Beschlussvorlage - 0638/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung

 

In Folge der Evaluation in den Bereichen Familienhebammen/Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKIKP), Familienbegleitung und Familienpaten durch das externe Institut „Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) Frankfurt a.M.“ in den Jahren 2014 bis 2016, hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass das gesamte Spektrum des präventiven Kinderschutzes und der „Frühen Hilfen“ alle zwei Jahre in Form eines Berichtes dargestellt werden soll.

Mit dieser Vorlage wird nun der dritte Kinderschutzbericht - 2021 bis 2022 - vorgelegt.

Der Bericht stellt die Entwicklungen und Veränderungen im gesamten Maßnahme- Spektrum des präventiven Kinderschutzes in Hagen auf Grundlage des umfassenden Berichtswesens dar, das für alle Bereiche von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Träger und der internen Dienste jährlich abgefasst und von der Koordinationsstelle ausgewertet wird.

Anfang August hat das statistische Bundesamt[1] aktuelle Daten zum Thema „Kindeswohlgefährdung in Deutschland“ herausgegeben.

Danach haben die Jugendämter in Deutschland 2022 bei fast 62.300 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 4 % mehr als im Vorjahr.

In NRW ist die Zahl der Fälle von Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2022 auf rund 14.400 Fälle angestiegen (Plus 3,9 %). In 19.670 Fällen wurde nach Prüfung keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfe-/Unterstützungsbedarf festgestellt. Von allen gemeldeten Fällen (56.914) eines Verdachts auf eine (mögliche) Kinderwohl-gefährdung war nur in ca. 40 % kein weiterer Hilfebedarf erforderlich.

Jedes zweite gefährdete Kind war jünger als acht Jahre, jedes vierte sogar jünger als vier Jahre alt.

hrend Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger betroffen waren, galt dies ab dem 12. Lebensjahr für die Mädchen. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) auf, darauffolgend bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft (11 %).

In 45 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung hatten die Jugendämter Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. Bei knapp einem Fünftel (18 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 13 % wurden Indizien für körperliche Miss-handlungen und in weiteren 4 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden.

In gut jedem fünften Fall wurden mehrere Arten von Vernachlässigung oder Gewalt festgestellt. Am häufigsten waren darunter zwei Kombinationen: Vernachlässigungen und psychische Misshandlungen (7 %) sowie körperliche und psychische Miss-handlungen (6 %).

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt zugleich erlebt haben, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Lag er im Jahr 2015 noch bei 16 %, betrug er im Jahr 2021 bereits 21 %.

Die Anzahl der Meldungen von (möglichen) Kindeswohlgefährdungen ist 2022 bundesweit auf fast 204.000 (Vorjahr ca. 197.000) angestiegen.

Diese Zahl erschreckt, kann jedoch aber auch positiv bewertet werden es wird mehr hingeschaut. Ein wesentliches Ziel von Prävention ist das Dunkelfeld zum Hellfeld zu machen. Jeder aufgedeckte Fall, ist letztendlich ein guter Fall - so traurig es grundsätzlich auch ist.

In Hagen ist die Anzahl der Meldungen bei einem Verdacht auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung 2022 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben (2021: 1014 Meldungen; 2022: 1016 Meldungen).

Auch dieser Wert ist sehr hoch, aber die Tatsache, dass sich der Wert nicht erheblich erhöht hat, ist ein Indiz dafür, dass die Familien in Hagen immer häufiger bereits so frühzeitig Unterstützung bekommen, dass es erst gar nicht zu einer Kindeswohl-gefährdung kommt. Die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen ist darüber hinaus auch in den sinkenden Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung erkennbar.

Die Auswertungen des statistischen Bundesamtes sind insgesamt mehr als erschreckend, aber auch ein überdeutliches Signal, dass es nicht genug Engagement im präventiven Kinderschutz geben kann, um den durch jegliche Form von Kindeswohlgefährdungen meist lebenslangen seelischen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen vorzubeugen.

Der Fachbereich Jugend und Soziales hat sich schon vor dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (01.01.2012) planerisch auf den Weg gemacht Maßnahmen im präventiven Kinderschutz zu entwickeln. Diese wurden in den Folgejahren den Bedarfen entsprechend immer weiter ausgebaut, um eine lückenlose Präventionskette zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu erschaffen.

Um die präventiven Angebote auch bedarfsgerecht vorhalten zu können, ist vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden gesellschaftlichen Strukturen und den daraus entstehenden vielfältigen Problemlagen eine regelmäßige Reflektion unerlässlich. Die letzten Jahre waren, wie der Bericht an vielen Stellen verdeutlicht, eine große Herausforderung, die aktuell auch immer noch besteht. Viele Familien befinden sich seit Jahren in einem Dauer-Krisen-Modus. Wachsende Existenz-ängste, fehlende Netzwerke, Überforderungen verschiedenster Art u.a. machen eine frühzeitige Unterstützung dringender denn je.  

Im Ausblick des neuen Kinderschutzberichtes wird entsprechend auch auf zwei neue Inhalte zur Ergänzung der Präventionskette hingewiesen. Das eine ist der „Lotsendienst in Arztpraxen“ in Ergänzung zum Baby-Lotsendienst. Hierdurch sollen Frauen erreicht werden, die nicht im Agaplesion Allgemeinen Krankenhaus Hagen entbinden und bei denen seitens der Ärztinnen und Ärzte ein Handlungsbedarf gesehen wird.  Von den Hagener Neubürgern kommen jährlich ca. 550 bis 700 Kinder nicht im Agaplesion Allgemeinen Krankenhaus zur Welt.

Das andere Thema ist die verbindliche, unmittelbare Krisenintervention bei einem Verdacht auf eine Gefährdungssituation im Rahmen eines Beratungsprozesses bei den Erziehungsberatungsstellen. Die Abstimmungsprozesse zwischen den Hagener Erziehungsberatungsstellen, dem ASD und der KinderschutzAmbulanz müssen gemeinsam überarbeitet und verbessert werden. Es gilt Situationen, in denen die Beratungsstellen einen Verdacht auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung feststellen, schneller zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu lösen.

In Deutschland haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und auf Schutz vor körperlichen Bestrafungen, seelische Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen, die das Kindeswohl gefährden. Dies alles ist gesetzwidrig und stellt einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar, die seit 1992 in Deutschland als Bundesgesetz verbindlich ist. Dabei gilt: Prävention vor Intervention.

In diesem Sinne ist die Hagener Präventionskette im Kinderschutz schon auf einem guten Weg, der jedoch immer wieder reflektiert, den Bedarfen angepasst, auf Lücken hin überprüft und in der Folge entsprechend ergänzt werden muss.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Angebote und Maßnahmen im präventiven Kinderschutz und den „Frühen Hilfen“ beziehen sich auf alle Kinder, Jugendlichen und Familien in Hagen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 


[1] Statistisches Bundesamt „Kinderschutz und Kindeswohl“, 02.08.2023

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.09.2023 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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25.10.2023 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

Vor der Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung fand folgende Abstimmung statt:

 

 

Antrag von Herr Fischer (CDU-Fraktion):

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich der Familienhebammen /Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen eine aktuelle Personalbedarfsberechnung zu erstellen und diese dem JHA in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

2

 

 

SPD

2

 

 

AfD

1

 

 

Vertreter*innen der Jugendhilfe

 

8

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0