Beschlussvorlage - 0747/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2023 ff·Neue schulorganisatorische Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
- in Abstimmung mit der HEG die Voraussetzungen für die Errichtung einer zweizügigen Grundschule einschließlich einer Turnhalle auf dem Areal in der Södingstraße zu prüfen.
- die Realisierungsmöglichkeiten einer neuen dreizügigen Grundschule auf dem Areal Humpertstraße (ehemals Reiterverein) zu prüfen.
- mit der Krollmann-Gruppe in Verhandlungen zur Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Marienhospitals für ein Angebot in der Sekundarstufe I einzutreten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach der Prognose zum Schulentwicklungsgutachten (Stand: März 2020) des externen Büros Biregio ist insgesamt von steigenden Schülerzahlen auszugehen.
Die Verwaltung hat nach Vorlage des Schulentwicklungsgutachtens schuljährlich einen Abgleich der Prognosezahlen mit den Statistikzahlen vorgenommen. Im Ergebnis ist erkennbar geworden, dass die tatsächliche Schülerzahlenentwicklung zunehmend oberhalb der Prognose verläuft.
Damit wird eine Aktualisierung der Prognose zwingend erforderlich, die aktuell nicht umfänglich leistbar ist. Um angesichts der Situation hier nun keine weitere Zeit zu verlieren, wurde – wie in der letzten Sitzung des Schulausschusses zugesagt – eine erste überschlägige Hochrechnung für den Primar- und Sekundarbereich I vorgenommen. Damit ist in Verbindung mit dem Abgleich der Daten aus dem Gutachten mit der tatsächlichen Entwicklung eine aus Sicht der Verwaltung ausreichende Grundlage geschaffen.
Neben den bereits bekannten und in der Umsetzung befindlichen schulorganisatorischen Maßnahmen schlägt die Verwaltung im Rahmen dieser Vorlage Prüfaufträge für weitere Projekte vor.
Für den Primarbereich die mögliche Errichtung einer zweizügigen Grundschule einschließlich einer Turnhalle auf dem Areal in der Södingstraße (2026/2027) sowie den Neubau einer dreizügigen Grundschule Humpertstraße in Verbindung mit dem Neubau einer Kita (Schuljahr 2029/2030):
Für den Sekundarbereich I die mögliche Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Marienhospitals.
Begründung
Nach der Prognose zum Schulentwicklungsgutachten (Stand: März 2020) des externen Büros Biregio ist von steigenden Schülerzahlen auszugehen. Dies gilt sowohl für die Primarstufe als auch für den Bereich der Sekundarstufe I und II. Bekanntermaßen ist dies hauptsächlich in der anhaltenden EU-Binnenzuwanderung sowie in den Fluchtbewegungen aus verschiedenen Krisenländern begründet.
Die Verwaltung hat nach Vorlage des Schulentwicklungsgutachtens schuljährlich einen Abgleich der Prognosezahlen mit den Statistikzahlen vorgenommen, zuletzt mit der Vorlage 1109/2022 für das Schuljahr 2022/2023. Im Ergebnis ist erkennbar geworden, dass die tatsächliche Schülerzahlenentwicklung zunehmend oberhalb der Prognose verläuft. Im Schulentwicklungsgutachten ist als ein Faktor die zukünftige Zuwanderung bzw. Migration als Berechnungsparameter eingeflossen. Rückblickend bleibt festzustellen, dass das gewählte Maß nicht ausreichend war. Dies lässt sich zum Teil durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie z. B. die Fluchtbewegung aus der Ukraine sowie die anhaltende EU-Binnenzuwanderung, begründen. Zudem beinhaltet das Gutachten keine Szenarien. Damit wird eine Aktualisierung der Prognose zwingend erforderlich.
