ist das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches einen integralen Bestandteil des ABK darstellt. In diesem werden die notwendigen Maßnahmen zur Reinigung des Niederschlagswassers von belasteten Flächen im Trennsystem dargestellt.

 

Mit der Fortschreibung des ABK wird zunächst ein Rückblick über den Zeitraum 2019-2024 des letzten ABK vorgenommen. Die Bilanz ergibt, dass die konkreten Maßnahmen des ABK 2019-2024 zum erheblichen Teil realisiert wurden. Allerdings zeigten die bisher gewählten Systeme zur dezentralen Niederschlagswasserbehandlung zum Teil erhebliche Probleme beim Betrieb, sodass in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde das semizentrale System FiltaPex® derzeit nicht weiter eingesetzt wird. Ein neues System, der sogenannte Hydroshark® (Zyklonanlage) wurde in Priorei getestet und auch seitens des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für sehr gut befunden, sodass dieser Anlagentyp zukünftig vermehrt in Hagen Anwendung zur Niederschlagswasserreinigung finden wird. Aufgrund dieser Untersuchungen mit gleichzeitigem Baustopp des Systems FiltaPex®, kam es zu Rückständen bei der Umsetzung des NBK, welche im nächsten Zeitraum wieder aufgeholt werden.

 

Das neue ABK für den Zeitraum 2025-2030 ordnet weiterhin die notwendigen Maßnahmen den zugehörigen Einzugsgebieten der Mischwassereinleitungsstellen zu. Hinsichtlich der baulichen Sanierungen und dem hydraulischen Ausbau werden einzelne Einzugsgebiete mit besonders alten und schadhaften Kanälen priorisiert. Insbesondere alte und undichte Kanäle werden so saniert/ersetzt und damit der Zustand des Hagener Kanalnetzes insgesamt verbessert. Durch die Konzentration auf einzelne Einzugsgebiete können Maßnahmen kostengünstiger abgearbeitet werden.

 

Auch für die Bürger ergibt sich damit ein geschlossenes Bild der Maßnahmen. Zudem wird erreicht, dass nach den durchgeführten Arbeiten die Einzugsgebiete für die nächsten Jahre von weiteren Kanalbaumaßnahmen weitestgehend befreit sind.

Eine Substanzwertanalyse aus 2021 durch ein externes Büro hat die hohe Wirtschaftlichkeit dieser Vorgehensweise bestätigt.

 

Die Schwerpunkte des neuen ABK wurden im Vorfeld mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen abgestimmt.

 

Diese sind

  • die Sanierung schadhafter Kanäle primär der Zustandsklassen 0 und 1,
  • hydraulische Sanierung des Kanalnetzes, sowie Verbesserung des Überflutungsschutz im Zuge des Klimawandels,
  • Planung und Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen,
  • Herstellung des Wasserrechts (Einleitungserlaubnis) der im vorangegangenen ABK/NBK detektierten Einleitungen der Straßenentwässerung zusammen mit Planung und Bau von erforderlichen Niederschlagswasserbehandlungsanlagen.

 

Zur Erreichung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands aller oberirdischer Gewässer) werden die Maßnahmen des NBK weiterhin mit hoher Priorität vorangetrieben.

 

here Einzelheiten zu diesen Schwerpunkten und weiterer Einzelmaßnahmen sind dem ABK/NBK 2025-2030 und den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Die Zusammenstellung der Maßnahmen nach der zeitlichen Umsetzung ist aus der Anlage II ersichtlich.

 

Die geschätzten Investitionskosten des WBH für die Jahre 2025-2030 betragen inklusive des Baus des Verbindungssammlers zwischen der Kläranlage (KA) Fley, KA Boele und KA Hagen 73,84 Millionen Euro. Hiervon müssen 26,98 Mio. Euro für den Bau des Verbindungssammler aufgewendet werden.

 

Der geschätzte Investitionsbedarf der Stadt Hagen für die Straßenentwässerung für die Jahre 2025-2030 beträgt 1,48 Millionen Euro.

 

 

 

 

gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. rg Germer

Vorstand (Sprecher) (Vorstand) Kfm. Vorstand

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.11.2023 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen