Beschlussvorlage - 0820/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0819/2023, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, der Billigung des vorgelegten Konzernabschluss 2022 zu.

2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfersr den Konzernabschlussr das Jahr 2022.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.), an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist, beabsichtigt den erforderlichen Beschluss zum Konzernabschluss 2022 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Dieser wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 20.09.2023 wie folgt gefasst.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen als Gesellschafter der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH folgenden Beschluss zum Konzernabschluss 2022 zu fassen:

 

  1. Billigung des Konzernabschlusses 2022:

Der vorgelegte Konzernabschluss 2022 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 189.882.847,73 und einem Jahresüberschuss excl. nicht beherrschter Anteile von 2.203.709,11 gebilligt.

  1. Die Gesellschaft Cramer, Werthmann & Partner mbB wird zum Abschlussprüfer des Konzernabschlusses per 31.12.2023 bestellt.

 

Die Details zu dem Konzernabschluss können der nicht öffentlichen Vorlage Drucksachennummer 0819/2023 entnommen werden.

 

   Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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19.10.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.11.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen