Beschlussvorlage - 0763/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2022 (Ds.-Nr. 0938/2022) die Verwaltung mit dem Gewinner des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes SeePark Hengstey PLANORAMA Landschaftsarchitektur ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren zur Weiterbeauftragung durchführt. Der ausgearbeitete Vertrag samt Planungskosten wird anschließend dem Rat vorgelegt.

2. Zur Durchführung der erforderlichen Altlastensanierung auf dem ehemaligen

Rangierbahnhofsgelände Hengstey beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Altlastenuntersuchung und der späteren Sanierung der Fläche.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

1.)

Mit der Ratsvorlage Nr. 0938/2022 wurde die Verwaltung zur Durchführung eines einphasigen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs und der anschließenden Beauftragung des Preisträgers zur Umsetzung des Projekts beauftragt. Das Preisgericht prämierte am 30.08.2023 den Entwurf des Berliner Landschaftsarchitekturbüros PLANORAMA mit dem ersten Platz. Für die Weiterbeauftragung des Gewinners erfolgt ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren nach § 14 (4) 8. VgV. Ziel des Verfahrens ist die phasenweise Weiterbeauftragung des Büros zur Ausarbeitung ihrer Entwurfsarbeit. Die Konkretisierung der Planung bildet u. a. die Grundlage für die bevorstehende Altlastensanierung sowie für zukünftige rderanträge zur baulichen Umsetzung des SeeParks.

 

2.)

Am 24.11.2022 wurde das Projekt Altlastensanierung SeePark Hengstey in den Maßnahmenplan des Verbands für Altlastensanierung und Flächenrecycling (AAV) aufgenommen. Die Aufnahme in die Projektliste ermöglicht eine Unterstützung bei der erforderlichen Altlastensanierung durch den AAV mit einer Förderung von 80 %. Im Vorfeld wird eine Sanierungsuntersuchung und -planung durchgeführt. Die Kosten für die gesamte Sanierungsmaßnahme wurden gemäß einem Gutachten mit rd. 800.000 € beziffert (Eigenanteil 160.000 €). Für die Sanierungsuntersuchung und -planung soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Hagen und dem AAV geschlossen werden. Für die Altlastenuntersuchung und die Aufstellung des Sanierungsplanes werden 250.000 € veranschlagt. Der Eigenanteil der Stadt Hagen liegt bei 20 % bzw. 50.000 €.

 

Begründung

 

 

  1. Ergebnis des Wettbewerbes und Weiterbeauftragung

Von insgesamt fünfzehn internationalenros haben sich elf am freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb beteiligt und ihre Entwürfer den SeePark am Südufer des Hengsteysees eingereicht. Mit der Jurysitzung am 30.08.2023 wurden die drei besten Entwürfe sowie zwei Anerkennungen prämiert. Das Preisgericht, unter Vorsitz von Herrn Prof. Kloeters, zeichnete einstimmig den Entwurf des Büros PLANORAMA Landschaftsarchitektur aus Berlin mit dem ersten Preis aus. Das Protokoll der Jurysitzung und der Gewinnerentwurf sind dieser Vorlage beigefügt.

Der Entwurf des Büros PLANORAMA konnte durch seine zurückhaltenden Eingriffe in die Natur überzeugen. Die Wegeverbindungen werden größtenteils aus dem Bestand aufgenommen und an sinnvollen Stellen ergänzt. Das Ufer des Hengsteysees wird an geeigneten Stellen für die Besucher erlebbar gemacht. Im Freizeitfenster II entsteht eine Stufenanlage zum See hinunter. Im hinteren Teil befinden sich Sport- und Spielgelegenheiten, eine Veranstaltungsfläche sowie gastronomische Angebote. Das Freizeitfenster III zeichnet sich durch eine großgige Liegewiese und einen Waldspielplatz aus. Im Eingangsbereich des Freizeitfensters IV an der Dortmunder Straße wird der vorhandene Parkplatz erweitert und durch ein gastronomisches Angebot entsteht eine neue Eingangssituation. Zwischen den Freizeitfenstern wird Raum für eine ökologisch und klimatisch wertvolle Renaturierung der ehemaligen Rangierbahnhofsanlage gegeben. Die Andienung kann über einen Mobility Hub im Süden an der Seestraße und im Norden über den Parkplatz an der Dortmunder Straße erfolgen.

r die weitere Konkretisierung des Gewinnerentwurfes, die u. a. für weitere Förderantragstellungen sowie die Altlastensanierung benötigt wird, soll eine phasenweise Beauftragung des Preisträgers erfolgen. Die Leistungen beinhalten die Objektplanung für Freianlagen (Leistungsphase 1 - 5 und optional die Leistungsphasen 6 - 9 Honorarzone IV gemäß § 39 HOAI). Diese Beauftragung erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 (4) 8. VgV). Der erarbeitete Vertrag zwischen dem Planungsbüro und der Stadt Hagen wird dem Rat mitsamt den entstehenden Planungskosten vorgelegt.

 

2. Altlastenuntersuchung und -sanierung

Zur Umsetzung des Projektes SeePark ist ein umfassende Altlastensanierung auf dem ehemaligen Rangierbahnhofsgelände nötig. Auf Grundlage der vorhergehenden Untersuchungen zu Altlasten sowie eines Synthesegutachtens konnte 2020 eine Kostenabschätzung erfolgen. In dieser wurden durch das Gutachterbüro Mull&Partner die Gesamtkosten für die Altlastensanierung von ca. 800.000 € ermittelt.

r die Umsetzung dieser benötigten Altlastensanierung hat sich die Stadt Hagen mit dem Projekt SeePark 2021 beim AAV beworben und wurde in den Maßnahmenplan aufgenommen. Das Umweltministerium NRW hat den Maßnahmenplan 2023 am 31.01.2023 genehmigt. Dies bildet die Grundlage für die Kofinanzierung der Altlastensanierung durch den AAV mit 80 %.

Das Projekt lässt sich in zwei Phasen gliedern. Zunächst erfolgt die Voruntersuchung und Planung der Sanierung auf Grundlage des Gewinnerentwurfes des Wettbewerbes. Dies ist für 2024 vorgesehen. Im zweiten Schritt soll, voraussichtlich ab 2025, die eigentliche Sanierung der Teilflächen erfolgen.

Als Kooperationspartner in dem Vorhaben wird mit dem AAV für die nun anstehende Durchführung der Altlastenuntersuchung und -planung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Vorarbeiten (1. Phase) liegen bei insgesamt 250.000 €. Der Eigenanteil der Stadt Hagen beträgt 20°%, demnach 50.000 €.

 

3. Weitere rderzugänge

Zur Umsetzung des SeePark Projektes werden für die Maßnahmen im Plangebiet zwischen dem Laufwasserkraftwerk und der Brücke an der Dortmunder Straße unterschiedliche Förderzugänge benötigt. Hierfür müssen Förderprogramme der EU, vom Bund oder der Länder in Betracht gezogen werden. Eine IGA-2027-Förderung für die Ebene „Unserer Gärten“ ist zurzeit nicht vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund konnte bereitsr die ersten Projekte des SeeParks Hengstey rdergelder akquiriert bzw. sich beworben werden:

  • Zur Qualifizierung des Ruhrtalradweges für den ersten Bauabschnitt im Umfeld des SeeBades erfolgte im Juli 2023 die Einreichung des Förderantrages für das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfalen (1,9 Mio. €).  Mit einer Bewilligung wird in diesem Jahr gerechnet. (s. Ds.-Nr. 0375-1/2022)
  • Die Altlastensanierung wird mit 80 % der entstehenden Kosten durch den Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) gefördert. Geschätzte Gesamtkosten 800.000 €.
  • Mit der eingereichten Bewerbung der Stadt Hagen am 15.09.2023 für das Bundesförderprogramm zur „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandelnnte ein wesentlicher Teilbereich des SeePark-Konzeptes eine mögliche Umsetzung finden. Auf die Entscheidung zur Aufnahme in die Projektliste zur Förderung wird gewartet.
  • Aufgrund der modularen Ausgestaltung des SeePark-Konzeptes wird es darüber hinaus weitere Bewerbungen für passende Fördermittel geben, wie
    z. B. für den zweiten Bauabschnitt des Ruhrtalradweges.

Das Einwerben von weiteren Fördermitteln aus verschieden Töpfen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union stellt gegenwärtig eine prioritäre Aufgabe der Verwaltung dar. Die zeitnahe weitere Ausarbeitung des Entwurfes durch das Landschaftsarchitekturbüro PLANORAMA ist daher von großer Bedeutung.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Im Rahmen der weiteren Planungsschritte ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden bei den Planungen der Klimaschutz berücksichtigt und in die zu erstellenden Pläne Festsetzungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren. Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung nicht notwendig.

