Beschlussvorlage - 0753/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunstrasenaustausch am Kirchenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Michael Kirchhof
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.10.2023
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Kunstrasenplatz am Kirchenberg sowie das dazugehörige Kleinspielfeld müssen nach 15-jähriger Nutzung turnusgemäß ausgetauscht werden. Zudem müssen Teile der Tragschicht überarbeitet und am Kleinfeld die Entwässerungsmulde erneuert werden.
Begründung
Am Hohenlimburger Kirchenberg muss der Kunstrasen auf dem Großspiel- und Kleinspielfeld turnusgemäß und aufgrund der hohen Abnutzung erneuert werden. Der Einbau des aktuellen Kunststoffrasens erfolgte im Jahr 2009; der Austausch soll nach 15-jähriger Lebensdauer im Jahr 2024 stattfinden – nach Möglichkeit nach Ablauf der laufenden Saison.
Der Zustand des Großspielfeldes weist, bis auf den Kunststoffrasen selber, keine besonderen Abnutzungen auf. Somit konzentrieren sich die Ausbauarbeiten auf den Rasenwechsel und etwaige Überarbeitungen der elastischen Tragschicht. Für das Kleinspielfeld ist, neben dem Austausch des Kunststoffrasens, die Erneuerung der Entwässerungsmulde notwendig. Die Mulde ist auf etwa einem Drittel der Länge gebrochen und nicht mehr funktionsfähig.
Der vorhandene Kunststoffrasen des Groß- und Kleinspielfeldes ist mit RPU-Granulat verfüllt und somit nicht mehr zeitgemäß. Er soll durch einen sandverfüllten Kunststoffrasen mit texturierter (gekräuselter) Faser ersetzt werden - entsprechend der Bauweise am Sportplatz Alexanderstraße.
Des Weiteren ist vorgesehen, die ebenfalls stark in die Jahre gekommene Ausstattung mit Toren, Eckfahnen und sämtlichen Hülsen zu modernisieren. Die Jugendlinierung soll nicht durchgängig liniert werden, sondern - wie auch bei den zuletzt neuerstellten Spielfeldern - nur angedeutet werden. Zusätzlich wird die vorhandene beschädigte Mulde am Kleinspielfeld durch eine Betonmulde ersetzt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 330.000 inklusive der Personalkosten des WBH.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
|
.
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und-förderung |
Finanzstelle: | 5.000xxx | Bezeichnung: | Ausbau Sportplatz am Kirchenbergstadion |
Finanzposition: | 785200 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Auszahlung (+) 785200 | 330.000 € | 330.000 € |
|
|
|
|
Eigenanteil | 330.000 € | 330.000 € |
|
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasen am Kirchenberg inkl. Kleinspielfeld und Ausstattung in Höhe von 330.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die Nutzungsdauern variieren je nach Vermögensgegenstand. Bei den Kunstrasenfeldern ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 21.233,33 € (318.500 € / 15 Jahre). Für die Ausstattungsgegenstände ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 1.045,45 € (11.500 € / 11 Jahre). Der Neubau führt zu einem Abgang des bereits aktivierten Kunstrasens und Kleinspielfeldes. Diese haben zum 30.06.2024 noch einen Restbuchwert in Höhe von 139.471€. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Abs 3 KomHVO i.V.m. §90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 330.000 € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. Die Abgänge des Altbestandes führen zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 131.759 €. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 22.279 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme | 22.279 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -22.279 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
| |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
