Beschlussvorlage - 0571-1/2023
Grunddaten
- Betreff:
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V. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 - Fortschreibung des Konzepts für die Vorhaltung von Notfallsanitäter für den Rettungsdienst der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.09.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die erste Fortschreibung zur Anlage 1 des Rettungsdienstbedarfsplanes 2017 der Stadt Hagen (Konzept für die Vorhaltung von Notfallsanitäter für den Rettungsdienst der Stadt Hagen) wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Ergänzungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0571-1/2023) ist.
2. Der V. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Hagen vom 27.03.2014 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0571/2023) ist.
3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Konzept für die Vorhaltung von Notfallsanitätern für den Rettungsdienst der Stadt Hagen ist Bestandteil des Rettungsdienstbedarfsplans 2017 (Vorlage 0661/2017). Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Die Neuaufstellung des Gesamtplans hat sich verzögert und befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Bitte um Fristverlängerung zugestimmt. Der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan behält auch nach Ablauf der fünf Jahre weiterhin seine Gültigkeit.
Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplans. Da die Anlage 1 Bestandteil des Bedarfsplanes ist, hat auch diese weiterhin ihre Gültigkeit. In die Gebührenkalkulation sind unter anderem zwei Ausbildungsjahrgänge von Brandmeistern zu Notfallsanitätern eingeflossen, die im Notfallsanitäterkonzept bereits für die Jahre 2019 und 2020 geplant waren, allerdings aufgrund von Corona und dem Ausfall der Ärztlichen Leitung erst 2021 und 2022 begonnen werden konnten. Die Krankenkassenvertreter sind entsprechend beteiligt worden. Die Fortschreibung des Konzepts war für die Neuaufstellung des Gesamtplans 2021/2022 vorgesehen. Durch die erhebliche Verzögerung der Fertigstellung des Gesamtplans, muss die Fortschreibung des Konzeptes jetzt vorgezogen werden, um weiterhin eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Die finanziellen und personellen Auswirkungen sind im Text sowie in den Anlagen erläutert. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Dr. André Erpenbach |
Oberbürgermeister | Beigeordneter |
| gez. i. V. Martina Soddemann |
| Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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