 

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Auswirkungen


Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

Die damaligen Kostenschätzung (Firma Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 2020) bildet die Ausgangslage der beim AAV angemeldeten Gesamtprojektkosten von rd. 800.000 € an. Der Eigenanteil der Stadt Hagen liegt bei 20 %, dies entspricht 160.000 €.

r die erste Phase, der Sanierungsuntersuchung und -planung (Gegenstand des hier zu schließenden ö.-r. Vertrags), wurden 250.000 € veranschlagt. Der Eigenanteil der Stadt Hagen liegt hierfür bei 50.000 € (20 %).

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5510

Bezeichnung:

Öffentliches Grün

Finanzstelle:

5000588

Bezeichnung:

SeePark Hengstey

Finanzposition:

681300

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen von Zweckverbänden und dergleichen

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681300

-200.000 €

 

 

-200.000 €

 

 

Auszahlung (+)

785200

250.000 €

 

 

250.000 €

 

 

Eigenanteil

50.000 €

 

 

50.000 €

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Sanierungsuntersuchung und die Erstellung eines Sanierungsplans in Höhe von 250.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer geschätzten durchschnittlichen Nutzungsdauer von 26 Jahren für die entstehenden Vermögensgegenstände auf den entsprechenden Flächen ergeben sich Abschreibungen in Höhe von jährlich 9.616 € in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Bei einer Förderquote von 80 % der Ausgaben für die Untersuchung und den Sanierungsplan sind Sonderposten in Höhe von 200.000 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden.

Diese Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauern der entstehenden Vermögens-gegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei der geschätzten durchschnittlichen Nutzungsdauer von 26 Jahren ergeben sich Erträge in Höhe von 7.693 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 


  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (2 %)

1.000 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten)

3.750 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.616 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

14.366 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-7.693 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

6.673 €

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. i. V.

gez.

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.10.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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25.10.2023 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2022 (Ds.-Nr. 0938/2022) die Verwaltung mit dem Gewinner des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes SeePark Hengstey PLANORAMA Landschaftsarchitektur ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren zur Weiterbeauftragung durchführt. Der ausgearbeitete Vertrag samt Planungskosten wird anschließend dem Rat vorgelegt.

2. Zur Durchführung der erforderlichen Altlastensanierung auf dem ehemaligen

Rangierbahnhofsgelände Hengstey beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Altlastenuntersuchung und der späteren Sanierung der Fläche.

3. Der UKM bittet den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren darauf einzuwirken, dass die Flächen, insbesondere im Ufer- und Wiesenbereich, naturnah und artenschutzfreundlich gestaltet werden (gemäß Ökologisches Grünflächenmanagement).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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26.10.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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02.11.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2022 (Ds.-Nr. 0938/2022) die Verwaltung mit dem Gewinner des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes SeePark Hengstey PLANORAMA Landschaftsarchitektur ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren zur Weiterbeauftragung durchführt. Der ausgearbeitete Vertrag samt Planungskosten wird anschließend dem Rat vorgelegt.

 

2. Zur Durchführung der erforderlichen Altlastensanierung auf dem ehemaligen Rangierbahnhofsgelände Hengstey beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Altlastenuntersuchung und der späteren Sanierung der Fläche.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung der Ausführungsplanung darauf einzuwirken, dass die Flächen außerhalb der Freizeitfenster weitestgehend, insbesondere im Ufer- und Wiesenbereich, naturnah und artenschutzfreundlich gestaltet werden (gemäß Ökologisches Grünflächenmanagement).

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

1

CDU

12

 

 

SPD

 

11

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

2

1

FDP

2

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

 

2

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

30

Dagegen:

15

Enthaltungen:

2

 

 

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22.11.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 15.12.2022 (Ds.-Nr. 0938/2022) die Verwaltung mit dem Gewinner des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes SeePark Hengstey PLANORAMA Landschaftsarchitektur ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren zur Weiterbeauftragung durchführt. Der ausgearbeitete Vertrag samt Planungskosten wird anschließend dem Rat vorgelegt.

 

2. Zur Durchführung der erforderlichen Altlastensanierung auf dem ehemaligen

Rangierbahnhofsgelände Hengstey beauftragt der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Altlastenuntersuchung und der späteren Sanierung der Fläche.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung der Ausführungsplanung darauf einzuwirken, dass die Flächen außerhalb der Freizeitfenster weitestgehend, insbesondere im Ufer- und Wiesenbereich, naturnah und artenschutzfreundlich gestaltet werden (gemäß Ökologisches Grünflächenmanagement).

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0