Eine umfängliche, alle Schulstufen und -formen umfassende Fortschreibung ist mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden und setzt Fachkompetenzen in der Schulverwaltung voraus, die sich mit der Ausgründung des Fachbereichs 40 derzeit noch im Aufbau befinden. Um angesichts der Situation hier nun keine weitere Zeit zu verlieren, wurde – wie in der letzten Sitzung des Schulausschusses zugesagt – eine erste überschlägige Hochrechnung für den Primar- und Sekundarbereich I vorgenommen, da hier akut der höchste Handlungsdruck besteht. Diese wurde zusätzlich abgesichert, indem ein Abgleich mit den Prognosen im Kontext der Jugendhilfe- bzw. Kita-Planung stattgefunden hat. Damit ist in Verbindung mit dem Abgleich der Daten aus dem Gutachten mit der tatsächlichen Entwicklung eine aus Sicht der Verwaltung ausreichende Grundlage geschaffen. Mit der angestrebten kontinuierlichen Fortschreibung werden die Risiken zusätzlich minimiert. Gleichzeitig wurde damit der Weg bereitet, um darauf aufbauend im nächsten Schritt die Entwicklung in den Förderschulen sowie dem Sekundarbereich II bei der Fortschreibung in den Blick zu nehmen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse schlägt die Verwaltung für die Primar- bzw. Sekundarstufe I die im Folgenden dargestellten Maßnahmen für eine weitere Prüfung vor. Neben der Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler und ihrer Verteilung spielte in den Überlegungen insbesondere auch die Frage von zur Verfügung stehenden Grundstücken eine Rolle. Eine Zusammenfassung der Bewertung von insgesamt 22 Grundstücken bzw. Gebäuden ist in der Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass ein Ausschluss zu diesem Zeitpunkt bzw. für diese Schulstufen und -formen nicht immer mit einem generellen Ausschluss verbunden ist, sondern es wurde unter Abwägung der Kriterien „Grundsätzliche Eignung“, „Eigentümer“, „Verfügbarkeit“, „Zeitliche Perspektive“, „Standortqualität“ sowie „Quantitative und qualitative Perspektive für die SEP“ Prioritäten gesetzt, um eine konsequente und zügige Umsetzung zu gewährleisten.
Zudem galt als eine weitere wichtige Planungsprämisse, dass bei der Umsetzung möglichst wenige Abhängigkeiten geschaffen werden. Dies resultiert aus der Erfahrung, dass – wie z. B. im Fall des Einsatzes von Containern als Zwischenlösungen – bereits eine ggf. auch kleine Verzögerung die Umsetzung der Maßnahme insgesamt gefährden kann. Angesichts der Situation sollte dieses Risiko nach Möglichkeit vermieden werden. Gleichzeitig – auch dies zeigt die Erfahrung – erfordern auch vermeintlich kleine Projekte nicht unerhebliche personelle Ressourcen. Somit handelt es sich bei den Vorschlägen um „eine große Lösung“, die im Falle der Umsetzung eine entsprechende Perspektive bietet und ggf. auch Einfluss auf bereits geplante Maßnahmen haben kann. Im Sinne des politischen Auftrags aus der letzten Sitzung des Schulausschusses stellt dies damit auch den Einstieg in einen strukturierten und kontinuierlichen Prozess dar, in dem auch auf Veränderungen und auf Prüfergebnisse reagiert werden kann und soll.
Grundschule
Im Rahmen der anlassbezogenen SEP für die neue GS Wehringhausen wurde die Schülerzahlenprognose überschlägig fortgeschrieben (siehe auch Vorlage 0529/2023). Demnach besteht bis 2029/2030 ein „existentieller Bedarf“ von zunächst 7 Zügen. Dabei ist der Bereich Mitte besonders betroffen. Gleichzeitig führt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu zusätzlichen räumlichen Bedarfen in allen Grundschulen, wobei diesem nicht in jedem Fall durch An- und Umbauten in einer auch aus qualitativer Sicht angemessenen Form begegnet werden kann. Dabei wird für die dargestellten Überlegungen von einer OGS-Auslastung von 85 % ausgegangen. Schließlich werden die räumlichen Ressourcen aller Grundschulen derzeit dadurch eingeschränkt, dass möglichst viele Räume zur Verfügung gestellt werden müssen, um die reine Versorgung mit Schulplätzen sicherzustellen. In die Ermittlung des Bedarfs muss sowohl dies als auch die Frage der aktuellen und zukünftigen Klassengrößen mit einfließen. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren geht die Verwaltung davon aus, dass bis zum Schuljahr 2029/2030 insgesamt 10 zusätzliche Züge benötigt werden.
