Beschlussvorlage - 0815/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschluss beschließt die verbindliche Anwendung der Vereinbarung nach § 8a SGB VIII i. V. m § 72a SGB VIII.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales hat bereits 2007 Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Stadt Hagen) und den freien Trägern der Jugendhilfe zu der Umsetzung des § 8a SGB VIII geschlossen. Die Hagener Handlungsempfehlungen im Kinderschutz wurden im Juni 2023 im Jugendhilfeausschuss (JHA) als verbindlich beschlossen. Eine Anpassung der Vereinbarung nach § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII ist nach Beschluss der Hagener Handlungsempfehlungen im Kinderschutz durch den JHA und der gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Kinderschutzes der letzten Jahre als zwingend notwendige Ergänzung und Schlussfolgerung zu betrachten.

 

Die Vereinbarung wurde in Kooperation mit dem Landesjugendamt überarbeitet, dem 2012 gegründeten Arbeitskreis aus Mitgliedern aller Arbeitsgemeinschaften gemäß

§ 78 SGB VIII im April vorgelegt und darauffolgend allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII zur Verfügung gestellt. Während der Sitzungen aller fünf AGs wurde die Vereinbarung dargelegt und die Möglichkeit zu Rückfragen gegeben.

 

Die nun vorliegende Vereinbarung regelt die Rechte, Pflichten und die Zusammenarbeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern der freien Jugendhilfe bezogen auf § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung), §§ 67 bis 85a SGB X, §§ 61 bis 68 SGB VIII (Schutz von Sozialdaten) und § 72a SGB VIII (Eignung der Fachkräfte). Neben der Regelung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII und der damit einhergehenden verbindlichen Umsetzung der Hagener  Handlungsempfehlungen im Kinderschutz sowie der Umsetzung der "Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft", welche im März 2012 vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen als verbindlich beschlossen wurden, wird ebenso auf die notwendigen Handlungsschritte im Kinderschutz, die Einbeziehung der öffentlichen Jugendhilfe bei einem meldepflichtigen Ereignis oder einer meldepflichtigen Entwicklung nach § 47 SGB VIII, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle Beschäftigten und die relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Ebenso wird die Qualitätssicherung im Kinderschutz erläutert und die damit einhergehende Sicherstellung von Schulungen durch die Fachberatung Kindeswohl (Beratungszentrum Rat am Ring - Stadt Hagen) gemäß der Hagener Handlungsempfehlungen sowie Schulungen zu den Themen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung bei der Fachberatung Kindeswohl und der Beratungsstelle ZeitRaum beschrieben.

 

Durch die Vereinbarung kommt Hagen dem gesetzten Ziel, "wirksamen Kinderschutz" sicherzustellen, dank der formulierten Verbindlichkeit für beide Träger noch näher.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind ggf. betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen