Berichtsvorlage - 0848/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Wie von den Gremien im Dezember 2022 beschlossen, wird mit der anliegenden Liste über den Stand der Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung berichtet. Die Veränderungen sind grau hinterlegt.

 

Zudem werden zu einzelnen Maßnahmen nachfolgend weitergehende Informationen gegeben. Damit werden auch die Maßnahmen berücksichtigt, die im SPD-Antrag für die Sitzung des Schulausschusses am 26.10.2023 (Vorlagen-Nr. 0823/2023) aufgeführt sind.

 

1.    Grundschule Hestert (lfd. Nr. 5)

 

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie durch ein externes Architekturbüro liegt zwischenzeitlich vor. Die Verwaltung prüft derzeit, wie die Projektsteuerung für diese Maßnahme personell erfolgen kann. Die Priorisierung der geplanten Maßnahmen soll durch den Verwaltungsvorstand erfolgen. Anschließend ist eine Einzelvorlage mit der Beauftragung der Maßnahme (Leistungsphasen 1 bis 4) vorgesehen, die sowohl erste Planungsskizzen als auch eine überarbeitete Kostenschätzung beinhalten wird.

 

2.    Grundschule Hermann Löns und Overberg (lfd. Nr. 8)

 

Angesichts anderer drängender Maßnahmen wurde mit einer konkreten Planung noch nicht begonnen, zumal ein Beginn bis 07/2024 als ausreichend eingeschätzt wird.

 

Das Erfordernis für zusätzliche Plätze im Stadtbezirk Nord basierte auf den Prognosedaten des externen Gutachters aus März 2020. Gegen den allgemeinen städtischen Trend hat die zwischenzeitliche faktische Entwicklung aufgezeigt, dass die tatsächliche Schülerzahl unterhalb der Prognosezahlen liegt (siehe Vorlage 1109/2022). Laut Prognose wurde für 2022/2023 von 1.596 Schüler*innen ausgegangen, tatsächlich sind es 1.511 Schüler*innen. Die Ergebnisse des Gutachtens können damit nicht mehr verlässlich zugrunde gelegt werden. Daher muss vor dem Planungsbeginn eine Neubewertung erfolgen, ob, und ggf. in welchem Umfang zusätzliche Grundschulplätze für den Stadtbezirk Nord benötigt werden.

 

Gleichzeitig soll, wie in der letzten Sitzung des Schulausschusses beschlossen (Vorlage 0747/2023), der generelle Bedarf an zusätzlichen Grundschulplätzen durch die beiden neuen Projekte einer zweizügigen Grundschule in der Södingstraße sowie einer dreizügigen Grundschule auf dem Areal Humpertstraße (Reiterverein) insgesamt erfüllt werden. Zumindest für die Schaffung zusätzlicher Schulplätze wäre diese Maßnahme bei einer Umsetzung somit entbehrlich. Vor dem Hintergrund der Schaffung von OGS-Plätzen ist der Standort gesondert zu bewerten.

 

 

3.    Vierte Städtische Gesamtschule (lfd. Nr. 11 c)

 

Wie im Kontext der Diskussion und Beschlussfassung zum Ankauf der Containeranlage für die Hauptschule Geschwister Scholl dargestellt, ist davon auszugehen, dass diese nunmehr zum Schuljahr 2024/2025 betriebsbereit zur Verfügung stehen wird. Der Umzug der Hauptschule aus Vorhalle ist damit für die Sommerferien 2024 vorgesehen.

 

Das überwiegende Zeitfenster des Schuljahres 2024/2025 wird die FESH voraussichtlich für die Herrichtung des Schulgebäudes (Anpassungsarbeiten und Renovierung) benötigen, bevor ein Umzug dorthin erfolgen wird. Daraus ergibt sich bei optimistischer Annahme, dass Anpassungs- und Renovierungsarbeiten seitens der Stadt im SZ Wehringhausen frühestens ab 02/2025 beginnen können, mit dem Ziel eines Schulstarts der 4. städtischen Gesamtschule zum Schuljahr 2025/2026. Da die Stadt ohnehin zunächst die bis dahin seitens der FESH genutzten Räume übernimmt, wird von "überschaubaren" Anpassungs- und Renovierungsarbeiten ausgegangen, da es sich auch aktuell bereits um funktionale Schulräume handelt. Als im Aufbau befindliche Schule wird zudem zunächst eine überschaubare Anzahl von Räumen benötigt.