Um diesen Bedarf zu decken, wurden bereits folgende Maßnahmen beschlossen, die sich aktuell in der Umsetzung befinden:
Neubau Grundschule Wehringhausen (+3, Schuljahr 2024/2025)
Erweiterung Grundschule Goldberg (+1, voraussichtlich 2025/2026)
Erweiterung Grundschule Henry-van-de-Velde (+1, voraussichtlich 2026/2027)
Insgesamt werden damit fünf, d. h. die Hälfte der benötigten zusätzlichen Züge geschaffen, wobei diese auf eine Entlastung in Mitte zielen. Um den weiteren Bedarf bis 2029/2030 zu decken, schlägt die Verwaltung unter Abwägung der oben genannten Faktoren die Prüfung der folgenden Projekte vor:
Neubau einer Grundschule Södingstraße (+2, Schuljahr 2026/2027):
Für das Grundstück in der Södingstraße sprechen im Vergleich zu den anderen Optionen vor allem der Eigentümer, die schnelle Verfügbarkeit, die zeitliche Perspektive und bezogen auf die Standortqualität die Lage. Einschränkungen ergeben sich bei der Größe da zwar eine 3-zügige Grundschule prinzipiell möglich wäre, dies aber unter Berücksichtigung der städtebaulichen Hinweise nicht zu empfehlen ist, da sich eine neue Schule inklusive Turnhalle in die Wohnbebauung einfügen muss. Dies gilt auch für den zu erwartenden Verkehr. Gleichzeitig sollte bei einer neuen Schule und den besonderen Bedarfen in Mitte das Raumprogramm nicht nur das absolute Minimum bieten, sondern qualitative Optionen (z. B. Einbindung offene Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote) eröffnen.
Ein weiterer positiver Faktor ergibt sich daraus, dass nach Gesprächen mit der HEG das Projekt durch diese umgesetzt werden kann, sodass die begrenzten städtischen Kapazitäten der Stadt dafür nicht in Anspruch genommen werden müssten. Laut Aussage der HEG, könnte der Bau bis 2026 realisiert werden, wenn es bis Ende 2023 dazu eine positive politische Beschlussfassung gibt. Dazu müssten nun kurzfristig die weiteren Eckdaten mit der HEG geklärt werden. Dies umfasst neben der Klärung der Kosten auch die Frage, ob es nach Fertigstellung zu einem Kauf seitens der Stadt kommt.
Mit dem Neubau ist der große Bedarf in Mitte mit dann insgesamt 7 zusätzlichen Zügen nach dem derzeitigen Stand gedeckt. Im unmittelbaren Umkreis einer möglichen neuen Grundschule in der Södingstraße befinden sich die Emil-Schumacher-Schule, die Janusz-Korczak-Schule und die neue Grundschule Wehringhausen. Seitens der Verwaltung wird dies nicht als Nachteil gesehen, da diese Nähe bei einer ähnlichen Schülerschaft eine enge Zusammenarbeit und gemeinsame Entwicklung ermöglicht.
Neubau einer Grundschule Humpertstraße in Verbindung mit dem Neubau einer Kita (+3, Schuljahr 2029/2030):
Im Falle der Umsetzung des ersten Projekts ist es perspektivisch erforderlich mit den dann noch fehlenden 3 Zügen zu einer Entlastung für alle Grundschulen zu kommen, um nicht nur dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gerecht werden zu können, sondern allen wieder mehr räumliche Optionen für die eigene, insbesondere auch qualitative Entwicklung zu geben. Deshalb wird unter Berücksichtigung der oben dargestellten Prämisse ein weiterer Neubau favorisiert.
