Beschlussvorlage - 0811/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII hier: "Nachhaltigkeitszentrum Hagen e.V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
25.10.2023
|
Sachverhalt
Begründung
Der Verein „Nachhaltigkeitszentrum Hagen e.V.“, 58089 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.
Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII können als Träger der freien Jugendhilfe juristische Personen und Personenvereinigungen der freien Jugendhilfe anerkannt werden:
- „wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.“
Aufgabe und Ziel des Vereins „Nachhaltigkeitszentrum Hagen e.V.“ im Rahmen der Jugendhilfe ist die sozialraumbezogene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Hagen-Wehringhausen. Der Verein bietet darüber hinaus einen Ort der interkulturellen Begegnung mit einem Schwerpunkt auf den Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Ein Fokus des Vereins liegt dabei auf freizeitpädagogischen Angeboten, die es den jungen Menschen ermöglichen, Einblicke in eine nachhaltige Lebensführung zu erhalten.
Die bereits installierten Förderbereiche für Kinder- und Jugendliche sind unter Anderem die Durchführung von verschiedenen Projektgruppen und offen gestalteten Angeboten in verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Bewegung oder nachhaltige Gestaltung. Der Verein bietet seit mehreren Jahren ein Nachhilfeangebot und fokussiert sich in seiner Arbeit vor allem auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Süd-Ost-Europa und aus dem arabischen Raum.
Eine enge Zusammenarbeit erfolgt dabei mit dem Verein „Kunst vor Ort“, sowie mit weiteren Akteur*innen im Sozialraum, z.B. in der durch den Verein gesteuerten Organisation des etablierten „Parking Days“. Darüber hinaus besteht in diesem Zusammenhang eine seit mehreren Jahren etablierte Kooperation mit dem Sachgebiet „Jugendförderung“ der Stadt Hagen.
Für den Bereich der Bildungsarbeit für die Adressat*innen sind ganzjährig mehrere Workshopformate geplant, die von ehrenamtlichen Mitgliedern des Vereins durchgeführt werden sollen, die bereits mit Projekten der nachhaltigen Bildungsarbeit vertraut sind.
Zusammenfassend soll insgesamt eine Fortführung und Ausweitung der bestehenden Angebote im Bereich der Jugendhilfe mit den nachfolgend genannten Zielen erfolgen: Ganzheitliche und individuelle Lernprozesse anregen, die sich positiv auf das Verhalten der Teilnehmenden und auf deren Umwelt und den Alltag, sowie ihren nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen auswirken.
Daran orientiert können interkulturelle Projekte, Großveranstaltungen und vor allem auch offene Angebote für die genannten Zielgruppen individuell konzipiert und angeboten werden.
Der Verein erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich wird, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
| |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist Querschnittsthema der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
„Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist Querschnittsthema der Kinder- und Jugendarbeit insgesamt und Schwerpunkt der Arbeit des „Nachhaltigkeitszentrums Hagen“.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. |
Martina Soddemann, Beigeordnete für Jugend und Soziales, Bildung, Integration und Kultur |
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
94,3 kB
|