 

4.    Erweiterung des Sekundarangebots in Haspe (lfd. Nr. 12)

 

Bekanntermaßen würde mit der Sanierung des ehemaligen Grundschulgebäudes Kückelhausen zusätzlicher Schulraum im Umfang von nur einem Zug für die Sekundarstufe I geschaffen, die organisatorisch als Teilstandort an die Hauptschule oder Realschule in Haspe angebunden werden könnte. Angesichts des Beschlusses und der damit vorgenommenen Priorisierung zur Nutzung des ehemaligen Marienhospitals für eine dreizügige Schule der Sekundarstufe I, wird die Option "Kückelhausen" momentan in der weiteren Konkretisierung zurückgestellt.

 

5.    Nutzung des Hauptschulgebäudes Hohenlimburg (lfd. Nr. 13)

 

An den verbleibenden Anpassungsarbeiten wird weiter laufend gearbeitet. Bereits jetzt können nahezu alle Räume für den allgemeinen Unterricht genutzt werden. Angesichts des anhaltenden Zustroms neuer Schüler*innen beabsichtigt der Fachbereich Schule die vorhandenen Unterrichtsräume insbesondere für Vorbereitungsklassen stärker zu nutzen.

 

6.    Erweiterung des Albrecht Dürer Gymnasiums (lfd. Nr. 15)

 

Die gewonnenen Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Grundschule Hestert sollen grundsätzlich auch auf das Vorhaben am Albrecht-Dürer-Gymnasium übertragen werden. Hierzu wird es zunächst eine konkrete Erörterung mit dem Gymnasium im Hinblick auf den Umfang und die konkrete Nutzung der Räume geben.

 

 

 

7.    Nutzung des ehemaligen Marienhospitals für die Sekundarstufe 1 (neu)

 

Auf Grundlage der Vorlage 0747/2023 wurde die Verwaltung mit der Prüfung zwecks Nutzung des ehemaligen Marienhospitals für eine Schule der Sekundarstufe I beauftragt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Gebäudekomplex erneut besichtigt und es gab ein erstes Erörterungsgespräch mit dem seitens der Krollmann-Gruppe beauftragten Architekten. Dieser erstellt aktuell eine erste Planungsskizze, in der das von der Verwaltung überlassene Raumprogramm für eine dreizügige Schule der Sekundarstufe I in Ganztagsform in die vorhandene Raumressource "eingepasst" wird. Diese soll bis Ende Oktober vorliegen. Seitens der Verwaltung werden anschließend auch Vertreter*innen von Schulen der Sekundarschule I einbezogen, um deren pädagogische Expertise im Hinblick auf einen späteren Unterrichtsbetrieb bei der Planung zu berücksichtigen.

 

Ziel bleibt es, im Dezember eine Vorlage für die politische Beratung vorzulegen, auf deren Grundlage eine Grundsatzentscheidung getroffen werden kann.

 

8.    Nutzung der Liegenschaft Södingstraße für eine 2-zügige Grundschule (neu)

 

Auf Grundlage der Vorlage 0747/2023 wurde die Verwaltung mit der Prüfung zwecks Nutzung der Liegenschaft Södingstraße für eine zweizügige Grundschule beauftragt.

 

Zwischenzeitlich wurde der Gebäudekomplex zusammen mit der HEG und deren beauftragten Architekten besichtigt. Das Raumprogramm für eine zweizügige Grundschule samt OGS wurde durch die Verwaltung zur Verfügung gestellt. Derzeit prüft der Architekt die bauliche Umsetzung und erstellt ein grundlegendes Nutzungsmodell. Auch hier bleibt das Ziel, im Dezember eine entsprechende Vorlage vorzulegen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.10.2023 - Schulausschuss