Vorgeschlagen wird für diesen Neubau das Areal des ehemaligen Reitervereins in der Humpertstraße. Für dieses Gelände spricht zum einen, dass es sich im Eigentum der Stadt befindet und zum anderen die Verfügbarkeit. Nachteilig ist die zeitliche Perspektive, da sowohl ein FNP-Änderungs- als auch ein B-Plan-Verfahren erforderlich sind. Dies wird aber vor allem dadurch aufgewogen, dass das Areal aufgrund seiner Größe entsprechende quantitative und qualitative Perspektiven bietet. So soll unmittelbar in Verbindung mit der Grundschule auch eine Kita gebaut werden. Damit wird nicht nur ein Beitrag zur Deckung des Bedarfs in diesem Bereich geleistet, sondern wie bei der Grundschule Wehringhausen bietet die unmittelbare Nachbarschaft auch zusätzliche inhaltliche und auch räumliche Synergien (z. B. Mittagsverpflegung). Zudem ist derzeit noch offen, wie mit den Bedarfen der Förderschulen insgesamt umgegangen werden soll. Das Areal bietet auch hier entsprechende Möglichkeiten. Bei anderen Grundstücken mit einer ähnlichen Perspektive ergäbe sich mit zum Teil anderen Nachteilen der gleiche zeitliche Horizont, wobei dies mit Blick auf die beabsichtigte Entlastung für alle Grundschulen sowie die weiteren Maßnahmen weniger problematisch ist. Bezogen auf die Standortqualität sowie der Chancen für die qualitative Entwicklung eröffnet sich schließlich durch das Gelände und die Nähe zu den Sportanlagen die Möglichkeit sowohl in der Kita als auch in der Grundschule einen Schwerpunkt auf den Bereich „Bewegung / Sport“ zu legen. Eine – sonst zwingend erforderliche – zusätzliche Sporthalle kann damit zudem ggf. entfallen.
Im engeren Umfeld (bis ca. 2 km) einer möglichen neuen Schule auf diesem Areal befinden sich die Meinolfschule, die Erwin-Hegemann-Schule, die Funckeparkschule, die Henry-van-de-Velde-Schule, die Karl-Ernst-Osthaus-Schule, die Overbergschule und die Grundschule Hermann-Löns. In einem weiteren Radius (bis ca. 4 km) liegen die Gebrüder-Grimm-Schule, die Fritz-Reuter-Schule, die Grundschule Helfe, die Vinckeschule, die Goetheschule, die Erich-Kästner-Schule, die Grundschule Kuhlerkamp, die Emil-Schumacher-Schule, die Janusz-Korczak-Schule, die Grundschule Emst, die Grundschule Eilpe, die Grundschule Boloh und die Grundschule Goldberg mit dem Teilstandort Franzstraße. Dies macht deutlich, dass mit einer neuen Schule an diesem Standort eine breite Entlastung geschaffen werden kann.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Verfahren, dem damit verbundenen zeitlichen Vorlauf und des angestrebten Schuljahrs 2029/2030 soll in die konkrete Prüfung dieser Möglichkeit eingestiegen werden. Eine zentrale Frage wird dabei die Erschließung sein, die prinzipiell über die Humpertstraße möglich ist.
Mit den bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wäre es mit den beiden zusätzlichen Projekten möglich, den ermittelten Bedarf von 10 zusätzlichen Zügen bis zum Schuljahr 2029/2030 zu decken.
Sekundarstufe I
Nach der Hochrechnung ist davon auszugehen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I bis 2029/2030 ebenfalls stärker steigt als ursprünglich angenommen. Aufgrund der Prognosezahlen aus März 2020 ergab sich bereits eine Unterdeckung von 1.277 Plätzen, entsprechend aufgerundet von 8 Zügen (sIehe Vorlage 1061/2021). Nach dem aktuellen Stand ist davon auszugehen, dass in dieser Schulstufe in den kommenden Jahren 9 zusätzliche Züge bereitgestellt werden müssen. Angesichts der Entwicklung in der Primarstufe ist dies nicht überraschend.
Um diesen Bedarf zu decken, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Errichtung einer vierten, vierzügigen städtischen Gesamtschule im Schulzentrum Wehringhausen, womit unter Berücksichtigung der Verkleinerung der Hauptschule (-2 Züge) faktisch zwei zusätzliche Züge geschaffen werden
Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Hauptschule Hohenlimburg, hier ist neben der Nutzung durch die WerkStattSchule und die Grundschule Im Kley die Unterbringung eines Zuges des Gymnasiums Hohenlimburg vorgesehen.
Mit der Umsetzung wurde zwar begonnen, aber u. a. aufgrund des Beschlusses zur Anschaffung statt zur Anmietung der Container für die Geschwister-Scholl-Schule kommt es wie seitens der Verwaltung dargestellt bei der Gründung der Gesamtschule zu einer Verzögerung um ein Schuljahr. Dadurch entsteht im kommenden Schuljahr mit dem Wechsel der ukrainischen Schülerinnen und Schüler aus den Förderklassen in das Regelsystem sowie dem noch letzten herauswachsenden Jahrgang der Hauptschule zu einem erheblichen Engpass. Mit der nun vorgesehenen Gründung der Gesamtschule zum Schuljahr 2025/2026 stehen dann zu diesem Zeitpunkt die zwei zusätzlichen Züge zur Verfügung.
