Berichtsvorlage - 0834/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen nimmt die mögliche Vermietung des Ischelandstadions und des Erich-Berlet-Stadions im Rahmen der FIFA-Frauen-WM 2027 an den Deutschen Fußballbund (DFB) bzw. den Weltverband FIFA zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

Der Deutsche Fußballbund will sich gemeinsam mit Belgien und den Niederlanden um die Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen im Jahr 2027 bewerben. Im benachbarten Dortmund sollen im Falle eines Zuschlags durch die FIFA verschiedene Vor- und Zwischenrundenspiele sowie das Finale ausgetragen werden. Für die teilnehmenden Mannschaften muss der DFB jeweils eine eigene Trainingsstätte im Umkreis von 20 Fahrminuten zum Dortmunder Stadion bzw. zum Teamhotel bereitstellen. Vor diesem Hintergrund würden der DFB bzw. die FIFA gerne das Ischelandstadion und das Erich-Berlet-Stadion für den gesamten WM-Zeitraum zur exklusiven Nutzung anmieten. 

 

 

Begründung

Der niederländische Nationalverband (KNVB), der belgische Nationalverband (RBFA) und der DFB haben sich gemeinsam um die Ausrichtung der FIFA-Frauen-Weltmeisterschaft 2027 unter dem Motto „Breaking new ground“ (BNG) beworben. Das Turnier wird auf deutscher Seite mit den Spielorten Dortmund, Düsseldorf und Köln ausschließlich in Nordrhein-Westfalen ausgetragen voraussichtlich vom 18.06.-18.07.2027. Die Entscheidung über die Vergabe der FIFA-Frauen-WM 2027 fällt am 17. Mai 2024 im Rahmen des 74. FIFA-Kongresses in Bangkok.

 

Zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen zählt auch die Zusage für die benötigten Trainingsplätze für die verschiedenen Nationalteams. Bei einem Ortstermin des SZS mit Vertretern des DFB hat der Fußballbund bestätigt, dass sowohl das Ischelandstadion als auch das Erich-Berlet-Stadion die notwendigen Voraussetzungen der FIFA erfüllen. Entsprechend würde der DFB gerne die beiden Sportstätten für die Dauer der WM exklusiv anmieten.

 

r die heimischen Vereine und die Nutzer der beiden Stadien würde dies bedeuten, dass die beiden Sportstätten voraussichtlich für acht Wochen zwischen dem 15.05  und 31.07.27 nicht für den Spiel- und Trainingsbetrieb zur Verfügung stehen. Wobei das Gros des vom DFB geplanten Zeitfensters sich über die NRW-Sommerschulferien erstreckt.

 

Im Ischelandstadion findet ohnehin kein regelmäßiger Spielbetrieb statt. Hier müsste das Training verschiedener Fußballteams sowie der Leichtathleten vom SZS umorganisiert werden. Die Fußballer, deren Saison üblicherweise Mitte Mai endet, müssten auf andere Plätze umverteilt werden; wobei für einige dann eventuell temporär nur ein Tennenplatz zur Verfügung stünde. Die Leichtathleten würden Zeiten in der Bezirkssportanlage Helfe; Haspe oder am Vossacker erhalten.

 

Analog dazu wäre die Regelung im Berlet-Stadion. Die Leichtathleten müssten temporär nach Helfe, Vorhalle oder Haspe ausweichen. Bei den Fußballern gibt es ohnehin eine feste Regelung, dass immer dann, wenn der Rasenplatz nicht genutzt werden kann, das Training auf den Kunstrasenplatz am Kirchenberg verlegt wird. Die Mannschaft die eigentlich am Kunstrasenplatz trainiert, muss dann auf den Tennenplatz am Ostfeld ausweichen. 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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23.10.2023 - Sport- und Freizeitausschuss - zur Kenntnis genommen