Beschlussvorlage - 0753/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, den 15 Jahre alten Kunstrasen des Groß- und Kleinspielfelds am Kirchenberg mit Mitteln in Höhe von 330.000 Euro aus der Sportpauschale austauschen zu lassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Kunstrasenplatz am Kirchenberg sowie das dazugehörige Kleinspielfeld müssen nach 15-jähriger Nutzung turnusgemäß ausgetauscht werden. Zudem müssen Teile der Tragschicht überarbeitet und am Kleinfeld die Entwässerungsmulde erneuert werden.

 

 

Begründung

 

Am Hohenlimburger Kirchenberg muss der Kunstrasen auf dem Großspiel- und Kleinspielfeld turnusgemäß und aufgrund der hohen Abnutzung erneuert werden. Der Einbau des aktuellen Kunststoffrasens erfolgte im Jahr 2009; der Austausch soll nach 15-jähriger Lebensdauer im Jahr 2024 stattfinden nach Möglichkeit nach Ablauf der laufenden Saison.

 

Der Zustand des Großspielfeldes weist, bis auf den Kunststoffrasen selber, keine besonderen Abnutzungen auf. Somit konzentrieren sich die Ausbauarbeiten auf den Rasenwechsel und etwaige Überarbeitungen der elastischen Tragschicht. Für das Kleinspielfeld ist, neben dem Austausch des Kunststoffrasens, die Erneuerung der Entwässerungsmulde notwendig. Die Mulde ist auf etwa einem Drittel der Länge gebrochen und nicht mehr funktionsfähig.

 

Der vorhandene Kunststoffrasen des Groß- und Kleinspielfeldes ist mit RPU-Granulat verfüllt und somit nicht mehr zeitgemäß. Er soll durch einen sandverfüllten Kunststoffrasen mit texturierter (gekräuselter) Faser ersetzt werden - entsprechend der Bauweise am Sportplatz Alexanderstraße.

 

Des Weiteren ist vorgesehen, die ebenfalls stark in die Jahre gekommene Ausstattung mit Toren, Eckfahnen und sämtlichenlsen zu modernisieren. Die Jugendlinierung soll nicht durchgängig liniert werden, sondern - wie auch bei den zuletzt neuerstellten Spielfeldern - nur angedeutet werden. Zusätzlich wird die vorhandene beschädigte Mulde am Kleinspielfeld durch eine Betonmulde ersetzt.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 330.000 inklusive der Personalkosten des WBH.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

.

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und-förderung

Finanzstelle:

5.000xxx

Bezeichnung:

Ausbau Sportplatz am Kirchenbergstadion

Finanzposition:

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2023

2024

2025

2026

2027

Auszahlung (+)

785200

330.000 €

330.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

330.000 €

330.000 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für die Erneuerung des Kunstrasen am Kirchenberg inkl. Kleinspielfeld und Ausstattung in Höhe von 330.000 sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Die Nutzungsdauern variieren je nach Vermögensgegenstand.

Bei den Kunstrasenfeldern ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 21.233,33  

(318.500  / 15 Jahre).

r die Ausstattungsgegenstände ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 1.045,45 (11.500 / 11 Jahre).

Der Neubau führt zu einem Abgang des bereits aktivierten Kunstrasens und Kleinspielfeldes. Diese haben zum 30.06.2024 noch einen Restbuchwert in Höhe von 139.471€.

Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Abs 3 KomHVO i.V.m. §90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 330.000 auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

Die Abgänge des Altbestandes führen zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 131.759 .

Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

22.279 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

22.279 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-22.279 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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23.10.2023 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen