Beschlussvorlage - 0643/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sanierung der Sanitäranlagen in der Kindertageseinrichtung Elbersstiege 16 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die sanitären Anlagen in der Kindertageseinrichtung sind altersbedingt abgenutzt und bedürfen der umfangreichen Sanierung, damit der hygienische Standard in der Einrichtung gehalten werden kann. Weiterhin dient die Maßnahme der Gesundheit der Kinder, welche in der Einrichtung betreut werden.

 

Begründung

In der Kindertageseinrichtung werden in vier Gruppen insgesamt neunzig Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren betreut. Zu jedem Gruppenbereich gehört eine kindgerechte sanitäre Anlage mit Toiletten, Waschbecken und teilweise Wickelanlagen.

 

Die sanitären Anlagen der Kindertageseinrichtung Elbersstiege 16 entsprechen noch dem technischen Stand der ersten Inbetriebnahme Ende der 1980-er Jahre. Die Toilettenanlagen sind dementsprechend sanierungsbedürftig. Die Mitarbeiter der Einrichtung teilen mit, dass auf Grund der hygienischen Zustände die Kinder ungern die Toiletten benutzen wollen bzw. den Toilettengang verweigern.  

Funktionierende und hygienisch saubere Sanitäranlagen sind in einer Kindertageseinrichtung unabdingbar, damit Kindern aller Altersklassen die Nutzung der Toilettenanlagen vermittelt werden kann. Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, den gesamten Bereich hygienisch reinigen zu können, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Auf der Grundlage einer Begehung durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (53) am 25.02.2019 wurde durch diesen eine Sanierung gefordert.

 

Mit Datum vom 11.03.2020 wurde eine Kostenschätzung für eine umfassende Sanierungsmaßnahme bei dem Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) angefordert. Mit der Kostenschätzung vom 17.11.2020 wurden zunächst Kosten in Höhe von 160.000 € beziffert. Mit dieser Kostenschätzung ist es gelungen,rdermittel des Bundes und des Landes NRW für eine Sanierungsmaßnahme in Höhe von 111.300 € zu akquirieren. Die Mittel stehen nach wie vor zur Verfügung und wurden bisher noch nicht abgerufen. Die bewilligten Fördermittel stehen nach aktuellem Sachstand jedoch nur noch bis zum Jahresende 2024 zu Verfügung. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 48.700 € war im Haushalt für das Jahr 2022 berücksichtigt.

 

Auf Grund der im Jahre 2020 eingetretenen Corona-Einschränkungen konnte die Maßnahme jedoch zunächst nicht umgesetzt werden. Verschärfend kam im Jahre 2021 noch die Hochwasserkatastrophe hinzu, welche jegliche Renovierungs- und nicht unabdingbare notwendige Sanierungsmaßnahme in den Hintergrund stellen ließ. Die für die Ausführung der Maßnahmen zuständigen MitarbeiterInnen von 65 waren lange Zeit mit der Behebung der Hochwasserschäden betraut.

 

Um die Maßnahme weiterführen zu können, wurde es aufgrund der sich abzeichnenden massiven Preissteigerungen im Bausektor, unter anderem bedingt durch die Ukrainekrise erforderlich, eine aktualisierte Kostenschätzung bei 65 anzufordern. Die am 13.12.2022 angeforderte neue Kostenschätzung liegt seit dem 11.02.2023 vor. Darin werden nunmehr Kosten von insgesamt 265.000 € angegeben. Es ist daher bis jetzt von einer Kostensteigerung in Höhe von 105.000 €, im Vergleich zur ersten Kostenschätzung vom November 2020, auszugehen. Die im Jahr 2023 anfallenden Mehrkosten in Höhe von 105.000 € werden durch eine Entnahme aus dem PSP-I-Element 5.000696 gedeckt, da dort nicht alle bereitstehenden Mittel mehr in diesem Jahr verausgabt werden können. Bei der Maßnahme 5.000696 handelt es sich um die Baumaßnahme Kita Prentzelstr. 6, die sich im laufenden Bau- und Umsetzungsverfahren befindet. Daher sind die Mittel an dieser Stelle für das Jahr 2024 neu zu veranschlagen.

 

Auf Grund der aktuellen, nicht kalkulierbaren Marktentwicklung, ist mit weiteren Kostensteigerungen von bis zu 20 % zu rechnen, wenn nicht eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme erfolgt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die sanitären Anlagen werden bei der Sanierung so hergerichtet, dass sie für alle Kinder barrierefrei nutzbar sind.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Sanierung der sanitären Anlagen für die Kindertageseinrichtung Elbersstiege 16 zur Wahrung und Wiederherstellung der einwandfreien hygienischen Bedingungen im Wert von 265.000 €.

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000403

Bezeichnung:

Bauliche Maßnahmen Kindertageseinrichtungen

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen Bund/Land

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2023

2024

2025

2026

2027

Einzahlung (-)

681100

-111.300 €

-111.300 €

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

265.000 €

265.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

153.700 €

153.700 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000696

Bezeichnung:

Bauliche Maßnahme Kita Prentzelstr. 6

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2023

 

Mehrein-

zahlung (-)

 

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

785100

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

105.000 €

 

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer/ -überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Sanierung der Sanitäranlagen in der Kindertageseinrichtung Elbersstiege 16 in Höhe von 265.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Restnutzungsdauer des Gebäudes von 34 Jahren entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 7.794 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

r die Sanierung wurden Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 111.300 € beantragt. Diese Einnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. Die jährliche ertragswirksame Auflösung der Sonderposten beträgt somit 3.274 €.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

7.794 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-3.274 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

4.520 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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