Da die neue Gesamtschule jahrgangsweise aufwächst und unter der Prämisse, dass die Räume der FESH ohne größere Änderungen unmittelbar genutzt werden können, ergeben sich bei den insgesamt übernommenen 22 Räumen (statt 13 Räume in Vorhalle) bis zum Schuljahr 2027/2028 Spielräume für weitere Zwischenlösungen z. B. bei den Förderklassen. Zusammen mit anderen Übergangslösungen wird damit aber keine deutlich spürbare Entlastung geschaffen. Angesichts der Situation und dem anhaltenden Zuzug – insbesondere auch in die Sekundarstufe I – braucht es aus Sicht der Verwaltung auch in dieser Schulstufe kurzfristig eine nachhaltigere Lösung.
Deshalb wird vorgeschlagen, auf das Angebot der Krollmann-Gruppe, das ehemalige Marienhospital als Schule umzubauen und zu nutzen, einzugehen und über die möglichen Konditionen, etc. zu verhandeln. Aufgrund der Größe eignet sich das Gebäude nach ersten Prüfungen für eine 3-zügige Sekundarstufen-I-Schule. Gegenüber anderen Grundstücken und Gebäuden gibt es hier eindeutige Vorteile in der zeitlichen Perspektive, der Verfügbarkeit sowie der Lage. So handelt es sich z. B. überwiegend um nicht-tragende Wände, was den Umbau erleichtert. Mit seiner zentralen Lage schafft eine neue Schule die dringend in Mitte erforderliche Entlastung. Einschränkungen gibt es bei der Größe des Geländes sowie bei der Zurverfügungstellung einer Sporthalle. Hier bedarf es weiterer Klärungen, um eine ausreichende Schulhoffläche sowie eine Sporthalle zur Verfügung stellen zu können. Zudem befindet sich das Grundstück und das Gebäude nicht in städtischem Besitz. In den Gesprächen wäre zu klären, inwieweit es nach dem Umbau auch eine Bereitschaft zu einem Verkauf gibt.
In ersten Gesprächen wurde als möglicher Zeitpunkt bereits das kommende Schuljahr genannt. Dies wäre aufgrund der Situation optimal. Auch aufgrund der noch zu klärenden Punkte, der erforderlichen Beschlussfassungen und Gesprächen mit der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Schulform ist das Schuljahr 2025/2026 aber voraussichtlich realistischer. Wie im Falle des Neubaus einer Grundschule in der Södingstraße müsste auch bei dieser Baumaßnahme nicht auf die eingeschränkten städtischen Kapazitäten zurückgegriffen werden.
Bei einer Umsetzung stünden zusammen mit der neuen Gesamtschule insgesamt 7 der bis 2029/2030 erforderlichen 9 Züge ab dem Schuljahr 2025/2026 zur Verfügung. Welche Varianten für die Deckung dIeses weiteren Bedarfs in Frage kommen, kann verlässlich erst beantwortet werden, wenn die Prüfung des Marienhospitals abgeschlossen ist.
Für die kurzfristigen Bedarfe im kommenden Schuljahr werden derzeit weitere Übergangslösungen geprüft. Dies hat bereits zu dem positiven Ergebnis geführt, dass die noch am THG platzierten Container ein weiteres Schuljahr genutzt werden können. Die konkrete Verwendung muss jetzt geprüft werden.
Fazit
Mit den vorgeschlagenen neuen Projekten ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, in der Primar- und Sekundarstufe I nach einer sehr schwierigen Phase in einer mittelfristigen Perspektive wieder größere Handlungs-, Steuerungs- und vor allem Gestaltungsoptionen im Schulbereich zurückzugewinnen. Als eigenständige Vorhaben, die zum Teil von Dritten umgesetzt werden und damit nicht die ohnehin bereits begrenzten städtischen Kapazitäten weiter einschränken, bieten sie zudem eine gewisse Flexibilität und die Chance, auf weitere Entwicklungen reagieren zu können. Dies betrifft in der Folge auch die Prüfung der bereits geplanten Maßnahmen. Schließlich werden damit im Schulbereich die auch seitens der Politik geforderten Prioritäten gesetzt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
113,6 kB
|
